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Gewährleistung und Garantie
beim Hausbau

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Beim Hausbau läuft nicht immer alles nach Plan. Oft zeigen sich Mängel am Neubau erst nach dem Einzug. Seien Sie aber beunruhigt: Sie haben Rechte. Wenn Sie die Gewährleistungsfristen kennen und Mängel korrekt melden, sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. In diesem Artikel finden Sie heraus, worauf Sie dabei achten müssen.

Das Wichtigste zuerst

  • Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die Garantie dagegen eine freiwillige Zusatzleistung.
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre bei Bauwerken, bei beweglichen Teilen meist 2 Jahre.
  • Abgedeckt sind Mängel durch fehlerhafte Ausführung, z. B. an Konstruktion, Dämmung oder Haustechnik.
  • Nicht abgedeckt sind Schäden durch Abnutzung oder falsche Nutzung, z. B. durch Sturm oder Eigenverschulden.
  • Mängel müssen schriftlich, konkret und innerhalb der Frist gemeldet werden.
  • Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Unternehmer, danach beim Bauherrn.

Gewährleistung oder Garantie beim Hausbau?

Gewährleistung und Garantie beim Hausbau sind zwei unterschiedliche Absicherungen gegen Baumängel. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und verpflichtet das Bauunternehmen, Mängel, die innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten, zu beheben. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die oft über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht.

Laut § 634a BGB haftet der Bauunternehmer nach der Abnahme für alle Mängel, die während der Gewährleistungsfrist entstehen. Diese Frist beträgt in der Regel 5 Jahre bei Bauwerken. Tritt ein Mangel auf, muss der Unternehmer nachbessern – und das kostenlos. Die Beweislast liegt in den ersten zwölf Monaten beim Unternehmer, danach beim Bauherrn.

Die Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird vom Hersteller oder Anbieter freiwillig gewährt, z. B. für Fenster, Heizungsanlagen oder Smart-Home-Systeme. Sie kann eine längere Frist, einen umfassenderen Schutz oder zusätzliche Leistungen bieten. Die genauen Bedingungen sind im Garantievertrag geregelt.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Unterschiede:

Kriterium Gewährleistung Garantie
Rechtsgrundlage Gesetzlich (BGB) Freiwillig durch Anbieter
Dauer Meist 5 Jahre bei Bauleistungen Frei wählbar (z. B. 2, 5 oder 10 Jahre)
Pflicht? Ja, für alle Bauunternehmen Nein, nur bei expliziter Zusage
Leistung Beseitigung vorhandener Mängel Zusätzliche Leistungen möglich
Beweislast Anfangs beim Unternehmer, später beim Bauherrn Oft beim Käufer von Anfang an

Die Gewährleistung schützt Bauherren vor baulichen Mängeln, die erst später sichtbar werden. Die Garantie kann darüber hinaus Sicherheit bei technischen Geräten oder Materialien bieten. Wichtig ist, dass Sie beide Regelungen kennen und schriftlich dokumentieren, damit Sie im Ernstfall Rechte geltend machen können.

Was deckt die Gewährleistung beim Bau ab?

Die Gewährleistung beim Bau deckt alle Mängel ab, die nach der Abnahme auftreten und auf eine fehlerhafte Ausführung durch das Bauunternehmen zurückzuführen sind. Sie gilt für das gesamte Bauwerk und sichert Ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmer. Die wichtigsten abgedeckten Punkte sind:

Baumängel an tragenden Konstruktionen

Dazu zählen Risse im Mauerwerk, fehlerhafte Statik oder mangelhafte Fundamente. Solche Mängel gefährden die Stabilität des Gebäudes und müssen umgehend beseitigt werden.

Fehlerhafte Abdichtung und Dämmung

Dringt Feuchtigkeit ins Gebäude oder ist die Wärmedämmung mangelhaft, greift die Gewährleistung. Der Unternehmer muss nachbessern und Folgeschäden wie Schimmel verhindern.

