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Behördenservice

Bietet eine Hausbaufirma den „Behördenservice“ an, heißt das, sie erledigt alle für den Hausbau erforderlichen Behördengänge mit ihrem Bauherrn gemeinsam und zum Teil auch für diesen. Angehende Bauherren werden bei der Bauvorbereitung somit entlastet und können die Vorfreude auf Hausbau und Eigenheim genießen.

Behördenservice: Unterstützung bei Behördengängen

Was heißt Behördenservice? Jeder Hausbau muss erst diverse Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor er starten kann. Unterstützt ihn seine Hausbaufirma oder ein Bauherrenberater bei den dafür notwendigen Behördengängen und Anträgen, spart der Bauherr Zeit und Geduld. Teilweise übernehmen Baufirmen diesen Teil der Bauvorbereitung sogar komplett. Dem Bauherrn ist durch diesen „Behördenservice“ die Last genommen, sich allein durch den Behördendschungel kämpfen zu müssen. Zwar fallen bei jedem Bauvorhaben typische Gänge zu Behörden an, aufgrund der Individualität jedes Hausbaus kann sich aber noch die eine oder andere Besonderheit ergeben. Behördenservices regionaler Hausbaufirmen wissen, welche Behördenvorgänge einzuleiten sind und welche Unterlagen die örtliche Landesbauordnung für Genehmigungsverfahren fordert. Sie achten darauf, dass diese zügig, vollständig und unterschrieben eingereicht werden.

Bauvoranfrage, Bauantrag & Co. durch Behördenservice?

Kann der Behördenservice die Bauvoranfrage stellen? Darf er das Altlastenverzeichnis einsehen? Zur Einleitung einer Bauvoranfrage (auch „kleines Genehmigungsverfahren“ genannt) und der Einsicht in das Altlastenverzeichnis sowie das Grundbuch ist der Behördenservice mit einer Vollmacht des Grundstückseigentümers autorisiert. Die Grundbucheintragung beim Grundstückskauf veranlassen dann Grundstücksverkäufer, -käufer, beide gemeinsam oder der Notar einer der beiden. Der Architekt der Hausbaufirma oder ein anderer Bauexperte in ihrem Behörden-Service kann den Bauantrag oder – wenn möglich – das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren oder das Genehmigungsfreistellungsverfahren in die Wege leiten. Als wichtige Grundstücksunterlage (z.B. für die Baufinanzierung) kann er ebenfalls die Grundstücksvermessung im Namen des Bauherrn beantragen. Tipp: Angebote über zum Verkauf stehende und für den Einfamilienhausbau bestimmte Grundstücke der Gemeinde oder Stadt können der Bauherr oder sein Behördenservice auch beim Liegenschaftsamt einholen.

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