Was gilt als Gartenhaus?
Ein Gartenhaus hat je nach Funktion verschiedene Gesichter. Im Geräteschuppen finden zum Beispiel der Rasenmäher und die Heckenschere Platz, in der Laube sitzt man überdacht im Freien und im Gartenhäuschen gemütlich mit Freunden beisammen. Bei allen drei Varianten handelt es sich um ein kleines Gebäude im Garten, das als Lagerort oder für einen vorübergehenden Aufenthalt genutzt wird. Wie bei Gewächshäusern, Carports und Garagen muss man bei der Errichtung eines Gartenhauses allerdings baurechtliche Vorschriften einhalten.
Wie viel Abstand muss ein Gartenhaus zur Grundstücksgrenze haben?
Die bundesweit gültige Musterbauordnung (MBO) gibt unter § 6 MBO Abs. 8 vor, dass Gartenhäuser im Gegensatz zu den meisten anderen Bauwerken an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen, wenn drei Bedingungen erfüllt werden: Das Gartenhaus
- enthält keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätte,
- weist eine mittlere Wandhöhe von maximal drei Metern auf,
- ist nicht länger als neun Meter.
Was bedeutet Feuerstätte?
Unter den Begriff Feuerstätten fallen nicht nur der klassische Grill oder Kamin, sondern auch Heizungssysteme, die durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Energieträger Wärme erzeugen. Bereits ein Heizlüfter im oder ein Heizpilz vor dem Gartenhaus heben dessen Genehmigungsfreiheit auf.
Was gilt als Aufenthaltsraum?
Als Aufenthaltsräume sind Räume zu verstehen, in denen sich Personen länger als nur vorübergehend aufhalten. Ein Bett, eine Toilette oder eine Küche machen es ziemlich wahrscheinlich, dass das Gartenhaus als Aufenthaltsraum eingestuft und eine Baugenehmigung nötig wird. Fragen Sie im Zweifel stets bei Ihrem Bauamt nach, um auf der sicheren Seite zu sein.
Was heißt mittlere Wandhöhe?
Mittlere Wandhöhe meint die durchschnittliche Höhe der Außenwände. Bei einem Gartenhaus, dessen Außenwände gleich hoch sind, entspricht die mittlere Wandhöhe der Höhe der Außenwände. Sind die Außenwände unterschiedlich hoch, wie etwa bei Häusern mit Pultdach, berechnet man die mittlere Wandhöhe, indem der niedrigste Punkt mit dem höchsten addiert und das Ergebnis durch zwei geteilt wird.
Vorgaben der Bundesländer
Die Musterbauordnung wurde bundesweit von allen Ländern als grundlegende Vorschrift angenommen. Einige Bundesländer haben darüber hinaus jedoch weitere Vorgaben eingeführt, die Eigenheimbesitzer beachten sollten.
Bundesland | Regelung | Faktor zur Errechnung der Abstandsfläche | Faktor für Dach- und Giebelflächen | Mindestabstand laut Bauordnung |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | LBO §5 | 0,4 / in Kerngebieten 0,2 | über 70° 1 über 45° 1/4 |
2,5m bei Außenwänden unter 5m Länge reichen 2m |
Bayern | BayBO §61 | 1 / in Kerngebieten 0,4 | über 70° 1 bis 70° 1/3 |
3m |
Berlin | BauO Bln §6 | 0,4 | keine Angaben Dach wird mit 1 gerechnet |
3m |
Brandenburg | BbgBO §6 | 0,4 je nach Gebäudeart weniger möglich |
keine Angaben Dach wird mit Faktor 1 gerechnet |
3m |
Bremen | BremLBO §6 | 0,4 je nach Gebäudeart weniger möglich |
über 70° 1 unter 70° 1/3 |
3m bei bestimmten Vorbauten 2,5m |
Hamburg | HBauO §6 | 0,4 | über 70° 1 unter 70 Grad 1/3 |
2,5m |
Hessen | HBO §6 | 0,4 in Sondergebieten 0,2 möglich |
über 70° 1 über 45° 1/3 |
3m |
Mecklenburg-Vorpommern | LBau M-V §6 | 0,4 | über 70° 1 unter 70° 1/3 |
3m |
Niedersachsen | NBauO §5 | 0,5 in Sondergebieten 0,25 möglich |
keine Angaben Dach wird mit 1 gerechnet |
3m |
Nordrhein-Westfalen | BauO NRW §6 | 0,4 in Kerngebieten 0,25 |
über 70° 1 über 45° 1/3 Giebel unter 70° 1/3 |
3m |
Rheinland-Pfalz | LBauO §8 | 0,4 in Kerngebieten weniger möglich |
über 70° 1 unter 70° 1/3 |
3m |
Saarland | LBO §7 | 0,4 in Kerngebieten weniger möglich |
über 70° 1 über 45° 1/3 |
3m |
Sachsen | SächsBO §6 | 0,4 | über 70° 1 unter 70° 1/3 |
3m |
Sachsen-Anhalt | BauO LSA §6 | 0,4 je nach Gebäudeart weniger möglich |
über 70° 1 unter 70° 1/3 |
3m |
Schleswig-Holstein | LBO §6 | 0,4 je nach Gebäudeart weniger möglich |
über 70° 1 über 45° 0,25 |
3m |
Thüringen | ThürBO §6 | 0,4 in Sondergebieten 0,2 möglich |
über 70° 1 unter 70° 1/3 |
3m |
Stand: April 2024
Zusätzliche Regeln zur Grenzbebauung einzelner Bundesländer
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein haben die Musterbauordnung (MBO) hinsichtlich der Abstandsregeln übernommen. In einigen Bundesländern wurden allerdings zusätzliche oder abweichende Vorschriften für das Bauen an der Grenze zum Nachbarn festgelegt.
