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Baucontrolling vom TÜV

Baucontrolling vom TÜV ist eine qualitätssichernde Leistung für Bauherren und ihre Hausbaufirmen. Der Baugutachter unterstützt dabei durch bestimmte Controlling-Leistungen die Hausbaufirma in der Erbringung der vom Bauherrn gekauften Hausqualität. In sein Sicherheitspaket kann der Bauherr neben dem Endcontrolling wahlweise auch baubegleitendes Controlling übernehmen.

Bauzeitgarantie, garantierte Bauzeit, Bauzeitvereinbarung – Bedeutung

Baucontrolling vom TÜV bieten zahlreiche Hausbaufirmen ihren Bauherren aus dem Bewusstsein der Vorteile für beide Seiten heraus mittlerweile standardmäßig an.

Seit über 140 Jahren kümmert sich die technische Prüforganisation um das Bau-Controlling von Immobilien im Gewerbebereich. Seit der Jahrhundertwende erbringt sie auch für den privaten Hausbau umfassende Leistungen im Qualitätscontrolling. Warum ist Controlling gegenwarts- und zukunftsorientiert? Beim Baucontrolling stehen Kosten- und Planungssicherheit des Bauherrn sowie die Qualität der erbrachten Bauleistungen im Zentrum. Damit sichert es den gelingenden und zukunftsorientierten Hausbau. Der Bauherr kann seinem Hausbaufirmen Sicherheitspaket diverse Controlling-Leistungen hinzufügen – von der Schlussabnahme durch den Baucontroller bis hin zum baubegleitenden Controlling vom TÜV. Mit dem Baugutachter wirft ein weiteres Augenpaar einen Blick auf Bauabläufe respektive Bauergebnisse. Er wirkt dadurch wie eine zusätzliche Instanz: Hausbaufirma und Baucontroller arbeiten auf diese Weise Hand in Hand.

Schlussabnahme oder baubegleitendes Controlling vom TÜV

Ist Baucontrolling vom TÜV in Form einer Schlusskontrolle gewünscht, begleitet ein bausachverständiger Diplom-Ingenieur des TÜV den Bauleiter bei der Endabnahme. Dabei wird ein Protokoll angefertigt und dem Bauherrn sowie der Hausbaufirma anschließend zugeleitet. Das baubegleitende Baucontrolling vom TÜV kann als ganzheitliche Controllingleistung der TÜV-Schlussabnahme zugebucht werden. Es begleitet den gesamten Hausbau, beginnend mit einem Bauwerksvertrags-Controlling. Bei diesem untersucht der Baucontroller den Vertrag auf vollständige Beschreibung aller Gewerke, Bauteile und Baustoffe. Das Qualitätsniveau der beschriebenen Bauteile muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Zudem achtet der Baugutachter auf Transparenz und verständliche Formulierung der Vertragsinhalte, so dass auch private Bauherren ohne vertiefte Sachkenntnis diese leicht verstehen und Vergleiche zu anderen Hausanbietern ziehen können. Weiter beinhaltet das baubegleitende Qualitätscontrolling vom TÜV mehrere Baustellenbegehungen, die Prüfung der Ausführungsplanung auf den Gebieten Wärme-, Feuchte-, Brand- und Schallschutz sowie nach erfolgreichem Hausbau die Übergabe von einem Qualitäts-Zertifikat. Baucontrolling vom TÜV muss im Bauvertrag vereinbart werden. Vor Ort ist es eine Leistung des TÜV-Nord, TÜV-Süd, TÜV-Rheinland oder einer anderen regionalen TÜV-Gesellschaft.

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