Was sind Gründe für eine Bauverzögerung?
Beim Bau eines Hauses fallen viele Einzelarbeiten an, die chronologisch aufeinander abgestimmt sein wollen. Ein zeitlicher Verzug führt schnell zu einer Kettenreaktion: Wird der Estrich einige Tage später als geplant gegossen, verschiebt sich auch der Termin des Fliesenlegers, wodurch sich wiederum die Malerarbeiten verzögern.
Müssen Arbeiten aufgrund von Mängeln oder eines Missverständnisses rückgängig gemacht und wiederholt werden, drohen in der Regel gleich mehrtägige Bauverzögerungen. Ein Denkfehler bei der Drainage, ein unsauber gegossenes Fundament, fehlerhaft verlegte Bodenfliesen, eine falsche Wandfarbe – solche Verzögerungen auf der Baustelle plant ein guter Generalunternehmer in den Zeitplan ebenso mit ein wie schlechtes Wetter, Lieferengpässe beim Baumaterial oder Änderungswünsche der Baufamilie.
Änderungswünsche vonseiten der Bauherren sind durchaus üblich. Während der oft monatelangen Bauphase bleibt viel Zeit, den einst verworfenen Wintergarten wieder zu favorisieren, Sprossen- statt Kunststofffenster einzuplanen, die Raumgrößen zu ändern oder die Lage der Terrasse nach Süden zu verlagern. Nicht immer liegt die Ursache für einen Bauverzug also bei dem Auftragnehmer.
Wie sollten sich Bauherren bei einem Bauverzug verhalten?
Eine Bauverzögerung liegt vor, wenn der beauftragte Bauunternehmer seine fällige Leistung nicht zum vorgesehenen Fertigstellungstermin erbracht hat. Hat er diesen Verzug selbst zu verantworten – etwa weil er nicht genügend Arbeiter auf der Baustelle beschäftigt –, steht Ihnen als Bauherr Schadensersatz zu. Diesen Anspruch machen Sie aber erst durch das Aussprechen einer Mahnung und das Setzen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung geltend (§ 280 bzw. § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)).
Als Auftraggeber sollten Sie bei einer Bauverzögerung Ihren Bauunternehmer zur Erbringung der Bauleistungen mahnen und ihm eine angemessene Frist hierfür einräumen. Durch das Vereinbaren dieses sogenannten fortgeschriebenen Fertigstellungstermins setzen Sie ihn offiziell in Verzug und sichern sich bezüglich Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich ab.
Auch ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich. Dieser kann jedoch langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben und sollte daher erst bei wiederholten Bauverzögerungen oder Nichterfüllung der Bauleistungen in Erwägung gezogen werden.
Wer trägt die Mehrkosten, die durch eine Verzögerung am Bau entstehen?
Bei einem Bauverzug haben Sie als Bauherr Anspruch auf Schadensersatz gemäß BGB. Um diesen einfordern zu können, ist allerdings eine Mahnung bezüglich der Leistungserstellung und der Nachweis der Bauverzögerung notwendig.
Schadensersatz wegen Bauverzug bezieht übrigens Bereitstellungszinsen für Ihren Baukredit ebenso ein wie die Erstattung von Mietkosten und Umzugs- sowie Maklerkosten, falls Sie beispielsweise kurzfristig in eine Ersatzwohnung umziehen müssen.
Wie kann man sich gegen Bauverzögerungen absichern?
Bauverzögerungen lassen sich nur bedingt vermeiden – Unklarheiten um Fälligkeiten der Baufortschritte dagegen schon. Einige Maßnahmen helfen Ihnen dabei:
Gut planen:
Im Vorfeld sollten Sie bedenken, dass Leistungsänderungen während der Bauphase oftmals zu kostspieligen Bauverzögerungen führen können. Sind ein paar zusätzliche Steckdosen noch unbedenklich, stellen eine Dachterrasse oder das Versetzen einer Wand möglicherweise die Statik, auf jeden Fall aber den Terminplan in Frage. Das Anfertigen neuer Baupläne, zusätzliche Genehmigungsverfahren, die Bestellung und Rückgabe von Material, Wartezeiten wegen eingeschobener baubetrieblicher Zwischenarbeiten und vieles mehr kann die Bauzeit erheblich verlängern und die Baukosten erhöhen.Baubeginn fixieren:
Wann startet Ihr Bauvorhaben? Neben dem Erwerb eines Baugrundstücks ist die Erteilung einer Baugenehmigung in der Regel der zeitliche Orientierungspunkt für Ihr Bauvorhaben. Sieht der Bauvertrag einen Passus wie „Beginn der Erdarbeiten 60 Tage nach Erteilung der Baugenehmigung“ vor, kann der Baubeginn später genau datiert werden.Bauzeitende festlegen:
Wann soll das Bauvorhaben abgeschlossen sein? Das seit 2018 geltende neue Verbraucherbauvertragsrecht sieht unter § 650k BGB ausdrücklich „Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Werks“ vor.Terminplan/Bauzeitenplan erstellen:
Welche baubetrieblichen Zwischenschritte sollten wann erreicht sein? Deren Koordination ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie verschiedene Vertragspartner mit der Ausführung einzelner Gewerke beauftragen, die zeitlich aufeinander aufbauen. Vereinbaren Sie mit den beteiligten Unternehmen feste Fertigstellungstermine und halten Sie diese ebenfalls im Bauvertrag fest. Ein Generalunternehmer sollte Ihnen vertraglich feste Termine für die einzelnen Abnahmeschritte zusichern. Ein verpflichtender Bauzeiten-/Terminplan beugt hier Missverständnissen vor.Bautenstand und Personaleinsatz dokumentieren:
Wurde der Terminplan eingehalten? Wieso wurden Fertigstellungstermine überschritten? Welche bauzeitlichen Auswirkungen ergeben sich daraus? Wer ist für die Verzögerung verantwortlich? Neben dem jeweiligen Baufortschritt sollte auch dokumentiert werden, wie viele Arbeiter vom Auftragnehmer eingesetzt wurden.Bauunternehmer mahnen und Frist setzen:
Liegt eine durch das Bauunternehmen verursachte Bauverzögerung vor, mahnen Sie diese an und setzen Sie eine neue Frist (fortgeschriebener Fertigstellungstermin). So sichern Sie sich etwaige Ansprüche auf Schadensersatz.Sie haben noch nicht Ihr Traumhaus gefunden?
Hier sind unsere neun beliebtesten Eigenheime – einfach Infomaterial gratis anfordern!
Verwandte Artikel
Weitere interessante Artikel aus dem Hausbau-Ratgeber die zum Thema passen
Bevor die Bauphase starten kann, fehlt noch ein wichtiger Schritt: die Baustelleneinrichtung. Was alles benötigt wird und welche ...
Die erste Etappe zum Traumhaus ist geschafft! Der Rohbau steht, der Dachstuhl ist errichtet – und es wird sprichwörtlich Zeit, das ...
Damit nichts schief steht: Bevor der Bau losgehen kann, muss manch ein Grundstück erst nivelliert werden. Erfahren Sie hier, wie ein ...
Kann der Bauvertrag dann einfach gekündigt werden? Welche Möglichkeiten Sie haben, und welche Gründe infrage kommen, erfahren Sie hier ...