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Wohnfläche

Zur Wohnfläche gehören alle anrechenbaren Grundflächen eines Hauses. Die Angabe der Wohnfläche nach einer festgelegten Berechnungsgrundlage dient als Vergleichsbasis bei den Angeboten der Hersteller.

Wohnfläche – wichtig beim Häuser- und Preisvergleich

Eine der im Hausbau am häufigsten gestellen Fragen lautet: “Wie viel Wohnfläche hat ein Einfamilienhaus bzw. mein Neubau?” Sie ist vor allem wichtig beim Vergleichen der Angebote – ebenso wie der Quadratmeterpreis. So beurteilt die kreditgebende Bank im Rahmen der Beantragung eines Baukredits die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens.

Konkrete Richtlinien der Flächenberechnung sollen gewährleisten, dass die Berechnung der Wohnfläche in in der selben Art, Weise und Gewichtung erfolgt. Gegenwärtig kann die Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“ oder nach der Wohnflächenverordnung (WolV) erfolgen. Die Wohnflächenberechnung nach beiden Berechnungsgrundlagen für ein und dasselbe Einfamilienhaus kann jedoch eine Abweichung der Wohnfläche von bis zu 40 Prozent ergeben. Wichtig ist es deshalb, sich für eine Berechnungsart zu entscheiden. Nicht mehr zum Einsatz kommen sollte die Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283, denn das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat diese bereits vor 20 Jahren ersatzlos zurückgezogen!

Was zählt zur Wohnfläche eines Hauses?

Welche Flächen sind Wohnfläche? Die Berechnung nach DIN 277 wie auch die nach der Wohnflächenverordnung basieren auf der Grundfläche. Auf die Frage, welche Räume zur Wohnfläche gehören, geben beide jedoch abweichende Antworten. Die DIN-Norm unterteilt Fläche in Nutzfläche (bewohnte Zimmer wie Schlafzimmer), Verkehrsfläche (Flure) und Funktionsfläche (Waschküchen, Abstellräume). Wie wird Wohnfläche mit Schrägen von ihr berechnet? Dachschrägen rechnet sie ebenfalls voll auf die Wohnfläche an, ebenso Balkone und Kellerräume. So kann bei der Berechnung nach DIN-Norm der Eindruck entstehen, dass mehr Wohnfläche im Einfamilienhaus zur Verfügung steht und ein höherer Preis angemessen ist. Sehr viel differenzierter ist die Herangehensweise der Wohnflächenverordnung. Diese übernimmt Balkone, Terrassen und Loggien zu 25 Prozent in die Wohnfläche, unbeheizte Wintergärten zu 50 Prozent, beheizte zu 100 Prozent. Flächen mit einer Höhe von 1 bis 2 Metern rechnet sie zu 50 Prozent der Wohnfläche hinzu, Dachschrägen werden so nicht voll angerechnet. Da sie eine genauere Einschätzung erlaubt, wird die Wohnflächenverordnung von den meisten Hausbaufirmen als Berechnungsgrundlage angewandt.

Berechnungsgrundlage im Bauvertrag verbindlich festlegen

In den Hausbau-Angeboten wird mit den unterschiedlichen Angaben geworben wie „Wohnfläche nach DIN“, „Wohn-/Nutzfläche: 160 m²“ oder „Grundfläche“. Klare Orientierung verschafft hier die Benennung der Berechnungsgrundlage, auf der das Hausangebot erstellt wurde. Es empfiehlt sich, nur „Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen“ zu vergleichen. Das heißt, nur der Vergleich von Einfamilienhäusern, deren Wohnfläche nach derselben Berechnungsart berechnet wurde, macht Sinn. Im Kauf- oder Bauvertrag sollte verbindlich festgelegt werden, auf welcher Berechnungsgrundlage die Flächenangaben erstellt werden!

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