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Baufreigabe: Mit dem Roten Punkt kann es losgehen

Bauvorlageberechtigung, Bauantrag, Baugenehmigung – bevor es auf der Baustelle zur Sache gehen kann, haben Baufamilien einige behördliche Schreiben bearbeitet und erhalten. Mit der Baugenehmigung allein ist es aber noch nicht getan – auch wenn der Begriff dies nahelegt. Erst mit der Baufreigabe dürfen die Bagger anrücken. Was die Baufreigabe genau ist, warum sie auch ‘Roter Punkt’ genannt wird und was Sie beachten müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste zur Baufreigabe auf einen Blick:

  • Ohne die Baufreigabe (Roter Punkt) dürfen die Bauarbeiten nicht starten.
  • In der Regel wird die Baufreigabe zusammen mit der Baugenehmigung erteilt bzw. zugestellt.
  • Wird die Baugenehmigung ohne Baufreigabe verschickt, müssen meist noch Unterlagen nachgereicht werden.
  • Der rote Punkt muss auf der Baustelle gut sichtbar angebracht werden, um anzuzeigen, dass gebaut werden darf.

Was ist der Rote Punkt bzw. die Baufreigabe?

Der Rote Punkt ist die behördliche Baufreigabe und gibt den Startschuss für die Bauarbeiten. Roter Punkt heißt es deshalb, weil auf dem amtlichen Baufreigabeschein tatsächlich ein fast Format füllender roter Kreis prangt. So kann man auf der Baustelle schnell erkennen, dass die Behörde grünes Licht für die Bauarbeiten auf dem Grundstück gegeben hat und alles mit rechten Dingen zugeht. Erhält man die Baugenehmigung ohne den Roten Punkt, kann es sein, dass noch Bedingungen erfüllt werden müssen. Es sollen vor dem Baustart vielleicht noch Nachweise eingereicht werden, wie Prüfstatiken oder Wärmeschutznachweise.

Was ist der Unterschied zwischen Baugenehmigung und Baufreigabe?

Baugenehmigung Baufreigabe (Roter Punkt)
genehmigt das Bauprojekt als solches ist der Startschuss für Bauarbeiten
kann Auflagen beinhalten zeigt an, dass alle Auflagen erfüllt sind

Wie bekomme ich den Roten Punkt?

Um die Baufreigabe zu erhalten, müssen Sie zuvor einen Bauantrag bei Ihrer örtlichen Baubehörde stellen, um erstmal eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben zu erlangen. Der Bauantrag ist ein amtliches Formular, das Sie bei Ihrer zuständigen Behörde einreichen müssen. Damit alles nach Plan laufen kann und Sie die Baugenehmigung plus den Roten Punkt erhalten, gehen Sie folgendermaßen vor.

Bauantrag:

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Baubehörde und lassen Sie sich ein Bauantragsformular aushändigen.

Formular ausfüllen:

Das Formular füllen Sie zusammen mit einer bauvorlagenberechtigten Person (z.B. einem Architekten) aus.

Unterlagen beifügen:

Notwendige Unterlagen legen Sie dem Antrag in dreifacher Ausfertigung bei.

Bauantrag einreichen:

Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie alle Anlagen geben Sie am besten persönlich bei Ihrer Behörde ab. Oder Sie senden alles per Einschreiben mit der Post.

Weitere Infos zum Thema “Bauantrag stellen” können Sie in unserem separaten Ratgeber lesen.

Wurde die Baugenehmigung für Ihr Projekt erteilt, erhalten Sie das Dokument mit dem roten Punkt entweder per Post von Ihrer Baubehörde oder digital und können es dann selbst ausdrucken. Anschließend müssen Sie es auf der Baustelle gut erkenntlich anbringen.
Sollte die Baufreigabe nicht gemeinsam mit der Baugenehmigung erteilt werden, kann es sein, dass noch Unterlagen nachgereicht werden müssen. Diese sind in der Baugenehmigung aufgeführt.

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Welche Angaben stehen auf der Baufreigabe?

Die Baufreigabe listet alle relevanten Beteiligten am Bauvorhaben auf sowie die Beschreibung des Projektes überhaupt. Nachlesen kann man hier:

  • Bauvorhaben: Worum geht es hier?
  • Bauherr: Name, Anschrift, Telefonnummer
  • Planverfasser: Name, Anschrift, Telefonnummer
  • Bauleiter: Name, Anschrift, Telefonnummer
  • Bauunternehmen: Name, Anschrift, Telefonnummer
  • Bauamt: zuständiges Amt und Bewilligung der Baumaßnahme

Wichtig ist, dass man jederzeit auf diese Informationen zurückgreifen kann. Im Falle einer Prüfung muss nicht nur die Baufreigabe im Original, sondern auch die Baugenehmigung auf der Baustelle verfügbar sein. Sind diese Unterlagen nicht greifbar, droht im schlimmsten Fall ein Baustopp. Und das kann teuer werden und die gesamte Bauplanung durcheinanderbringen. Das Original der Baufreigabe bringen Sie am besten geschützt in einer Klarsichthülle gut sichtbar am Bauzaun an. Die Baugenehmigung nimmt in der Regel der Bauleiter zu seinen Unterlagen.

