Das Hausbauportal
Kundenbewertung:
Sehr gut 4.7/5

Bäume fällen: das Grundstück für den Hausbau vorbereiten

Bäume fällen auf dem Baugrundstück – was ist erlaubt?

Wer ein Grundstück kauft und das Traumhaus in Gedanken schon vor sich sieht, ist normalerweise voller Tatendrang. Es muss nur noch ein Baum gefällt werden, der dem Neubau im Weg steht. Doch Vorsicht: Wer dabei allzu sorglos ist und einfach die Kettensäge ansetzt, könnte sich richtig Ärger einhandeln. Denn selbst auf privatem Boden sind einige Dinge zu beachten, damit der Hausbau reibungslos starten kann. In diesem Artikel geht es um Baumfällungen als Vorbereitung für den Hausbau. Von gesetzlichen Vorschriften bis zu praktischen Hinweisen: Hier steht alles, was BauherrInnen zum Thema Baumfällung wissen müssen!

Die Baustellenvorbereitung beginnt in Hochstimmung, muss aber bedacht angegangen werden. Einen störenden Baum ohne Genehmigung zu fällen kann nämlich strafbar sein, da insbesondere alte, hohe Bäume unter besonderem Schutz stehen. Und je nach Bundesland können dann bei fehlender Genehmigung hohe Bußgelder das Hausbaubudget empfindlich treffen. Das muss nicht sein – wer sich vor der Baumfällung informiert und geplant vorgeht, kann bald mit dem Bau beginnen.

Das Wichtigste zum Bäume fällen auf einen Blick:

  • Der beste Zeitraum für das Fällen von Bäumen ist der Winter. Zwischen November und Februar befindet sich nämlich weniger Wasser im Holz, es trocknet rasch und kann einfacher als Brennholz verwendet werden.
  • Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt auch auf Privatgrundstücken ein Fällverbot vom 01. März bis 30. September für "Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen".
  • Auch in der Zeit zwischen dem 01. Oktober und Ende Februar dürfen laut Gesetzt keine Bäume gefällt werden, wenn sich dort Bruthöhlen oder Nester (z. B. von Vögeln, Fledermäusen, Hornissen) befinden.
  • Da Baumschutzsatzungen regionale Bedingungen berücksichtigen, weichen die Vorgaben stark ab, wann und welche Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Zuständige Gemeindeverwaltungen geben verbindlich Auskunft darüber, welche Regelungen in der Region gelten.

Welche Bäume dürfen auf privatem Boden ohne Genehmigung gefällt werden?

Als groben Richtwert kann man sagen, dass auf privaten Grundstücken

  • Laubbäume mit bis zu 60 cm und
  • Nadelbäume mit bis zu 90 cm Stammumfang

in der Regel ohne Genehmigung gefällt werden können.

Achtung: Die Vorgaben der Baumschutzsatzungen sind nicht einheitlich, da auch die ökologischen Bedingungen von Region zu Region unterschiedlich sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, erkundigt man sich im Zweifelsfall besser bei der zuständigen Gemeinde, ob dafür eine Genehmigung notwendig ist. Wenn schon eine Baugenehmigung vorliegt, wird auch die Genehmigung zur Baumfällung erteilt – diese muss aber trotzdem vor der Fällung beantragt werden.

Doch nicht nur der Stammumfang und die Höhe des Baumes, auch der Zeitpunkt der Fällung ist wichtig, damit es keine Probleme mit dem Amt gibt.

Wann ist eine Baumfällung erlaubt?

Zu welcher Jahreszeit dürfen Bäume gefällt werden? Erlaubt ist die Baumfällung laut Bundesnaturschutzgesetz von Anfang Oktober bis Ende Februar.

Sinn dahinter ist, in der restlichen Zeit von März bis September eventuell nistende Vögel zu schützen. Laut Bundesnaturschutzgesetz in Paragraph 39, Absatz 5, Satz 2, ist in der Schonzeit ausschließlich Baumpflege, also „Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, erlaubt.
Auch hier gibt es Ausnahmen, die sich in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen unterscheiden können. Ausnahmegenehmigungen werden jedoch auch in der Schonzeit erteilt, wenn Bäume z. B. morsch und deshalb gefährlich geworden sind oder – was für BauherrInnen wichtig ist – einem Bauprojekt im Weg stehen.

Was ist bei einer Baumfällung noch zu beachten?

Außer der Baumschutzverordnung müssen HausbauerInnen auch andere Dinge beachten, wie eventuelle Rechte der Nachbarn – zum Beispiel dann, wenn die Baumwurzeln auf dessen Grundstück reichen. Um hohe Bußgelder oder gar eine Anzeige wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung zu vermeiden, sollte man auf Nummer Sicher gehen – also die anstehende Baumfällung der Gemeinde melden und sorgfältig vorgehen.

