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Ohne Eigenkapital ins Eigenheim

Mit Vollfinanzierung zum Traumhaus

Der Traum vom Eigenheim muss kein Traum bleiben, besonders für junge Menschen, auch wenn das notwendige Geld nicht oder noch nicht vorhanden ist. Ein gutes Einkommen vorausgesetzt, ist der Hausbau heute auch ohne Eigenkapital möglich. Vollfinanzierung ist hier das Schlagwort.

Der Weg zum Eigenheim ohne Eigenkapital

Die Vollfinanzierung umfasst nicht nur den Kauf- oder Baupreis, sondern auch die Erwerbsnebenkosten wie die Grunderwerbssteuer und die Grundbuchkosten, Courtagen und Honorare. Dies ermöglicht vor allem jungen Menschen, die noch nicht die Möglichkeit hatten Kapital anzusparen, den Traum vom Eigenheim wahr werden zu lassen. Weiterer Vorteil ist, dass kleinere bis dahin bestehende Reserven aufbewahrt werden können. Die eigenen vier Wände sollen schließlich auch eine schöne Küche, ein schickes Bad oder Spielmöglichkeiten für den Nachwuchs im eigenen Garten bekommen.

Flexiblere Baufinanzierungsmöglichkeiten

Es ist heutzutage möglich geworden, das Bauprojekt als Ganzes zu finanzieren und nicht wie früher nur einen kleinen Teil des Eigenheims. Die Banken öffnen in Zeiten niedrigerer Spar- und Baugeldzinsen schneller ihre Tresore.

Die Risikoprämie, also der Zinsaufschlag auf die eigentliche Finanzierung, macht die Kreditgewährung für Banken zu einem lukrativen Geschäft. Angesichts der zukünftigen Mietersparnisse durch das Eigenheim ist ein vergleichsweise hoher Abtrag auch für Hausbauer zu verschmerzen. Dennoch gilt für Hausbauer, dass es sinnvoll ist, sich über Möglichkeiten der Absicherung Gedanken zu machen, um für den Notfall gewappnet zu sein.

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Die Versicherungsmöglichkeiten

Jeder angehende Eigenheimbesitzer sollte sorgfältig prüfen, ob angesichts der oft langen und unberechenbaren Tilgungsdauer der Kredite nicht zum Beispiel eine Bauherrenhaftpflicht, die Restschuldversicherung oder eine Bauleistungsversicherung infrage kommen.

Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor Gefahren auf der Baustelle während der Bauzeit. Hierunter fallen Haftpflichtansprüche durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, wie schlechte Beschilderung oder mangelnde Beleuchtung auf der Baustelle. Dem Bauherren obliegt hierbei die Überwachungspflicht des Bauleiters.

Gegebenenfalls ist ein zusätzlicher Koordinator auf der Baustelle zwecks Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften notwendig. Die Bauherrenhaftpflicht beträgt üblicherweise 1/1000 des Bauvorhabens, bei 200.000 Euro Bausumme also 200 Euro pro Monat. Die Restschuldversicherung/ Rest-Kreditversicherung springt ein bei Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit oder dem Todesfall. Sie dient auch dem Versicherungsgeber als Kreditsicherheit.

Die Bauleistungsversicherung schützt vor unvorhergesehenen Beschädigungen oder Zerstörungen an der Bauleistung durch zum Beispiel außergewöhnliche Witterungseinflüsse und höhere Gewalt.

Die Zeit für die Vollfinanzierung ist günstig. Angehende Bauherren, die erst noch ein paar Jahre Geld ansparen möchten, haben vielleicht schon in zwei bis drei Jahren deutlich höhere Zinsen zu zahlen. Die Informationsbeschaffung beziehungsweise die Beratung im Vorfeld ist in jedem Fall essentiell.

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