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Festpreisgarantie

Was ist eine Festpreisgarantie? Die Festpreisgarantie oder Festpreisvereinbarung ist eine im Bauvertrag fixierte Preisbindung für den Hausbau. Der garantierte Festpreis gilt für eine festgelegte Zeitdauer von beispielsweise 6 oder 12 Monaten. Festpreisgarantie & eine alle wichtigen Leistungen umfassende Leistungsbeschreibung gewährleisten dem Bauherrn Kosten- und Kalkulationssicherheit.

Festpreisgarantie, was bedeutet das?

Ein Massivhaus oder Fertighaus mit Festpreisgarantie ist für viele Bauherren erste Wahl, vermittelt das Haus zum Festpreis doch Kosten- und Kalkulationssicherheit. – Eine Sicherheit, die sie für ihren Hausbau brauchen, schließlich zahlen sie jahrzehntelang ihr Darlehen ab, um das Eigenheim für sich und ihre Familie zu verwirklichen

Haben Bauherr und Hausbaufirma einen festen Preis vereinbart, bleibt dieser auch bei unerwarteten Kostensteigerungen (z.B. gestiegene Tariflöhne, Preisanstieg bei Baumaterialien) gültig. Selbst eine Wortschöpfung, bedeutet eine Festpreisgarantie für den Bauherrn die Chance, sein Eigenheim zu fest kalkulierbaren Kosten zu bauen.

Festpreisgarantie an Bau- und Leistungsbeschreibung gebunden

Dass er zum Ende der Bautätigkeiten ein vollständiges Haus nach seinen Wünschen erhält, setzt allerdings auch eine lückenlose und vollumfängliche Bau- und Leistungsbeschreibung voraus. Geleistet wird nämlich nur, was darin vereinbart ist. Eine Festpreisvereinbarung besteht nur, wenn diese im Bauvertrag ausdrücklich geregelt ist.

Was bekomme ich für den vereinbarten Festpreis?

Es gilt: Alles, was in der Baubeschreibung fehlt, oder lediglich „auf Wunsch“ enthalten ist, ist nur durch einen Aufpreis realisierbar. Bei solchen Mehrkosten kann es sich um obligatorische Baunebenkosten als auch um allgemeine Baukosten handeln. In manchen Bauverträgen für ein „Schlüsselfertiges Haus“ beispielsweise fehlen Leistungen wie Vermessungsarbeiten, ein Bodengutachten, Erdarbeiten und Hausanschlüsse. Für diese muss der Bauherr von einem Einfamilienhaus folglich durchschnittlich 25.000 Euro extra zahlen. Anders als bautechnische Laien verschaffen sich erfahrene Bauherrenberater schnell Überblick darüber, was in einer Fertighaus oder Massivhaus Festpreisgarantie enthalten ist und können für den Bauherrn bedarfsweise nachverhandeln. Um die durch den Hausbau schwer beanspruchten Häuslebauer zu schonen, sollte eine Preisgleitklausel im Festpreisvertrag nicht vorhanden sein. Merke: Bauen zum Festpreis ist äußerst sinnvoll, wenn für den Preis ein genau definierter, umfassender Leistungsumfang geboten wird.

Hausbau Festpreisgarantie abgelaufen

Ist die Festpreisgarantie abgelaufen, greift eine Preisanpassung. Wie diese erfolgen und berechnet werden soll, können Bauherren oder ihre Bauherrenberater mit der Hausbaufirma vereinbaren.

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