VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
VOB, was bedeutet das? Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – früher Verdingungsordnung für Bauleistungen) bildet neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine Grundlage des Bauvertragswesens. Dabei ist die VOB weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Wurde sie vereinbart, wird sie aber von allen am Bau Beteiligten akzeptiert. Für öffentliche Auftraggeber gilt: Sie müssen die Vergabe- und Vertragsordnung mit ihren Bauausführenden zwingend vereinbaren.