Wie viel Abstand muss ein Gartenhaus zur Grundstücksgrenze haben?
Die bundesweit gültige Musterbauordnung (MBO) gibt unter § 6 MBO Abs. 8 vor, dass Gartenhäuser im Gegensatz zu den meisten anderen Gebäuden an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen. Bedingung: Eine mittlere Wandhöhe von 3 Metern und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern werden nicht überschritten..
Allerdings können die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer hiervon abweichen. Insbesondere gilt es, die Maße des Gartenhauses und der beanspruchten Grundstücksfläche sowie die Frage nach einer Genehmigungspflicht zu beachten.
Außerdem dürfen Gartenhäuser nur für bestimmte Zwecke direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Ist ein Aufenthaltsraum oder eine Feuerstätte geplant, muss ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden (Grenzabstand).
Vorschriften des Bebauungsplans
Die jeweilige Gemeinde bestimmt in Form eines Bebauungsplans per Satzung besondere Vorgaben für bestimmte Baugebiete. Dieser so genannte B-Plan beinhaltet bauliche Festsetzungen und Vorschriften anderer Träger wie die Art der baulichen Nutzung, die Maße, die Fläche der überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen.
Schreibt der Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise vor, muss das geplante Gartenhaus an der Grundstücksgrenze gebaut werden. Gleiches gilt, wenn der Nachbar bereits zuvor an die Grundstücksgrenze gebaut hat.
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Unter welchen Bedingungen darf ein Gartenhaus auf der Grundstücksgrenze errichtet werden?
Das hängt zunächst von seiner Nutzung ab. Vor der Errichtung eines Gartenhauses sollte sich der Bauherr über dessen späteren Verwendungszweck im Klaren sein. Soll das Gartenhaus lediglich dem Abstellen von Gartenarbeitsgeräten dienen, darf es wie erwähnt genehmigungsfrei direkt auf der Grundstücksgrenze gebaut werden.
Zählt das Gartenhaus hingegen als Aufenthaltsraum – also wird es als Werkstatt genutzt, möchte man darin grillen, mit Freunden Feste feiern oder diese darin übernachten lassen, liegt rechtlich eine zweckentfremdete Nutzung vor. In diesen Fällen sind die in der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen festgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten.
In ihnen sind auch Berechnungsfaktoren für die Dach- und Giebelflächen definiert. Denn ein hoch aufbauendes Giebeldach verbaut die freie Sicht und vergrößert den Schatten auf dem Nachbargrundstück. Für die Berechnung der Abstandsflächen werden daher die Höhe des Hauses sowie ein Teil der Dachfläche herangezogen.
Vorgaben der Bundesländer
Bundesland | Mindestabstand laut Bauordnung (in m) | Faktor F zur Errechnung der Abstandsfläche | Faktor FD für Dach- und Giebelflächen | Gesetzl. Regelung/ Landesbauordnung |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 2,5 | 0,4 bzw. 0,2 (Kerngebiete) | > 70 Grad: 1 > 45 Grad: 1/3 |
LBO § 5 |
Bayern | 3 | 1 bzw. 0,5 (Kerngebiete) | > 70 Grad: 1 < 70 Grad: 1/3 |
BayBO § 6 |
Berlin | 3 | 0,4 | > 70 Grad: 1 < 70 Grad: 1/3 |
BauO Bln § 6 |
Brandenburg | 3 | 0,4 bzw. weniger je nach Gebäudeart | Dach: 1 | BbgBO § 6 |
Bremen | 2,5-3 je nach Gebiet | 0,4 bzw. weniger je nach Gebäudeart | > 70 Grad: 1 < 70 Grad: 1/3 |
BremLBO § 6 |
Hamburg | 2,5 | 0,4 | > 70 Grad: 1 < 70 Grad: 1/3 |
HBauO § 6 |
Hessen | 3 | 0,4 bzw. 0,2 (Sondergebiete) | > 70 Grad: 1 > 45 Grad: 1/3 |
HBO § 6 |
Mecklenburg-Vorpommern | 3 | 0,4 | > 70 Grad: 1 < 70 Grad: 1/3 |
LBau M-V § 6 |
Niedersachsen | 3 | 0,5 bzw. 0,25 (Sondergebiete) | Dach: 1 | BNBauO § 5 |
Nordrhein-Westfalen | 3 | 0,8 bzw. 0,25-0,5 (Kerngebiete) | > 70 Grad: 1 > 45 Grad: 1/3 Giebel < 70 Grad: 1/3 |
BauO NRW § 6 |
Rheinland-Pfalz | 3 | 0,4 bzw. weniger (Kerngebiete) | > 70 Grad: 1 < 70 Grad: 1/3 |
LBauO § 8 |
Saarland | 3 | 0,4 | > 70 Grad: 1 < 70 Grad: 1/3 |
LBO § 7 |
Sachsen | 3 | 0,4 bzw. weniger je nach Gebäudeart | > 70 Grad: 1 < 70 Grad: 1/3 |
SächsBo §6 |
Sachsen-Anhalt | 3 | 0,4 bzw. weniger je nach Gebäudeart | > 70 Grad: 1 < 70 Grad: 1/3 |
BauO LSA §6 |
Schleswig-Holstein | 3 | 0,4 bzw. weniger je nach Gebäudeart | > 70 Grad: 1 < 45 Grad: 0,25 Giebel:0,5 |
LBO § 6 |
Thüringen | 3 | 0,4 bzw. 0,2 (Sondergebiete) | 3 | ThürBO § 6 |
Wie errechne ich den Mindestabstand zum Nachbargrundstück?
Bei einer Dachneigung von mehr als 70° wird die Dachfläche zu 100% in die Abstandsfläche mit eingerechnet. Beträgt die Dachneigung weniger als 70°, wird sie meist zu einem Drittel addiert. Dieser Wert wird dann mit einem Faktor zwischen 0,25 und 1 multipliziert und so die Abstandsfläche errechnet.
Gebäudehöhe + (Dachhöhe x Faktor FD) x Faktor F = Abstandsfläche.

Checkliste für die Errichtung eines Gartenhauses an der Grundstücksgrenze
Sind Feuerstätten/Aufenthaltsräume geplant?
Zulässige Höchstmaße beachten
Mindestabstand zum Nachbargrundstück erforderlich?
Ist eine Baugenehmigung notwendig?
Gelten in meinem Bundesland Sonderregeln?
Nachbarn informieren, ggfs. Baulast ansprechen
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