Wir haben einen Überblick für Sie zusammengestellt. In den aufgeführten Ländern darf ein Gartenhaus nur direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn diese Regelungen eingehalten werden:
Bundesland | Sonderregeln zusätzlich oder abweichend von der MBO |
---|---|
Baden-Württemberg | Wandfläche beträgt maximal 25 qm, für Gewächshäuser gilt 1 m Mindestabstand zur Nachbargrenze |
Bayern | Bei Grundstücksgrenze von mehr als 42 m beträgt der Rauminhalt maximal 50 m³ und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze 5 m |
Berlin | Dachneigung beträgt weniger als 45° |
Brandenburg | Länge der Außenwände an der Grundstücksgrenze beträgt insgesamt maximal 15 m |
Bremen | Höhe von Giebelflächen wird nur zu einem Drittel der Wandhöhe hinzugerechnet, bei Dachneigung von 45° wird Dachhöhe nicht berücksichtigt |
Nordrhein-Westfahlen | Enthält keine Öffnungen in den der Nachbargrenze zugekehrten Wänden,
Bauwerke an allen Nachbargrenzen sind insgesamt maximal 15 m lang, |
Rheinland-Pfalz | Mittlere Wandhöhe maximal 3,2 m, Länge an der Grundstücksgrenze maximal 12 m, Dachneigung zur Grenze maximal 45°, Dachgiebel zur Grenze maximal 4 m über Geländeoberfläche |
Thüringen | Bei Dachneigung von maximal 45° wird Dachhöhe nicht berücksichtigt |
Stand: April 2024
Vorschriften des Bebauungsplans
Die jeweilige Gemeinde bestimmt in Form eines Bebauungsplans per Satzung besondere Vorgaben für bestimmte Baugebiete. Dieser so genannte B-Plan beinhaltet bauliche Festsetzungen und Vorschriften anderer Träger wie die Art der baulichen Nutzung, die Maße, die Fläche der überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen.
Schreibt der Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise vor, muss das geplante Gartenhaus an der Grundstücksgrenze gebaut werden. Gleiches gilt, wenn der Nachbar bereits zuvor an die Grundstücksgrenze gebaut hat.
Auch interessant:
Unter welchen Bedingungen darf ein Gartenhaus an der Grundstücksgrenze errichtet werden?
Das hängt zunächst von seiner Nutzung ab. Vor der Errichtung eines Gartenhauses sollte sich der Bauherr über dessen späteren Verwendungszweck im Klaren sein. Soll das Gartenhaus lediglich dem Abstellen von Gartenarbeitsgeräten dienen, darf es wie erwähnt genehmigungsfrei direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden.
Zählt das Gartenhaus hingegen als Aufenthaltsraum – also wird es als Werkstatt genutzt, möchte man darin grillen, mit Freunden Feste feiern oder diese darin übernachten lassen, liegt rechtlich eine zweckentfremdete Nutzung vor. In diesen Fällen sind die in der Musterbauordnung (MBO) und den Landesbauordnungen (LBO) festgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten.
In den Landesbauordnungen sind auch Berechnungsfaktoren für die Dach- und Giebelflächen definiert. Denn ein hoch aufbauendes Giebeldach verbaut die freie Sicht und vergrößert den Schatten auf dem Nachbargrundstück. Für die Berechnung der Abstandsflächen werden daher die Höhe des Hauses sowie ein Teil der Dachfläche herangezogen.
Benötigt man bei einer Grenzbebauung die Zustimmung der Nachbarn?