Mängel an Haustechnik

Auch Heizungsanlagen, Elektroinstallationen oder Lüftungssysteme sind umfasst, wenn sie fest zum Gebäude gehören und nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Schäden an Fenstern, Türen und Fassaden

Wenn Fenster nicht dicht schließen, Türen verzogen sind oder sich Fassadenteile lösen, gilt das als Mangel an der Bauleistung.

Unvollständige oder fehlerhafte Ausführung

Fehlen vereinbarte Leistungen oder wurden Bauvorgaben nicht eingehalten, kann dies als Mangel geltend gemacht werden, auch ohne direkte Schäden.

Wann greift die Gewährleistung nicht?

Nicht durch die Gewährleistung gedeckt sind hingegen normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Schäden durch externe Einflüsse wie Sturm oder Hochwasser. In solchen Fällen greift keine Gewährleistung, sondern gegebenenfalls eine Gebäudeversicherung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach der Abnahme Ihres Hauses gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieser Zeit können Sie Mängel melden und Nachbesserung verlangen. Für einzelne Leistungen gelten besondere Fristen:

5 Jahre bei Bauwerken

Diese Frist gilt für alle handwerklichen Leistungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, z. B. Rohbau, Dach, Estrich, Fassade oder Leitungen.

2 Jahre bei beweglichen Teilen oder Wartungsarbeiten

Bei Leistungen, die nicht dauerhaft mit dem Haus verbunden sind, etwa bei Garagentoren, smarten Steuerungen oder Wartungsverträgen, gilt meist eine Frist von zwei Jahren.

6 Monate Beweislastumkehr

In den ersten sechs Monaten nach Abnahme wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel auf eine fehlerhafte Ausführung zurückzuführen ist.

Verjährungsunterbrechung durch Mängelanzeige

Wenn Sie einen Mangel anzeigen, wird die Verjährung unterbrochen. Die Frist zählt erst nach Abschluss der Nachbesserung weiter.

Wichtig

Die Fristen beginnen mit dem Datum der Abnahme, also dem offiziellen Zeitpunkt, an dem Sie das Bauwerk als fertig anerkennen. Dokumentieren Sie dieses Datum sorgfältig mit einem Abnahmeprotokoll.

Wie reklamiere ich Baumängel richtig?

Sie müssen den Mangel schriftlich, konkret und fristgerecht beim Bauunternehmen melden. Nur so sichern Sie Ihre Gewährleistungsansprüche ab. Achten Sie dabei auf folgende Schritte:

Mangel genau beschreiben

Nennen Sie Ort, Art und Umfang des Mangels. Vermeiden Sie vage Formulierungen wie „etwas stimmt nicht“, sondern schreiben Sie z. B.: „Putz löst sich an der Südwand im Erdgeschoss auf einer Fläche von ca. 1 m².“

Fotodokumentation beilegen

Machen Sie aussagekräftige Fotos oder Videos des Schadens. Diese helfen später bei der Beweisführung.

Frist zur Nachbesserung setzen

Setzen Sie eine angemessene Frist, meist 7 bis 14 Tage. Formulieren Sie klar, dass Sie nach Fristablauf weitere Schritte einleiten, z. B. Minderung oder Schadensersatz.

Nachweisbar versenden

Senden Sie das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie es persönlich gegen Unterschrift.

Keine eigenmächtigen Reparaturen

Beauftragen Sie keine Fremdfirma, bevor das Bauunternehmen Gelegenheit zur Nachbesserung hat. Sonst verlieren Sie eventuell Ihren Anspruch.

Beispiel

„Hiermit rüge ich folgenden Mangel: An der Innenwand im Wohnzimmer (Nordseite) sind Risse im Putz auf einer Länge von ca. 1,5 m erkennbar. Ich fordere Sie auf, diesen Mangel bis spätestens zum [Datum] zu beheben. Sollte bis dahin keine Nachbesserung erfolgen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.“

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