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Nutzfläche

Die Nutzfläche ist die Fläche einer Immobilie, die für bestimmte Zwecke wie Wohnen, Arbeiten oder Lagern genutzt werden kann. Sie umfasst alle Räume und Flächen, für die eine spezifische Funktion vorgesehen ist, und wird nach der DIN-Norm 277 berechnet.

Was ist die Nutzfläche?

Laut DIN-Norm 277 werden Gebäudeflächen in drei Kategorien eingeteilt: Nutzflächen, Verkehrsflächen und (technische) Funktionsflächen.

Zur Nutzfläche gehören alle Räume, die eine bestimmte Funktion haben, in einem Einfamilienhaus sind das beispielsweise:

  • Wohn- und Aufenthaltsräume (Wohnzimmer, Esszimmer)
  • Büroräume (Arbeitszimmer)
  • Räume zur Produktion, Hand- und Maschinenarbeit sowie für Experimente (Küche)
  • sonstige Nutzflächen (Badezimmer, Garderoben und Abstellräume)

Daneben gibt es in öffentlichen Gebäuden und Gewerbeimmobilien noch weitere Arten von Nutzflächen, zum Beispiel zur Lagerung, zum Verkauf, zur Bildung (Unterrichtsräume) und zum Heilen und Pflegen (Therapie- und Operationsräume). Die Nutzfläche spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung, Planung und Vermarktung von Häusern, da sie Auskunft über die verfügbaren Nutzungsmöglichkeiten eines Gebäudes gibt.

Zur Kategorie Verkehrsfläche gehören Treppen, Flure und Hallen. Unter den Begriff technische Funktionsfläche fallen Heizungs- und Maschinenräume.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzfläche und Wohnfläche?

Die Wohnfläche ist ein Bestandteil der Nutzfläche. Während die Wohnfläche speziell dem Wohnzweck dient, umfasst die Nutzfläche darüber hinaus weitere Flächen mit anderen Funktionen.
So zählen zur Wohnfläche nur die typischen Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer sowie vergleichbare, beheizbare Räume. Die Nutzfläche beinhaltet zusätzlich noch Räume, die einen anderen Zweck erfüllen und auch außerhalb der Wohnung liegen können, wie Abstellräume, Balkone und auch nicht ausgebaute Keller oder Dachböden.

Ein Beispiel: In einem Einfamilienhaus mit einer Gesamtfläche von 160 m² könnte die Wohnfläche 120 m² betragen, während 30 m² auf Abstellräume und einen nicht beheizten Dachboden entfallen, sowie 10 m² auf Flure als Verkehrsflächen. Somit beträgt die Nutzfläche 150 m², während die reine Wohnfläche nur 120 m² beträgt und die Verkehrsfläche 10 m².

Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN oder Wohnflächenverordnung

Die Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN-Norm 277 oder der Wohnflächenverordnung (WoFlV) sind zwei gängige Verfahren, um die Flächen von Räumen eines Hauses zu ermitteln. Eine korrekte und verständliche Wohn- und Nutzflächenberechnung ist wichtig, um vor dem Hausbau oder Hauskauf einen Überblick über die Größe der gegebenen Wohn- bzw. Nutzflächen zu erhalten und den Wert richtig zu ermitteln. Flächenangaben auf derselben Berechnungsgrundlage bieten beim Häuservergleich auch eine geeignete Vergleichsbasis. Außerdem ist es bei der Vermietung einer Immobilie wichtig, die genaue Flächengröße zu kennen, um den Mietpreis richtig festlegen zu können.
Die DIN (Deutsche Industrienorm) und die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legen jeweils fest, welche Räume und Flächen in die Berechnung einbezogen werden sollen und welche Kriterien dabei zu beachten sind. Sie definieren beispielsweise, welche Raumarten zur Wohnfläche gehören, wie bestimmte Flächen wie Schrägen oder Balkone zu berücksichtigen sind und welche Abzüge vorgenommen werden dürfen. Beispielsweise gelten Balkone nach DIN 277 zu 100 Prozent als Nutzfläche, nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) werden sie zu einem Viertel auf die Wohnfläche angerechnet. Für die Wohnflächenberechnung sind auch die Deckenhöhen relevant – Flächen mit einer Deckenhöhe von ein bis zwei Metern fließen zur Hälfte in die Berechnung ein. Ein Raum mit weniger als einem Meter Deckenhöhe darf nicht zur Wohnfläche gezählt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Anwendung der DIN oder der Wohnflächenverordnung von verschiedenen Faktoren abhängen kann, wie zum Beispiel der Art der Immobilie. Wir empfehlen, sich im konkreten Fall von einem Fachmann wie einem Architekten oder Sachverständigen beraten zu lassen, um eine korrekte Berechnung der Wohn- und Nutzflächen zu gewährleisten.

Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN oder Wohnflächenverordnung

Die DIN-Norm 277 und die Wohnflächenverordnung geben jeweils an, welche Räume zu welcher Flächenart gerechnet werden sollen.

Raum Nutzfläche nach DIN 277 Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Wohnzimmer Ja Ja
Küche Ja Ja
Schlafzimmer Ja Ja
Badezimmer Ja Ja
Gäste-WC Ja Ja
Arbeitzimmer Ja Ja
Abstellraum Ja Ja, wenn innerhalb der Wohnung. Nein, wenn außerhalb der Wohnung gelegen
Flur Nein, sondern Verkehrsfläche. Ja, wenn innerhalb der Wohnung. Nein, wenn außerhalb der Wohnung gelegen
Keller Ja Nein
Dachboden (nicht ausgebaut) Ja Nein
Dachboden (ausgebaut) Ja Ja, ab einer Deckenhöhe von zwei Metern, sonst nur anteilig berechnet.
Balkon, Terrasse Ja Nur anteilig, i.d.R. zu einem Viertel, max. zur Hälfte. (50% wenn Lage oder Gestaltung besonders gut sind, da dies den Wohnwert erhöht.)

Wie kann man die Nutzfläche berechnen?

Um die Größe Ihrer Nutzfläche zu berechnen, wird die Quadratmeterzahl der einzelnen Räume addiert, die laut DIN 277 zur Nutzfläche gezählt werden.

Beispiel:

Raum Größe (in m²)
Wohnzimmer 25
Küche 15
Schlafzimmer 12
Kinderzimmer (2 Stück) je 10
Badezimmer 9
Gäste-WC 4
Arbeitzimmer 6
Abstellraum 4
Keller 15
Terrasse 10
Gesamt 120

Für das Einfamilienhaus in diesem Beispiel beträgt die Nutzfläche nach DIN 277 somit 120 Quadratmeter. Nicht eingerechnet sind hier der Flur und Heizungs-/Technikraum, da diese separat als Verkehrsfläche und technische Funktionsfläche zählen.

Um die reine Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoflV) zu bestimmen, müssten Sie von der oben genannten Nutzfläche das Arbeitszimmer, den Abstellraum und den Keller abziehen, der Balkon wird i.d.R. zu einem Viertel angerechnet. Die Wohnfläche beträgt für dieses Beispiel nach WoFlV also 87,5 Quadratmeter.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine beispielhafte Tabelle ist und die Raumgrößen und die Zuordnung zur Nutzfläche oder Wohnfläche je nach spezifischer Situation und den geltenden Vorschriften (DIN 277 oder WoFlV) variieren können.

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