Das Hausbauportal
Kundenbewertung:
Sehr gut 4.7/5
GebäudeEnergieGesetz 2020

GebäudeEnergieGesetz: Alle wichtigen Änderungen für Hausbesitzer zusammengefasst

Mehr Einheitlichkeit und Transparenz in Sachen energetische Gebäudeanforderungen: Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 01. November 2020 in Kraft. Im Sinne der Energiewende und des Klimaschutzes enthält es klare Vorschriften für die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien – und für einen sparsamen Verbrauch.

Das GEG 2020 im Überblick

Das im Juni 2020 beschlossene Gebäudeenergiegesetz löst drei bereits bestehende Regelwerke – das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – ab und vereint ihre Vorschriften. Damit werden europäische Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden und Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zukünftig einheitlich umgesetzt. Das neue Gesetz gilt sowohl für den Neubau als auch für umfassende Modernisierungen von Gebäuden.

Gratis Hausbau-Kataloge:


Hausbau-Kataloge

Tolle Kataloge: Der erste Schritt zum Traumhaus! Jetzt anfordern und zahlreiche Anbieter vergleichen.

Die wichtigsten Änderungen:

Das GEG schraubt die energetischen Ansprüche vorerst nicht höher – diese sollen 2023 geprüft werden – sondern konzentriert sich auf neue Regelungen und innovativere Ansätze.

  • Befristete Innovationsklausel: Bis Ende 2023 können Gebäude über die Kenngröße der Treibhausemissionen bewertet werden. Außerdem darf die Einhaltung der Anforderungen bis Ende 2025 quartiersbezogen – also gemeinsam durch eine Gebäudemehrheit – sichergestellt werden.
  • Nutzung erneuerbarer Energien: Das Gesetz verpflichtet zur Nutzung von mindestens einer Form erneuerbarer Energien. Neu ist nun ab November, dass beispielsweise auch gebäudenah erzeugter Strom anerkannt wird.
  • Nachweis der Erfüllung der Vorgaben: Um die Erfüllung der energetischen Vorgaben nachzuweisen, kann ein neues sogenanntes Modellgebäudeverfahren eingesetzt werden.
  • Pflichtangaben im Energieausweis: Die durch das Gebäude entstehenden Kohlendioxidemissionen aus dem Primärenergiebedarf und -verbrauch müssen zukünftig im Energieausweis aufgeführt werden.
  • Kostenlose Energieberatung: Wird ein bestehendes Gebäude umfangreich saniert oder verkauft, ist der Eigentümer bzw. Käufer dazu verpflichtet, eine kostenlose energetische Beratung in Anspruch nehmen.
  • Regelungen für ineffiziente Heizungen: Ab 2026 dürfen Ölheizungen und Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energiequellen genutzt werden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen stillgelegt und ersetzt werden.

Auswirkungen auf aktuelle Projekte

Wenn Sie aktuell ein Neubauprojekt oder eine Sanierung geplant haben, müssen Sie folgendes beachten: Wird der Bauantrag bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht oder genehmigt, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen aus den einzelnen, alten Gesetzen. Reichen Sie Ihren Bauantrag ab dem 01. November 2020 ein, müssen Sie sich nach den Vorschriften des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) richten.

Schlagworte: Energieeffizienz, Hausbau

Diesen Artikel teilen

Baufirmen

Finden Sie hier den passenden Baupartner

Bitte den geplanten Bauort/PLZ angeben.

Fertighaus

Hausfinder: Vergleichen Sie über 1.000 Häuser

Bitte den geplanten Bauort/PLZ angeben.

Hausbau-Kataloge

Gratis Kataloge

Fordern Sie kostenlos und unverbindlich Kataloge an und finden Sie Anregungen zu Häusern, Hausbau und Wohnzimmer!

Kataloge anzeigen

Verwandte Artikel

Neue Wohneigentumsförderung
Neue Wohneigentumsförderung (WEF) bietet günstige Baukredite für Familien

Eine neue Neubauforderung für Familien ist am 1. Juni diesen Jahres gestartet. Über die KfW können zinsgünstige Darlehen von 140.000 ...

Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW
Neue Fördermöglichkeit für Baufamilien kommt 2023

Gute Nachrichten für Baufamilien: Neue, zinsgünstige KfW-Darlehen ermöglichen ab 2023 Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen den ...

Neue Grundsteuer: Was Immobilienbesitzer jetzt tun müssen

Das neue Grundsteuergesetz gilt zwar erst ab 2025, doch Bauherren und Hauseigentümer müssen jetzt schon aktiv werden. Das Finanzamt plant ...

Fördergelder und Effizienzhäuser – Die Energiewende der Bundesregierung

Die Hausbaubranche soll sich ändern: Die deutsche Politik möchte bereits im nächsten Jahr Fördergelder, den flächendeckenden Einbau ...