Welche Bäume dürfen auf privatem Boden ohne Genehmigung gefällt werden?
Als groben Richtwert kann man sagen, dass auf privaten Grundstücken
- Laubbäume mit bis zu 60 cm und
- Nadelbäume mit bis zu 90 cm Stammumfang
in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden können.
Doch nicht nur der Stammumfang und die Höhe des Baumes, auch der Zeitpunkt der Fällung ist wichtig, damit es keine Probleme mit dem Amt gibt.
Wann ist eine Baumfällung erlaubt?
Zu welcher Jahreszeit dürfen Bäume gefällt werden? Erlaubt ist die Baumfällung laut Bundesnaturschutzgesetz von Anfang Oktober bis Ende Februar.
Sinn dahinter ist, in der restlichen Zeit von März bis September eventuell nistende Vögel zu schützen. Laut Bundesnaturschutzgesetz in Paragraph 39, Absatz 5, Satz 2, ist in der Schonzeit ausschließlich Baumpflege, also „Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, erlaubt.
Auch hier gibt es Ausnahmen, die sich in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen unterscheiden können. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch auch in der Schonzeit erteilt, wenn Bäume z. B. morsch und deshalb gefährlich geworden sind oder – was für BauherrInnen wichtig ist – einem Bauprojekt im Weg stehen.
Was ist bei einer Baumfällung noch zu beachten?
Außer der Baumschutzverordnung müssen HausbauerInnen auch andere Dinge beachten, wie eventuelle Rechte der Nachbarn – zum Beispiel dann, wenn die Baumwurzeln auf dessen Grundstück reichen. Um hohe Bußgelder oder gar eine Anzeige wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung zu vermeiden, sollte man auf Nummer Sicher gehen – also die anstehende Baumfällung der Gemeinde melden und sorgfältig vorgehen.
Kleinere Bäume können mit der richtigen Schutzausrüstung und mindestens einem Helfer auch von Laien gefällt werden. Im Internet gibt es viele gute Schritt-für-Schritt Anleitungen.
Soll aber ein höherer Baum gefällt werden, ist das ein anspruchsvolles Projekt, das besser einem professionellen Betrieb überlassen werden sollte. Ansonsten könnte man bei umstehenden Häusern und Gärten Schaden anrichten oder sich und andere sogar in Lebensgefahr bringen – und wer möchte schon zu Beginn des Hausbaus solche Sorgen haben. Ein Profi erledigt die Aufgabe sicher, schneller, und kümmert sich danach auch um die Entsorgung des Holzes.
Was kostet eine Baumfällung?
Die Genehmigung zur Baumfällung durch die Gemeinde kostet je nach Region zwischen 25 und 90 Euro. Wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt, erhöhen sich die Kosten auf ca. 80 bis 120 Euro.
Bei einem Neubau gibt es viele versteckte Baunebenkosten, aber eine Baumfällung ist nicht zu unterschätzen – also hier besser nicht sparen. Denn immerhin können Fehler zu brenzligen oder sogar fatalen Situationen führen. Ein Profi wird die Fallrichtung des Baumes sicher bestimmen und die Fällung durchführen, ohne andere zu gefährden.
Da sich der Preis am Aufwand orientiert (Höhe des Baumes, Stammumfang, Absicherung der Umgebung, ob das Holz selbst verwertet wird usw.), variieren die Preise stark. Zum Vergleich lässt man sich deshalb am besten von 2 bis 3 Fachbetrieben Kostenvoranschläge ausstellen, die genau auflisten sollten, was die angebotene Leistung beinhaltet.
Hier ein paar Zahlen zur ersten Kosteneinschätzung:
Kann der Baum problemlos in einem Arbeitsschritt gefällt werden? Dann belaufen sich die Kosten auf ca. 450 Euro. Bei größeren Bäumen bzw. umliegenden Häusern, Zäunen u.ä., die durch den fallenden Baum beschädigt werden könnten, sind mehrere Arbeitsschritte notwendig. Wird der Baum in mehreren Etappen von der Krone an gefällt, sollte mit mindestens 600 Euro gerechnet werden.
Dazu kommen noch Nebenkosten der Baumfällung, wie Baumstumpfentfernung, evtl. Verarbeitung des Holzes und Entsorgung des Laubs. Von der Baufällgenehmigung bis zur Entfernung der Wurzel und Ersatzpflanzung muss also mit mindestens 500 bis 1000 Euro gerechnet werden.
Kontakt: Farina Lüddecke, lueddecke@musterhaus.net. Besten Dank und viel Freude bei Ihrem Bauprojekt!
Fazit: Baumfällung gut planen und erst dann mit dem Hausbau starten
Bäume auf privaten Grundstücken sind zwar Eigentum der BesitzerInnen, dürfen aber trotzdem nicht uneingeschränkt gefällt werden. BauherrInnen sollten sich also besser absichern und sich bei ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie dafür eine offizielle Genehmigung brauchen. Vor allem das Fällen größerer Bäume sollte man besser Profis überlassen – denn sie sind nicht nur routiniert und schneller, sondern können Gefahren vermeiden. Sind störende Bäume auf dem Baugrundstück entfernt, kann es mit dem Hausbau losgehen!
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