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Baustellenzufahrt – Vorschriften, Einrichtung und Kosten

Sicher auf das Baugrundstück

Endlich ist es soweit: das Traumhaus soll gebaut werden. Damit auf der Baustelle für das Fertighaus oder Massivhaus auch – im wahrsten Sinne des Wortes – alles ins Rollen kommt, muss die Baustelle sicher an den Verkehr angeschlossen werden.

Denn schließlich wird eine Menge Material angeliefert und die schweren Liefer- und Baufahrzeuge müssen ohne Probleme auf das Grundstück und wieder herunterkommen. Und zwar ohne dass Bordsteine, Geh- oder Radwege und darunter liegende Kabel oder Rohre beschädigt werden.
Nötig ist also eine vorschriftsmäßig angelegte Baustellenzufahrt. Was bei der Planung und dem Anlegen der Grundstückszufahrt alles beachtet werden muss, wo man diese überhaupt beantragt und was die Baustellenzufahrt schließlich an Kosten verursacht, das zeigt angehenden Baufamilien dieser Ratgeber.

Was ist eine Baustellenzufahrt eigentlich genau?

Unter der Baustellenzufahrt versteht man eine provisorisch angelegte Grundstückszufahrt zu einer Baustelle. Sie wird errichtet, damit die Baustellenfahrzeuge im Rahmen der Baumaßnahmen zum konkreten Bauort (dem Baukörper) vordringen können.
Sofern sich die Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum befindet, darf der Bau nur durch ein zugelassenes Straßenbau-/ Tiefbauunternehmen erfolgen. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wird sie komplett wieder entfernt und die Materialien müssen entsorgt werden. Je nachdem welches Material dabei genutzt wurde, kann dieses allerdings auch für die Pflasterung der Terrasse oder von Wegen zweitverwendet werden (Schotter z.B.).

Grundstückszufahrt einrichten

Damit notwendige Fahrzeuge und Maschinen einen Zugang zum Grundstück für den Hausbau haben, wird zunächst der Zufahrtsweg angelegt.

Baustellenzufahrt genehmigen lassen beim Tiefbauamt

Die Baustellenzufahrt soll zum einen die Verkehrsteilnehmer vor möglichen Gefahren warnen und zum anderen das Pflaster und den Untergrund schützen. Es liegt also im eigenen Interesse als Bauherr oder Grundstückseigentümer, die Grundstückszufahrt zur Baustelle ordnungsgemäß anzulegen und genehmigen zu lassen, da man für Schäden, die durch den Bau entstehen, haften muss.

Die Genehmigung der Baustellenzufahrt wird vom Straßen- und Tiefbauamt der jeweiligen Gemeinde erteilt. Hierbei sollten unbedingt die behördlichen Bearbeitungsfristen beachtet werden, diese Genehmigung kann mitunter bis zu mehrere Wochen dauern. In der Regel fallen dabei Verwaltungsgebühren von 15- 50 Euro an. Sollte ein Begehungstermin vor Ort nötig sein, können die Kosten jedoch deutlich höher ausfallen. Wird im Vorfeld keine Genehmigung eingeholt, droht ein Bußgeldbescheid!

Achtung: Wird die Baustellenzufahrt über einen öffentlichen Gehweg verlegt, kommen in vielen Gemeinden und Städten Gebühren für eine Sondernutzung für die Gehwegüberfahrt hinzu, die sich in Ausnahmefällen auf mehrere tausend Euro summieren können.

Vorher und nachher genau dokumentieren

Für die Baustellenzufahrt kann entweder eine bereits bestehende Grundstückszufahrt genutzt werden – oder es wird eine zusätzliche Zufahrt angelegt bzw. eine Erstzufahrt hergestellt. So oder so sind die möglicherweise schon vorhandenen Schäden am Straßenseitenraum und an den Radwegeanlagen vorher zu dokumentieren, wie beispielsweise der Zustand einer Hochbordanlage, des Gehwegs oder des unbefestigten Grünstreifen.
Wird die Baustellenzufahrt nicht mehr benötigt, muss der Bauherr beim Rückbau genau diesen Zustand (Ist-Zustand) wieder herstellen. Kann man nicht nachweisen, dass Schäden schon vorher vorhanden waren, muss man auch für deren Beseitigung die Kosten tragen.