Tipp: Sie sind als Baufamilie dazu verpflichtet, sämtliche (!) Bauunterlagen aufzubewahren. Erstellen Sie am besten auch stets digitale Kopien der Originaldokumente, so kann nichts verloren gehen und Sie können bei Bedarf jederzeit von überall darauf zugreifen.

Das müssen Sie bei der Baufreigabe beachten

Wo muss ich den Roten Punkt anbringen?

Spätestens mit dem Baubeginn muss der rote Punkt gut sichtbar an der Baustelle angebracht werden, dafür sind Sie als Bauherr zuständig. Es ist üblich, das Dokument am Bauzaun, in der Baustellenzufahrt oder später an der Innenseite eines Fensters im Neubau zu befestigen. Achten Sie darauf, dass der Zettel zu jederzeit und unbeschädigt an Ihrer Baustelle vorhanden ist. Bringen Sie den roten Punkt im Außenbereich an, schützen Sie ihn beispielsweise durch eine Klarsichthülle vor Witterung. Wird der Rote Punkt in irgendeiner Form beschädigt, entwendet, zerrissen oder wetterbedingt unleserlich, müssen Sie umgehend dafür sorgen, dass Sie das Dokument ersetzen.

Wie lange ist die Baufreigabe gültig?

Die Baugenehmigung und die Baufreigabe gelten zeitlich befristet. Je nach Bauordnung des Bundeslandes bzw. der zuständigen Baubehörde kann die Gültigkeit ein bis vier Jahre betragen. Sollte man innerhalb dieses Zeitraums nicht mit den Bauarbeiten beginnen können, werden Baugenehmigung und Baufreigabe ungültig. Man kann in diesem Fall jedoch eine Verlängerung beantragen. Wenn Sie innerhalb des gültigen Zeitraums mit den Bauarbeiten starten, vergessen Sie nicht, eine Woche vor Baubeginn Ihrer Behörde schriftlich den Baustart mitzuteilen bzw. das ausgefüllte Formular „Baubeginnsanzeige“ einzureichen. Dieses erhalten Sie direkt beim Bauamt oder online auf dessen Website.

Was bedeutet ein halber roter Punkt?

Während der volle rote Punkt die Baufreigabe für das gesamte Bauvorhaben bedeutet, zeigt ein halber roter Punkt an, dass nur Teilabschnitte freigegeben sind. Wie kann das sein? Sollte sich zum Beispiel nach den ersten Arbeiten zeigen, dass die Prüfung der Statik nötig ist, kann es erst nach erfolgter Prüfung weitergehen. Welche Teilarbeiten ein halber roter Punkt konkret freigibt, kann man auf der Baufreigabe nachlesen.
Grüner Punkt: Der grüne Punkt bedeutet, dass ein Bauvorhaben insgesamt genehmigungsfrei ist. Auf welche Bauvorhaben das zutrifft, ist in der Bauordnung Ihres Bundeslandes geregelt. In diesem Fall geben Sie nur eine Bauanzeige (kenntnisabgabepflichtige Vorhaben) bei Ihrer Baubehörde auf und erhalten einen grünen Punkt.

Fazit

Auch wenn wir es gewohnt sind, dass Rot eher „Stopp“ bedeutet, signalisiert ein roter Punkt an einer Baustelle grünes Licht für den Baustart. Ohne einen roten Punkt darf kein Spatenstich erfolgen. Erst wenn für jeden auf der Baustelle ersichtlich ist, dass das Bauvorhaben von der Bauaufsichtsbehörde nicht nur genehmigt, sondern auch zum Bauen freigegeben ist, handelt man als Baufamilie rechtssicher. Wichtig ist, für den Roten Punkt eine behördliche Bearbeitungszeit einzukalkulieren. Ein fehlender Roter Punkt kann nicht nur rechtswidrig, sondern auch sehr teuer sein.

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Häufig gestellte Fragen zur Baufreigabe

Ich habe eine Baugenehmigung, aber noch keine Baufreigabe – warum?

Möglicherweise liegen der Baubehörde noch nicht alle nötigen Nachweise oder Unterlagen vor. Für die Baufreigabe erforderlich sind zum Beispiel Prüfstatiken, Wärmeschutznachweise oder die Bauleitererklärung. Was genau fehlt, können Sie in den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung nachlesen oder direkt bei der Baubehörde erfragen. Liegen alle Nachweise vor, sollte auch die Baufreigabe erfolgen.

Kann die Bauphase nach der Baufreigabe endlich losgehen?

Nein, nicht ganz. Die Bauaufsichtsbehörde verlangt noch eine Benachrichtigung darüber, wann genau die Bauarbeiten starten werden. Das heißt, spätestens eine Woche vor dem ersten Spatenstich muss die sogenannte „Baubeginnsanzeige“ schriftlich eingereicht werden. Ist das ausgefüllte Formular mitsamt aller Nachweise pünktlich beim Bauamt eingetroffen, kann es mit dem Bauen endlich losgehen.

Mehr zu: Bauen
Schlagworte: bauen, Bauplanung

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