Falls die Vorgaben des Bebauungsplans bzw. der jeweiligen Landesbauordnung erfüllt werden, ist die Zustimmung der Nachbarn für den Bau eines Gartenhauses nicht erforderlich – auch dann nicht, wenn es direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird. Bei einer Verletzung dieser Vorgaben bezieht das Bauamt den Nachbarn in den notwendigen Genehmigungsprozess ein und erfragt dessen Zustimmung. Verweigert er diese, muss das Gartenhaus zwingend an die Vorgaben angepasst werden. Der Nachbar kann ein Gartenhaus also nicht verbieten – wohl aber sich dafür einsetzen, dass alle Vorgaben bei der Planung eingehalten werden.
Alternativ kann eine Einwilligung der Nachbarn eingeholt und eine so genannte Baulast auf deren Grundstück eingetragen werden. Dies bedeutet, dass die vorgeschriebene Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück zur Verfügung gestellt wird. Solche Baulasten können allerdings eine erhebliche Wertminderung mit sich bringen, da sie die Bebaubarkeit des Nachbargeländes einschränken.
Auch interessant:
Braucht man für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung?
Werden die vorgegebenen Höchstmaße eingehalten und es ist weder ein Aufenthaltsraum noch eine Feuerstätte geplant, ist die Errichtung eines Gartenhauses in der Regel genehmigungsfrei. Die Bauvorlagen müssen dennoch beim Bauamt oder der Gemeinde zur Prüfung vorgelegt werden. Bei bestimmten Bauauflagen wird darüber hinaus möglicherweise auch eine Genehmigung benötigt. Daher sollte man sich vor dem Baubeginn unbedingt beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob alle Vorgaben erfüllt werden und ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Auch interessant
Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen – Welche Strafen drohen?
Wird ein nicht genehmigungsfreies Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichtet, kann dies für den Hausbesitzer hohe Strafzahlungen nach sich ziehen. Die Höhe der Strafe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den meisten Bundesländern drohen bei sogenanntem Schwarzbau Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Zudem muss das Gartenhaus abgerissen werden, da es unerlaubt erbaut wurde. Zwar ist es in Ausnahmefällen möglich, die Baugenehmigung nachträglich einzuholen. Wer sich aber Ärger ersparen möchte, sollte vor der Planung des Gartenhauses die landesspezifische Bauordnung zurate ziehen, beim Bauamt Erkundigungen über einen örtlichen Bebauungsplan einholen und den Nachbarn über das Bauvorhaben informieren.
Wie errechne ich den Mindestabstand zum Nachbargrundstück?
Bei einer Dachneigung von mehr als 70° wird die Dachfläche zu 100% in die Abstandsfläche mit eingerechnet. Beträgt die Dachneigung weniger als 70°, wird sie meist zu einem Drittel addiert. Dieser Wert wird dann mit einem Faktor zwischen 0,25 und 1 multipliziert und so die Abstandsfläche errechnet.
Gebäudehöhe + (Dachhöhe x Faktor FD) x Faktor F = Abstandsfläche.
Checkliste für die Errichtung eines Gartenhauses an der Grundstücksgrenze
Sind Feuerstätten/Aufenthaltsräume geplant?
Zulässige Höchstmaße beachten
Mindestabstand zum Nachbargrundstück erforderlich?
Ist eine Baugenehmigung notwendig?
Gelten in meinem Bundesland Sonderregeln?
Nachbarn informieren, ggfs. Baulast ansprechen
Fazit:
Gartenhäuser können vergleichsweise unproblematisch errichtet werden – sogar direkt an der Grundstücksgrenze. Dennoch sind die gesetzlichen Vorgaben zwingend einzuhalten. Insbesondere die geplante Nutzung ist hier von Bedeutung.
Sie haben noch nicht Ihr Traumhaus gefunden?
Hier sind unsere neun beliebtesten Häuser – einfach Infomaterial gratis anfordern!
Verwandte Artikel
Weitere interessante Artikel aus dem Hausbau-Ratgeber, die zum Thema passen
Zu einem gelungenen Sommer gehört ein knisterndes Feuer. Wer dieses Vorhaben spontan im eigenen Garten umsetzt, kann sich jedoch mächtig ...
Viele Menschen wünschen sich für ihr Grundstück einen Sichtschutz. Hecke, Zaun oder Mauer schirmen unerwünschte Blicke ab und sorgen ...
Wer einen störenden Baum auf seinem Grundstück entfernen möchte, muss beachten, wann dies erlaubt ist und ob zunächst eine Genehmigung ...
Ein Gartenwasserzähler misst die Wassermenge, die z.B. zum Gießen verwendet wird und nicht als Abwasser entsorgt werden muss, um Geld zu ...