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Fertigstellungsbürgschaft

Mit der auch Vertragserfüllungsbürgschaft genannten Fertigstellungsbürgschaft sichern sich Bauherren vor der Insolvenz der beauftragten Hausbaufirma ab. Die Fertigstellung des Hausbaus wird durch die Baufertigstellungsbürgschaft garantiert. Den Bürgen schlägt die Baufirma vor, die Kosten der Bürgschaft trägt der Bauherr.

Fertigstellungsbürgschaft, was ist das?

Besteht eine Vertragserfüllungs- bzw. Fertigstellungsbürgschaft, existiert eine dritte Partei, die sich verbürgt im Bedarfsfall, sämtliche Kosten bis zur Fertigstellung des Hausbaus zu übernehmen.

Sollte die Hausbaufirma beispielsweise wegen Insolvenz außerstande sein, den begonnenen Neubau fertigzustellen, werden die finanziellen Mittel der Bürgen aktiviert, damit der Hausbau vollendet werden kann. Beim Bauen ohne Fertigstellungsbürgschaft geriete der Bauherr ansonsten in finanzielle Nöte. Ist die Bürgschaft dagegen gegeben, deckt sie alle Kosten für Bauausführung, Überzahlungen, Schadensersatz und Gewährleistung ab. Alternative Sicherungsleistungen beim Bauen sind Baufertigstellungsversicherungen, die aber ausschließlich im Insolvenzfall greifen.

Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß VOB oder BGB

Wie hoch ist die Fertigstellungsbürgschaft? Im Bauvertrag individuell geregelt, beträgt die Höhe der Fertigstellungsbürgschaft zwischen 10 und 20 Prozent der Bausumme. Nach Bauabnahme geht die Vertragserfüllungsbürgschaft i.d.R. in eine 5%ige Gewährleistungsbürgschaft über. Beginnend mit der Auftragserteilung, richtet sich die Laufzeit der Bürgschaft nach der Verjährungsfrist. Im Falle eines Vertrages nach VOB beginnt die Frist nach Bauabnahme und dauert bei Bauwerken, sofern keine andere Vereinbarung vorliegt, 4 Jahre. Bei einem Vertrag nach BGB gilt die Verjährungsfrist der Gewährleistung 5 Jahre.

Fertigstellungsbürgschaft, wer leitet sie in die Wege?

Die Fertigstellungsbürgschaft in die Wege zu leiten, obliegt der Hausbaufirma. Diese steht in der Pflicht, für den jeweiligen Hausbau einen Bürgen vorzuschlagen. Vor Abschluss der Bürgschaft ist der Bauherr gehalten, ihre Inhalte zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Von Bedeutung ist hier insbesondere, ob alle möglichen Sicherungsfälle von der Bürgschaft abgedeckt werden. Gelingt es einem Hausbauunternehmen nicht, für eine Fertigstellungsbürgschaft eine Bank oder Versicherung zu gewinnen, kann der Grund seine mangelnde Bonität sein. Fertigstellungsbürgschaften heißen bei Banken meist Avalkredit, bei Versicherungen Kautionsversicherung. Was kostet eine Fertigstellungsbürgschaft? Kosten einer Vertragserfüllungsbürgschaft liegen bei einem niedrigen Prozentsatz der Bürgschaftssumme.

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