Kleinere Bäume können mit der richtigen Schutzausrüstung und mindestens einem Helfer auch von Laien gefällt werden. Im Internet gibt es viele gute Schritt-für-Schritt Anleitungen.

Soll aber ein höherer Baum gefällt werden, ist das ein anspruchsvolles Projekt, das besser einem professionellen Betrieb überlassen werden sollte. Ansonsten könnte man bei umstehenden Häusern und Gärten Schaden anrichten oder sich und andere sogar in Lebensgefahr bringen – und wer möchte schon zu Beginn des Hausbaus solche Sorgen haben. Ein Profi erledigt die Aufgabe sicher, schneller, und kümmert sich danach auch um die Entsorgung des Holzes.

Achtung: Um die Ökologie des Ortes zu schützen, ist in kommunalen Baumschutzsatzungen oft eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben. Es muss ein gleichwertiger Baum gepflanzt werden, damit der Baumbestand in der Region mit der Zeit nicht abnimmt. Sollte das (zum Beispiel in der Stadt) nicht möglich sein, kann auch eine Ausgleichszahlung verordnet werden – das ist allerdings im Ermessen der zuständigen Behörde, bei der die Genehmigung beantragt wird, und kann nicht von BauherrInnen bestimmt werden.
Baumfällung vom Profi

Das sichere Fällen größerer Bäume sollte man einem Profi überlassen.

Was kostet eine Baumfällung?

Die Genehmigung zur Baumfällung durch die Gemeinde kostet je nach Region zwischen 25 und 90 Euro. Wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt, erhöhen sich die Kosten auf ca. 80 bis 120 Euro.
Bei einem Neubau gibt es viele versteckte Baunebenkosten, aber eine Baumfällung ist nicht zu unterschätzen – also hier besser nicht sparen. Denn immerhin können Fehler zu brenzligen oder sogar fatalen Situationen führen. Ein Profi wird die Fallrichtung des Baumes sicher bestimmen und die Fällung durchführen, ohne andere zu gefährden.
Da sich der Preis am Aufwand orientiert (Höhe des Baumes, Stammumfang, Absicherung der Umgebung, ob das Holz selbst verwertet wird usw.), variieren die Preise stark. Zum Vergleich lässt man sich deshalb am besten von 2 bis 3 Fachbetrieben Kostenvoranschläge ausstellen, die genau auflisten sollten, was die angebotene Leistung beinhaltet.

Hier ein paar Zahlen zur ersten Kosteneinschätzung:

Kann der Baum problemlos in einem Arbeitsschritt gefällt werden? Dann belaufen sich die Kosten auf ca. 450 Euro. Bei größeren Bäumen bzw. umliegenden Häusern, Zäunen u.ä., die durch den fallenden Baum beschädigt werden könnten, sind mehrere Arbeitsschritte notwendig. Wird der Baum in mehreren Etappen von der Krone an gefällt, sollte mit mindestens 600 Euro gerechnet werden.

Dazu kommen noch Nebenkosten der Baumfällung, wie Baumstumpfentfernung, evtl. Verarbeitung des Holzes und Entsorgung des Laubs. Von der Baufällgenehmigung bis zur Entfernung der Wurzel und Ersatzpflanzung muss also mit mindestens 500 bis 1000 Euro gerechnet werden.

Zum Vergleich: Illegale Baumfällungen können je nach Bundesland um die 12.000 Euro Bußgeld bedeuten. Mit einer Fällgenehmigung des Amts sind zukünftige EigenheimbesitzerInnen auf der sicheren Seite – und die Gebühren dafür sind vergleichsweise minimal.
Checkliste: In unserem Leitfaden finden Sie alle To-Dos für die Baumfällung auf einen Blick.

PDF: Checkliste für das Bäume fällen
Musterhaus.net Checkliste für das Bäume fällen
PDF-Dokument · DIN A4, ca. 471 kB
Verbesserungsideen? Sie haben etwas in der Checkliste vermisst oder haben Verbesserungsvorschläge? Dann schreiben Sie uns bitte kurz! Wir sind immer daran interessiert, die Checklisten für Sie zu verbessern.

Kontakt: Farina Lüddecke, lueddecke@musterhaus.net. Besten Dank und viel Freude bei Ihrem Bauprojekt!

Fazit: Baumfällung gut planen und erst dann mit dem Hausbau starten

Bäume auf privaten Grundstücken sind zwar Eigentum der BesitzerInnen, dürfen aber trotzdem nicht uneingeschränkt gefällt werden. BauherrInnen sollten sich also besser absichern und sich bei ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie dafür eine offizielle Genehmigung brauchen. Vor allem das Fällen größerer Bäume sollte man besser Profis überlassen – denn sie sind nicht nur routiniert und schneller, sondern können Gefahren vermeiden. Sind störende Bäume auf dem Baugrundstück entfernt, kann es mit dem Hausbau losgehen!

