Was beinhaltet Baubetreuung?
Ansetzen können die Aufgaben der Baubetreuung beispielsweise bei der Bauberatung, den beabsichtigen Hausbau betreffend. Weiterhin gliedern sie sich in technische und wirtschaftliche Baubetreuung.
Technische Betreuungsleistungen umfassen etwa die Vorbereitung und Einleitung aller für den Hausbau wichtigen Genehmigungsprozesse und Ausschreibungen. Gleichsam sind Verteilungen von Arbeiten, Überwachung des Bauvorhabens, Abnahme des fertiggestellten Neubaus und bedarfsweise Umsetzung von Gewährleistungsansprüchen Teil der technischen Betreuung. Die wirtschaftliche Baubetreuung beinhaltet Baufinanzierung, Erschließung von Fördermöglichkeiten und steuerlicher Vorteile, Preisverhandlungen mit Auftragnehmern sowie Betreuung der Zahlungsabwicklung.
Wer darf Baubetreuung machen?
Da beim Hausbau vielerlei gesetzliche Verordnungen und Gesetze einzuhalten sind, empfiehlt es sich, einen Architekten, Ingenieur oder ein professionelles Baubetreuungs-Unternehmen mit guten Referenzen zur Baubetreuung zu bestellen. Zudem muss, wer als Baubetreuer in fremdem Namen und auf fremde Rechnung tätig ist, laut Gewerbeordnung über die Erlaubnis der zuständigen Behörde verfügen. Aufgrund der Kammerpflicht müssen selbständige Architekten der Architektenkammer angehören, freie beratende Bauingenieure der zuständigen Landesingenieurkammer Bau. Die Erstellung vorgeschriebener Antragsunterlagen für Baugenehmigungen ist Vorlageberechtigten vorbehalten, die Steuer- und Rechtsberatung ebenfalls nur fachlich dazu befähigten Personen.
Baubetreuung Preise – was kostet Baubetreuung?
Baubetreuung ja oder nein – Kosten für Baubetreuung schwingen bei dieser Entscheidung mit. Gut zu wissen: Das Honorar für Baubetreuung ist in Anlehnung an die HOAI frei verhandelbar. Es ist sinnvoll, einen Bauherren-Betreuer bereits vor Vertragsabschluss hinzuzuziehen. Auf Basis seiner Erfahrung gewinnt dieser schnell Überblick, ob im Neubaukontrakt ausschlaggebende Leistungen fehlen. Nicht im Vertrag vorhandene, aber für das Massivhaus oder Fertighaus notwendige Details verursachen nämlich ein zusätzliches hohes Kostenaufkommen.
Baubetreuungsvertrag
Beschränkt sich die Tätigkeit des Baubetreuers auf die wirtschaftliche Baubetreuung, wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag auf Basis eines Dienstvertrags zwischen Baubetreuer und Bauherr geschlossen. Kommt die technische Betreuung hinzu, schuldet der Hausbau-Betreuer als „Vollbetreuer“ seinem Bauherrn die mängelfreie Übergabe des Neubaus. In diesem Fall ist der Werkvertrag die richtige Vertragsvariante.
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