Beweisbilder für die Dokumentation erstellen

Bei einem Bauprojekt sollte jeder Schritt genau dokumentiert werden, auch die Herstellung der Baustellenzufahrt.

Vorschriften für die Baustellenzufahrt beachten

Je nach Gemeinde und Bundesland kann es bestimmte Auflagen für die Anlage der Zufahrt zur Baustelle geben. Mögliche Vorgaben können sein:

  • Tägliche Reinigung der verschmutzten Straße
  • Lageplan als Auszug der örtlichen Liegenschaftskarte oder der Flurkarte
  • Das Abstellen und Lagern von Baumaterial im kommunalen Straßenbereich ist verboten oder muss als Sondernutzung beantragt werden
  • Rückbau der Baustellenzufahrt so schnell wie möglich – mit schriftlicher Anzeige für die Abnahme durch die Gemeinde
  • Sperrungen und Arbeiten auf der Baustelle, die sich unmittelbar oder mittelbar auf den Verkehr auswirken könnten, sind umgehend der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen
Wichtig: In jedem Fall ist die Baustellenzufahrt so anzulegen, dass ein geordneter und übersichtlicher Verkehrs- und Transportfluss möglich ist.

Verhindert bzw. von vornherein minimiert werden sollen durch die Auflagen die typischen Probleme bei der Nutzung der Baustellenzufahrt:

  • Straßenverschmutzungen
  • Verkehrsbehinderungen
  • Sachbeschädigungen
  • Baulärm und Bauschmutz
  • Anwohnerbeschwerden
  • Parkverbote
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Kosten für die Neuanlage einer Baustellenzufahrt

Als Auftraggeber für einen privaten Hausbau ist der Bauherr verpflichtet, dem ausführenden Bauunternehmen Zufahrtswege unentgeltlich zur Benutzung zu überlassen. Die Kosten für das Anlegen der Zufahrt durch ein Tiefbauunternehmen trägt der Bauherr.

Dabei kann mit folgenden Arbeits- und Materialkosten geplant werden:

Anfallende Kostenpunkte Kosten Beispielrechnung (4m x 10m) = 40m²
Genehmigungsgebühren (ohne Begehung) ca. 15 - 50 Euro ca. 15 - 50 Euro
Abtragen des Mutterbodens ca. 2,50 Euro/m² ca. 100 Euro
Lieferung & Aufbringen des Materials (Schotter & Sand) ca. 8 Euro/m² ca. 320 Euro
Lieferung & Aufbringen des Materials (Teer bzw. Bitumen) ca. 12 Euro/m² ca. 480 Euro
Randbefestigung ca. 4 Euro/m² ca. 80 Euro
Ggf. Antrag auf Straßensperrung/ Schilder ca. 200 Euro ca. 200 Euro
Abtrag der Zufahrt ca. 2 - 3 Euro/m² ca. 80 - 120 Euro
Rückbau/ Wiederherstellung des Ist-Zustands je nach Aufwand je nach Aufwand

Ergebnis der Beispielrechnung: Für eine 40 m² große Baustellenzufahrt mit Schotter & Sand fallen somit etwa 795 – 870 Euro an. Handelt es sich um eine Baustellenzufahrt aus Teer oder Bitumen, fallen für eine 40 m² Baustellenzufahrt ca. 160 Euro zusätzlich an. Zudem darf der Rückbau der Zufahrt bei der Kalkulation nicht vergessen werden.

Auf den Punkt:Alles in allem sind die Kosten also abhängig von der Größe der Zufahrt, benötigten Absperrmaßnahmen und den Gegebenheiten vor Ort. Im Durchschnitt kann mit 800 - 900 Euro gerechnet werden, gelegentlich auch mit über 1.000 Euro.

Welche Beschilderung benötigt man für die Baustellenzufahrt?

Wird die Baustellenzufahrt angelegt, muss gemäß der Straßenverkehrsordnung ein allgemeines Zusatzzeichen angebracht werden. Das Schild soll auf die möglichen Gefahren aufmerksam machen, da Schutt und Dreck auf der Straße bzw. dem Asphalt liegen können und es soll die Autofahrer ermahnen, vorsichtig zu fahren, da jederzeit Baustellenfahrzeuge aus dieser Ausfahrt herausfahren können. Um diese Beschilderung muss sich der Bauherr selbst kümmern – oder er kann natürlich die ausführende Tiefbau-/ Straßenbaufirma damit beauftragen.