Doppelseite eines Hauskataloges

Hausbau-Kataloge
gratis bestellen!

Der Weg zum Traumhaus, ob Bungalow, Stadtvilla oder andere Haustypen, führt am besten über die Hauskataloge der Hersteller. Die Bestellung ist kostenlos und unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bäume fällen

Welche Bäume darf ich auf meinem Grundstück fällen?

Auf dem eigenen Grundstück dürfen Bäume gefällt werden, die nicht unter besonderem Schutz stehen und in denen keine Tiere nisten. Für Ausnahmen muss eine Genehmigung erteilt werden.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Als Orientierungswert gilt, dass Laubbäume mit bis zu 60 cm und Nadelbäume mit bis zu 90 cm Stammumfang ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Das ist aber nicht bundesweit einheitlich! Die Baumschutzsatzung der Stadt oder Gemeinde gibt zuverlässig Auskunft darüber.

Welche Behörde erteilt die Genehmigung?

Soll ein Baum wegen eines anstehenden Baus gefällt werden, wird die Genehmigung dafür von der Naturschutzbehörde oder dem Umweltamt erteilt. Bevor eine Genehmigung für die Baumfällung erteilt wird, wird ggf. eine Prüfung angeordnet.

Wie kann ein Antrag zur Baumfällung gestellt werden?

Antragsformulare können direkt bei der Behörde oder online auf deren Website ausgefüllt und abgegeben werden.

Benötige ich eine Genehmigung, um einen Baum auf meinem Grundstück fällen zu lassen?

Falls Sie einen Baum ohne Genehmigung fällen, müssen Sie mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.500 Euro rechnen.

Kann man auf dem Grundstück gefällte Bäume verkaufen?

Falls Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück laut Grünflächenamt fällen dürfen, können sie diesen in der Regel verkaufen. Grundsätzlich haben Tannenhölzer einen niedrigeren Verkehrswert als Laubgewächse.

Muss ich in bestimmten Fällen für einen gefällten Baum einen Ersatzbaum pflanzen, wenn der Platz es erlaubt?

In Einzelfällen müssen Sie für einen gefällten Baum einen Ersatzbaum pflanzen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Bäume in Alleen oder allgemeinen Lageplänen vermerkt sind. Ob es in Ihrem konkreten Fall nötig ist, müssen Sie bei Ihrer örtlichen Behörde in Erfahrung bringen.

Darf man Bäume das gesamte Jahr über fällen oder zuschneiden?

Im Allgemeinen dürfen Bäume nur im Spätherbst und Winter gefällt werden, da in diesem Zeitraum der Schutz von Pflanzen und Tieren besser gewährleistet werden kann. Das Fällen während der Vegetationszeit oder Nist- und Brutzeit ist grundsätzlich verboten. Da sich die Fällzeiten aber in jeder Gemeinde unterscheiden können, sollten Sie sich vor dem Fällen unbedingt bei den zuständigen Behörden informieren.

Was kostet ein Genehmigungsverfahren zum Fällen von Bäumen auf einem Privatgrundstück?

Wie hoch die Gebühren zum Fällen von Bäumen sind, setzt stets die örtliche Behörde fest und unterscheidet sich von Region zu Region. Neben den Kosten für einen Besuch von einem Gutachter kommen Ausgaben für Verwaltungstätigkeiten der Behörde auf Sie zu. Alles in allem sollten Sie mit Gebühren in Höhe von 50 bis 60 Euro rechnen.

Mehr zu: Bauen, Garten

Diesen Artikel teilen

Sie haben noch nicht Ihr Traumhaus gefunden?

Hier sind unsere neun beliebtesten Häuser – einfach Infomaterial gratis anfordern!


Finden Sie weitere Häuser regionaler Anbieter

PLZ eingeben, mehr entdecken!

Alle Häuser


Verwandte Artikel

Weitere interessante Artikel aus dem Hausbau-Ratgeber, die zum Thema passen

Einfamilienhaus in Hanglage
Bauen am Hang

Ein Haus am Hang bietet viele Vorzüge. Um die unverstellte Sicht sorgenfrei genießen zu können, muss jedoch bereits vor der Unterschrift ...

Grundsteuer
Die Berechnung der Grundsteuer: Das muss man wissen

Zu den laufenden Unterhaltskosten der zukünftigen Immobilie gehört die Grundsteuer: Wie hoch ist sie? Und was ändert sich mit der neuen ...

Grundstückswert ermitteln: Das sollten Sie wissen

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten, ist es wichtig, den individuellen Marktwert zu kennen. Von welchen Faktoren dieser ...

Fertighaus Anbieter - glückliche Bauherren
10 Tipps – Den passenden Fertighausanbieter finden

Die Entscheidung für einen Anbieter fällt nicht leicht. Wer bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis? Auf welches Unternehmen ist ...