Rechtliche Regelungen zur Einfriedung
Die Zuständigkeiten für Hecke oder Zaun sind in den baulichen Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes geregelt:
Keine Einfriedungspflicht:
In den Bundesländern Hamburg, Bremen, Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg (hier nur im Ortskern) darf der Grundstückseigentümer selbst entscheiden, ob er einen Zaun oder eine Hecke errichten möchte oder nicht.Einfriedungspflicht:
In den übrigen Bundesländern besteht eine Pflicht zur Einfriedung, das heißt konkret: Wenn der Nachbar eine Abgrenzung der Grundstücke verlangt, muss diese errichtet werden. Dabei gibt es wiederum 2 unterschiedliche Arten der Umsetzung, je nach Bundesland:- Die sogenannte “Rechtseinfriedung” gilt in Niedersachsen, Berlin und Brandenburg. Laut dieser Regelung ist jeder Eigentümer für die Einfriedung seiner rechten Grundstücksgrenze (von der Straße aus auf das Grundstück schauend) zuständig. Die linke Seite übernimmt entsprechend der linke Nachbar und für die Grundstücksrückseite ist man gemeinsam mit dem Eigentümer des dahinter liegenden Grundstücks verantwortlich.
- Bei der sogenannten “gemeinsamen Zuständigkeit” ist man für alle Grundstücksseiten gemeinsam mit dem jeweils angrenzenden Nachbarn zuständig. Dieses Prinzip gilt in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Baden-Württemberg (hier nur außerhalb von Ortschaften).
Wer die Kosten sowohl für die Errichtung als auch die Erhaltung des Zauns oder der Hecke übernehmen muss, richtet sich ebenfalls nach diesen Prinzipien.
Sie haben noch nicht Ihr Traumhaus gefunden?
Hier sind unsere neun beliebtesten Häuser – einfach Infomaterial gratis anfordern!
Verwandte Artikel
Weitere interessante Artikel aus dem Hausbau-Ratgeber die zum Thema passen
Soll das neue Eigenheim einen Balkon oder eine Terrasse haben? Oder beides? Die Gestaltung des Outdoorbereichs spielt beim Hausbau eine ...
Wer jetzt euphorisch zum nächsten Baumarkt flitzen und ein Gartenhaus kaufen will, sollte sich vorab unbedingt einige Punkte genauer ...
Zu einem gelungenen Sommer gehört ein knisterndes Feuer. Wer dieses Vorhaben spontan im eigenen Garten umsetzt, kann sich jedoch mächtig ...
Was wird der Lieblingsplatz im Eigenheim sein? Für viele Menschen ist es in den warmen Monaten die Terrasse. Informieren Sie sich hier, ...

