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GebäudeEnergieGesetz 2020

GebäudeEnergieGesetz: Alle wichtigen Änderungen für Hausbesitzer zusammengefasst

Mehr Einheitlichkeit und Transparenz in Sachen energetische Gebäudeanforderungen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 01. November 2020 in Kraft. Im Sinne der Energiewende und des Klimaschutzes enthält es klare Vorschriften für die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien – und für einen sparsamen Verbrauch.

Das GEG 2020 im Überblick

Das im Juni 2020 beschlossene Gebäudeenergiegesetz löst drei bereits bestehende Regelwerke – das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – ab und vereint ihre Vorschriften. Damit werden europäische Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden und Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zukünftig einheitlich umgesetzt. Das neue Gesetz gilt sowohl für den Neubau als auch für umfassende Modernisierungen von Gebäuden.

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Die wichtigsten Änderungen:

Das GEG schraubt die energetischen Ansprüche vorerst nicht höher – diese sollen 2023 geprüft werden – sondern konzentriert sich auf neue Regelungen und innovativere Ansätze.

  • Befristete Innovationsklausel: Bis Ende 2023 können Gebäude über die Kenngröße der Treibhausemissionen bewertet werden. Außerdem darf die Einhaltung der Anforderungen bis Ende 2025 quartiersbezogen – also gemeinsam durch eine Gebäudemehrheit – sichergestellt werden.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Das Gesetz verpflichtet zur Nutzung von mindestens einer Form erneuerbarer Energien. Neu ist nun ab November, dass beispielsweise auch gebäudenah erzeugter Strom anerkannt wird.
  • Nachweis der Erfüllung der Vorgaben: Um die Erfüllung der energetischen Vorgaben nachzuweisen, kann ein neues sogenanntes Modellgebäudeverfahren eingesetzt werden.
  • Pflichtangaben im Energieausweis: Die durch das Gebäude entstehenden Kohlendioxidemissionen aus dem Primärenergiebedarf und -verbrauch müssen zukünftig im Energieausweis aufgeführt werden.
  • Kostenlose Energieberatung: Wird ein bestehendes Gebäude umfangreich saniert oder verkauft, ist der Eigentümer bzw. Käufer dazu verpflichtet, eine kostenlose energetische Beratung in Anspruch nehmen.
  • Regelungen für ineffiziente Heizungen: Ab 2026 dürfen Ölheizungen und Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen genutzt werden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen stillgelegt und ersetzt werden.

Auswirkungen auf aktuelle Projekte

Wenn Sie aktuell ein Neubauprojekt oder eine Sanierung geplant haben, müssen Sie folgendes beachten: Wird der Bauantrag bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht oder genehmigt, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen aus den einzelnen, alten Gesetzen. Reichen Sie Ihren Bauantrag ab dem 01. November 2020 ein, müssen Sie sich nach den Vorschriften des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) richten.

Schlagworte: Energieeffizienz, Hausbau

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