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Nutzfläche

Die Nutzfläche ist im Gegensatz zur Wohnfläche (bewohnbaren Fläche) die Fläche im Haus, die genutzt, aber nicht bewohnt wird. Exakte Angaben zur Flächenverteilung sind entscheidend für den Miet- oder Kaufpreis eines Hauses oder einer Wohnung.

Der Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche

Die Nutzfläche im Haus umfasst genutzte, jedoch nicht ausgebaute Räume wie Keller und Dachboden. Wurden diese ausgebaut, werden sie der Wohnfläche hinzugerechnet. Balkone gelten nach der DIN 277 zu 100 Prozent als Nutzfläche, nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) werden sie zu einem Viertel auf die Wohnfläche angerechnet. Zur Wohnfläche gehören Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur sowie vergleichbare, beheizbare Räume. Bei Treppen und Heizungsräumen handelt es sich um Zweck- bzw. Verkehrsflächenflächen. Für die Flächenberechnung sind auch die Deckenhöhen relevant – Flächen mit einer Deckenhöhe von ein bis zwei Metern fließen zur Hälfte in die Berechnung ein. Eine Fläche mit weniger als einem Meter Deckenhöhe darf nicht berechnet werden.

Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN oder Wohnflächenverordnung

Eine korrekte und verständliche Wohn- und Nutzflächenberechnung ist wichtig, um vor dem Hausbau oder Hauskauf einen Überblick über die gegebenen Wohn- bzw. Nutzflächen zu erhalten. Bestimmte Vorgaben an die Flächenberechnung sollen dies sicherstellen. Für öffentlich geförderte Wohnungen und Eigenheime wie das Einfamilienhaus ist die Flächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung verpflichtend (siehe Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2003, Teil I, S. 2346ff). Frei finanzierte und zur Vermietung bestimmte Immobilien wie ein Mehrfamilienhaus können Wahlweise nach der WoflV oder der DIN 277 gerechnet werden. Jedoch werden in der DIN-Norm keine Wohn- sondern lediglich Verkehrs- und Nutzflächen ermittelt. Bei der Wohnflächenberechnung nicht zur Anwendung kommen sollte die bereits vor 20 Jahren vom Deutschen Institut für Normung zurückgezogene DIN 283. Wendet man beide Berechnungsarten auf dasselbe Einfamilienhaus an, lässt sich ein Unterschied von gut und gerne 20 Quadratmetern feststellen. Allein Flächenangaben auf derselben Berechnungsgrundlage bieten beim Häuservergleich eine geeignete Vergleichsbasis. Diese sollte im Kauf- oder Bauvertrag verbindlich festgelegt werden.

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