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EnEV 2020 – Die häufigsten Fragen zum energieeffizienten Bauen

Was Bauherren wissen müssen!

Auf dem Weg zum EU-weiten Niedrigstenergiegebäude passt Deutschland seine rechtlichen Rahmenbedingungen an. Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2020) fordert noch effizientere Neubauten – mit weniger Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und mit einem besseren baulichen Wärmeschutz für die Gebäudehülle.

Melita Tuschinski, Freie Architektin in Stuttgart und Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de hat für angehende Bauherren zusammengefasst, was für sie aktuell wichtig ist!

Was die EnEV 2020 fordert:

Seit 2019 gilt bundesweit die aktuelle EnEV 2020. Sie erfüllt jedoch nur teilweise die europäischen Vorgaben der EU-Richtlinie für Gebäude von 2010. Letztere fordert, dass die Mitgliedsstaaten den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten einführen: öffentliche Gebäude ab 2019 und alle anderen Gebäude ab 2021. Damit nicht alle zwei Jahre eine neue Fassung in Kraft tritt hat der Bund einen höheren Energie-Standard für Neubauten seit diesem Jahr mit eingebunden, das heißt mit effizienterer Technik zum Heizen, Wassererwärme, Lüften und Kühlen sowie besser gedämmten Fenstern, Außenwänden, Dächern und untere Decken. Dieses ist ein Schritt in Richtung des EU-geforderten „Niedrigstenergiegebäudes“. Dessen Energiebedarf liegt fast bei Null und sollte größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt werden – beispielsweise über Solaranlagen, Biogas, Holzheizung oder Wärmepumpen.

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Dämmung

Was damals noch gut dämmte, ist heute kein Maßstab mehr.

Energieausweis

Der Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch.

Diese Bauvorhaben fallen unter den Standard der EnEV 2020

Da es bereits Mitte des Jahres 2022 ist, wird es keine privaten Bauvorhaben geben, die NICHT darunter fallen. Der Vollständigkeit halber seien aber folgende Punkte aufgeführt. Unter die aktuelle EnEV-Vorgaben fallen Bauprojekte, für die der Bauherr folgende Schritte unternimmt, je nachdem was die Bauordnung seines Bundeslandes fordert:

  1. Der Bauherr hat den Bauantrag im Jahr 2020 oder später bei der Baubehörde ein
  2. Der Bauherr erstattet die Bauanzeige in diesem Jahr – oder später – dem zuständigen Amt.
  3. Der Bauherr beginnt das Bauprojekt – für das er weder eine Genehmigung noch eine Anzeige oder ein sonstiges Verfahren benötigt – in diesem Jahr oder später

Das ändert sich bei neuen Wohnhäusern durch die EnEV 2020

Neue Wohngebäude, die unter die erhöhten Energievorgaben fallen sind noch energieeffizienter, das heißt sie benötigen noch weniger Primärenergie zum Heizen, Wasser erwärmen und Lüften und verlieren noch weniger Wärme über ihre Außenhülle. Dafür hat die Verordnung ihre Messlatte für die Kennwerte der Energieeffizienz geändert: Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf, der anhand eines Referenzhauses mit gleicher Geometrie und Ausrichtung wie das neue Haus – jedoch nach EnEV-Standard ausgestattet – berechnet wird, mindert sich um 25 Prozent. Auch darf die Gebäudehülle des neuen Hauses nicht mehr Wärme nach außen verlieren als das Referenzhaus. Bisher konnten neue Wohnhäuser die EnEV-Vorgaben auch erfüllen indem sie mit einer besonders guten Heizung – beispielsweise aufgrund erneuerbarer Energien – wie Holzpellets – ausgestattet waren und mit einem geringerem Wärmeschutz der Außenhülle als das entsprechende Referenzhaus. Der Bund verspricht sich durch diese Vorgabe einen 20-prozentigen besseren Wärmeschutz der Außenhüllen von Wohnhäusern.

Erstes Passivhaus Darmstadt-Kranichstein

Das erste Passivhaus in Darmstadt-Kranichstein: Vorreiter in Sachen Energieeffizienz.

Wer neu baut, sollte sich mit folgenden Fragen befassen:

  • Welche EnEV-Anforderungen gelten für meine Gebäude
  • Wo finde ich den Text der EnEV?
  • Wer ist dafür verantwortlich, dass ich die EnEV einhalte?
  • Wer überprüft, ob ich die EnEV einhalte?
  • Wie vermeide ich Bußgelder?

Die EnEV 2020 ist ein Schritt in Richtung des EU-geforderten „Niedrigstenergiegebäudes“

Melita Tuschinski

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Schlagworte: Energieeffizienz, EnEV, KfW

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