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Förderung des neuen KfW-Effizienzhauses 40 Plus

Neue KfW-Standards – Abschied vom Effizienzhaus 70

Über viele Jahre galt das KfW-Effizienzhaus 70 als das Paradebeispiel für ein Eigenheim, das Energie spart, denn es benötigte nur 70 Prozent des erlaubten Jahresprimärenergiebedarfs. Gleichzeitig ist es der Mindeststandard, der im Neubau erreicht werden muss, um eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Auch daher war die Nachfrage groß. Von 2009 bis Ende 2015 wurden zirca 520.000 Wohneinheiten nach KfW-Effizienzhaus-Standard gefördert. So konnte der Wärmeenergiebedarf von Gebäuden und damit der schädliche CO2-Ausstoß in Deutschland erheblich reduziert werden. Aber Bauherren können auch noch weitergehen und die KfW-Standards 55 oder 40 anstreben.

Neue KfW-Standards reduzieren CO2-Ausstoß

„Das Bewusstsein von Bauherren und Bauunternehmen für ein energieeffizienteres Bauen und Wohnen hat sich äußerst positiv entwickelt“, sagt Markus Schönborn von der KfW. Es zeige, dass das Prinzip Energiestandard funktioniert. Die Zeit ist daher reif, die bestehenden Normen zu überdenken und anzuheben, um dem Klimawandel weiter vorzubeugen. Seit dem 1. Januar 2016 entspricht das KfW-Effizienzhaus 70 fast dem gesetzlich geforderten Mindeststandard und wird ab dem 1. April 2016 daher nicht mehr von der KfW gefördert. Die finanzielle Unterstützung der beiden Standards Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 bleibt bestehen und Bauherren werden von der KfW-Bankengruppe mit einem zinsgünstigen Kredit sowie mit einem attraktiven Tilgungszuschuss belohnt.

Bis zu 15 Prozent Tilgungszuschuss

Energieeffizientes Bauen wird auch in Zukunft belohnt. Abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard winken ab 1. April 2016 bis zu 15 Prozent Tilgungszuschuss der Darlehenssumme.

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KfW-Effizienzhaus – der neue 40 Plus-Standard

Hinzu kommt außerdem der neue Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus. Da es sich um ein ganz besonderes zukunftsweisendes Konzept handelt, beträgt hier der Tilgungszuschuss 15 Prozent. Um ihn zu erhalten, müssen 40 Prozent des durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegten Jahresprimärenergiebedarfs unterschritten und weitere technische Anforderungen erfüllt werden: So gehören zu den Fördervoraussetzungen eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, ein stationäres Batteriespeichersystem, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sowie die Visualisierung von Stromerzeugung und -verbrauch über ein bestimmtes Benutzerinterface. Für alle Standards muss das Darlehen bei der KfW-Bankengruppe über die Hausbank beantragt werden. Die Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Bau- oder Kaufvorhabens und Nachweis des geförderten Standards gutgeschrieben.

Weitere Informationen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Schlagworte: Effizienzhaus

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