Es handelt sich dabei um das “Zusatzzeichen Baustellenausfahrt 1006-33“. Hinsichtlich der Bemaßung und des Aussehens der Beschilderung gibt es genaue Vorschriften:

  • Schwarze Schrift auf weißem Grund
  • Rechteckig
  • 600×330 mm, 420×231 mm oder 750×412 mm sind erlaubt
  • Reflexionsklassen Typ RA1/A oder Typ RA12/A
Baustellenausfahrt Schild

Laut Straßenverkehrsordnung muss durch eine entsprechende Beschilderung auf die Baustellenzufahrt aufmerksam gemacht werden.

Checkliste Baustellenzufahrt

Bauvorhaben sind Ländersache, weshalb die Anforderungen an den Bauantrag auch in den Bauordnungen des jeweiligen Bundeslandes geregelt sind. Bauanträge können nicht von jedem Verbraucher gestellt werden, sondern erfordern eine Bauvorlageberechtigung.

Genehmigung beim zuständigen Tiefbauamt einholen, konkrete Auflagen erfragen

Ist-Zustand mit Fotos dokumentieren

Vor-Ort Termin mit der zuständigen Behörde empfehlenswert

ggf. Straßensperrung beantragen

Angebote von Straßenbau-/ Tiefbaufirma einholen

Schilder aufstellen lassen

Zufahrt errichten lassen

Rückbau muss zeitnah nach Beendigung der Arbeiten erfolgen und gemeldet werden

Durch den Rückbau muss der Ist-Zustand wieder hergestellt und dokumentiert werden

Kosten im Rahmen der Baustelleneinrichtung einkalkulieren (Baunebenkosten)

Fazit:

Das Planen und Einrichten der Baustellenzufahrt erfordert einen zeitlich und – in der Regel – auch kostenmäßig überschaubaren Aufwand, sollte aber seinen gesetzlich geregelten Gang gehen. Für die Genehmigung ist das Straßen- und Tiefbauamt zuständig, sollte öffentlicher Verkehrsraum betroffen sein, muss die Baustellenzufahrt durch ein zugelassenes Straßenbau-/ Tiefbauunternehmen errichtet werden. Besonders wichtig ist die Dokumentation des Ist-Zustandes, der am Ende wieder hergestellt werden muss – denn für alle entstandenen Schäden muss der Bauherr selbst aufkommen.

Häufig gestellte Fragen zur Baustellenzufahrt

Wie breit muss eine Baustellenzufahrt sein?

Es gibt keine vorgeschriebene Mindestbreite, jedoch sollte die Dimensionierung in Abhängigkeit von Anzahl und Breite der zu erwartenden Fahrzeuge geplant werden. Ein Euro-LKW hat eine zulässige Breite von 2,55 Metern ohne Spiegel – also sollten mindestens drei Meter eingeplant werden, üblich sind teilweise bis zu vier Meter. Wichtig ist – wegen des Kurvenradius für das Einbiegen – bei der Berechnung auch die Breite der Zufahrtsstraße.

Muss die Baustellenzufahrt an der Hauptstraße liegen?

Es ist dringend empfehlenswert, die Erschließung der Baustelle wenn möglich über eine Stichstraße oder eine Um- oder Durchfahrt vorzunehmen. Die Behinderungen in einer Nebenstraße sind deutlich geringer als beim Anschluss an eine vielbefahrene Verkehrsader.

Muss ich eine getrennte Zu- und Abfahrt anlegen?

Nur bei großen Baustellen mit entsprechend großer Materialmenge ist die Anlage von einer getrennten Zu- und Abfahrt notwendig. Für den privaten Hausbau ist in der Regel eine einzige Baustellenzufahrt ausreichend.

Benötige ich eine Bauherrenhaftpflicht?

Eine Bauherrenhaftpflicht ist, wie viele weitere Bauversicherungen, generell sinnvoll, denn Schäden, die Bauarbeiter oder Bauhelfer verursachen, sind darüber abgedeckt. Auch bei der Baustellenzufahrt kann sie sich insofern bezahlt machen. Beispielsweise wird häufig die Reinigung der Baustellenzufahrt dem Verursacher, also dem Bauherrn, durch die Gemeinde oder Stadt in Rechnung gestellt, wenn diese nicht ordnungsgemäß durch die ausführende Baufirma erledigt wurde.

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