Wegerecht
Ist ein Grundstück nicht direkt von öffentlichen Straßen aus zugänglich, regelt das Wegerecht gemäß BGB den Zugang über ein fremdes Grundstück.
Was ist das Wegerecht genau?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Wegerecht verankert, das den Zugang zu einem bestimmten Grundstück über ein angrenzendes fremdes Grundstück regelt. Die häufigste Ursache für das Entstehen von Wegerechten ist die Aufteilung von großen Grundstücken in mehrere kleine Einheiten, bei denen eines der neu entstandenen Grundstücke über keinen freien Zugang zu einer öffentlichen Straße verfügt.
Juristen unterscheiden dabei zwischen dem dienenden und dem herrschenden Grundstück. Das dienende Areal ist dasjenige, das den Zugang bietet, während das herrschende Grundstück vom Wegerecht profitiert.
Wie ist das Wegerecht gesetzlich geregelt?
Das BGB regelt das Wegerecht in gleich drei Paragrafen:
Verweigerung des Wegerechts
Falls es eine andere zumutbare Möglichkeit der Wegführung gibt, kann der Eigentümer eines Grundstücks das Wegerecht gegebenenfalls verweigern. Verweigert er es, obwohl es keinen anderen Zugang zum Grundstück des Nachbarn gibt, greift das Notwegerecht. Bei landwirtschaftlicher Nutzung ist im Notwegerecht neben dem Geh- und Fahrtrecht auch das Recht auf Viehtrieb oder Reiten enthalten.
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Jetzt kostenlos anmeldenWann wird das Wegerecht für Grundstückseigentümer relevant?
Das Wegerecht spielt nicht für alle Grundstückseigentümer eine Rolle. Das kann sich allerdings schnell ändern, wenn Grundstücke neu aufgeteilt werden oder ein Verkauf ansteht. Doch auch auf andere Bereiche kann es Einfluss haben.
Dann spielt das Wegerecht eine Rolle
Auf den Wert eines Grundstücks kann sich das Wegerecht (oder das Fehlen eines solchen) stark auswirken. Für den Eigentümer eines eines dienenden Grundstücks mindert sich der Wert durch die eingeschränkte Nutzung seines eigenen Geländes.
So darf sich das Wegerecht des Nachbarn nicht durch bauliche Maßnahmen einschränken. Wird etwa ein abschließbares Tor zur Straße hin errichtet, muss der berechtigte Nachbar einen Schlüssel erhalten.
Besteht kein Wegerecht, verliert ein herrschendes Grundstück drastisch an Wert. In einigen Bundesländern kann das Wegerecht auch als Baulast im Verhältnis zwischen Behörde und Grundstückseigentümer gefordert sein, etwa um die Erschließung von Bauland sicherzustellen.
Rechte und Pflichten beim Wegerecht
Die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien gelten ab dem Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch beziehungsweise des Inkrafttretens der privaten Vereinbarung zum Wegerecht.
Kosten im Zusammenhang mit dem Wegerecht
Eintragung im Grundbuch ist mit Kosten verbunden und richtet sich nach dem Bodenwert des zu belastenden Grundstücks. Bei 5.000 Euro in etwa können sich die Kosten auf circa 50 bis 80 Euro belaufen. In der Regel sind die Notarkosten sowie zusätzliche Auslagen in den Gebühren enthalten. Beachten Sie aber, dass die Kosten für die Eintragung in der Höhe je nach Bundesland variieren.
Für die Einräumung eines Wegerechts besteht ein Entschädigungsanspruch. Üblich ist beispielsweise die Vereinbarung einer regelmäßigen Geldrente oder eine Einmalzahlung.
Falls ein Notwegerecht besteht, kommt eine Entschädigung nur in Betracht, wenn eine tatsächliche Beeinträchtigung des dienenden Grundstücks vorliegt. Der Fachbegriff für diese Zahlung lautet Notwegrente.
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