Der Baufreigabeschein, das gut sichtbare Baustellenschild und der rote Punkt markieren offiziell den Startschuss für Ihr Bauvorhaben. Doch was steckt hinter diesen Zeichen und warum sind sie so wichtig? Das erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste zuerst
- Der rote Punkt zeigt an, dass die Baugenehmigung erteilt wurde und der Bau starten darf.
- Er enthält Angaben wie Aktenzeichen, Genehmigungsdatum, Bauherr, Bauort und eine Kurzbeschreibung des Bauvorhabens.
- Der rote Punkt wird immer dann benötigt, wenn das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist.
- Er wird von der Bauaufsichtsbehörde nach rechtskräftiger Baugenehmigung ausgehändigt.
- Der rote Punkt muss während der gesamten Bauphase sichtbar am Baustellenschild hängen.
- Ein halber roter Punkt gilt nur für einen Teil des Bauvorhabens, z. B. Vorarbeiten.
WAS BEDEUTET DER ROTE PUNKT?
Der rote Punkt ist ein behördlicher Hinweis, dass die Baugenehmigung erteilt wurde und mit den Bauarbeiten begonnen werden darf. Er wird sichtbar am Baustellenschild angebracht und signalisiert, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Baubeginn erfüllt sind.
WELCHE ANGABEN FINDEN SICH AUF DEM ROTEN PUNKT?
Auf dem roten Punkt stehen die wichtigsten Angaben zur erteilten Baugenehmigung, damit Bauherren, Behörden und Dritte den Status des Bauvorhabens erkennen. Dazu gehören:
- Aktenzeichen der Baugenehmigung dienen als eindeutige Referenz bei Rückfragen oder Kontrollen.
- Datum der Genehmigung zeigt, wann die Baugenehmigung rechtskräftig wurde.
- Bauherr inkl. Name und Adresse der verantwortlichen Person oder des Unternehmens.
- Bauort mit genauer Anschrift oder Flurstücksnummer des Baugrundstücks.
- Kurzbeschreibung des Bauvorhabens, z. B. Neubau eines Einfamilienhauses oder Anbau.
Diese Informationen schaffen Transparenz und erleichtern die Kontrolle durch Bauaufsichtsbehörden oder Nachbarn.
WANN BENÖTIGE ICH DEN ROTEN PUNKT?
Den roten Punkt benötigen Sie immer dann, wenn Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Er bestätigt, dass die Baugenehmigung erteilt wurde und alle Auflagen erfüllt sind. Der rote Punkt muss sichtbar am Baustellenschild angebracht werden und signalisiert Behörden, Nachbarn und Handwerkern, dass die Bauarbeiten offiziell beginnen dürfen.
Wer ohne roten Punkt mit dem Bau beginnt, riskiert eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall einen Baustopp durch die Behörde.
WIE UND WOHER BEKOMME ICH DEN ROTEN PUNKT?
Sie erhalten den roten Punkt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, sobald die Baugenehmigung rechtskräftig ist. Meist wird er zusammen mit dem Baufreigabeschein per Post zugeschickt oder persönlich ausgehändigt.
WO MUSS DER ROTE PUNKT ANGEBRACHT WERDEN?
Der rote Punkt muss sichtbar am Baustellenschild angebracht werden, das in der Regel direkt an der Grundstücksgrenze steht. Er sollte so positioniert sein, dass er von der öffentlichen Straße aus deutlich erkennbar ist und jederzeit von Behörden oder Passanten eingesehen werden kann.
WIE LANGE MUSS DER ROTE PUNKT HÄNGEN BLEIBEN?
Der rote Punkt muss während der gesamten Bauphase sichtbar am Baustellenschild bleiben. Er darf erst entfernt werden, wenn alle Bauarbeiten abgeschlossen und die behördliche Abnahme erfolgt ist.
WAS BEDEUTET EIN HALBER ROTER PUNKT?
Ein halber roter Punkt bedeutet, dass die Baugenehmigung nur für einen Teil des Bauvorhabens erteilt wurde. Das kann etwa der Aushub der Baugrube oder vorbereitende Arbeiten sein. Erst wenn die vollständige Genehmigung vorliegt, wird der ganze rote Punkt ausgehändigt.
WAS FEHLT NOCH, UM DIE BAUFREIGABE ZU BEKOMMEN?
Um die Baufreigabe zu bekommen, müssen alle Auflagen aus der Baugenehmigung erfüllt sein und eventuell geforderte Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören oft der Nachweis der Standsicherheit, ein amtlicher Lageplan, Prüfberichte zum Brandschutz oder Genehmigungen für den Entwässerungsanschluss. Erst danach stellt die Bauaufsichtsbehörde den Baufreigabeschein und den roten Punkt aus.
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