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Gartenhaus bauen:
Braucht man
eine Baugenehmigung?

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Ein Gartenhaus kann das Wohngefühl verändern und den Garten in ein kleines Paradies verwandeln. Doch benötigen Sie eine Baugenehmigung, damit Sie ein Gartenhaus bauen dürfen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln gelten und worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste zuerst

  • Ob ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, hängt von der Größe, der Nutzung und den Regeln des Bundeslandes ab.
  • Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen je nach Bundesland zwischen 10 und 75 m³ groß sein.
  • Eine Baugenehmigung kostet je nach Bundesland zwischen 300 und 1.200 €, Strafen bei Verstößen können bis zu 60.000 € betragen.
  • Neben der Genehmigungspflicht gelten weitere Vorschriften wie Abstandsflächen, Gebäudehöhe, Bebauungsplan, Brandschutz und Erschließung.

BENÖTIGE ICH FÜR EIN GARTENHAUS EINE GENEHMIGUNG?

Ob Sie für ein Gartenhaus eine Genehmigung benötigen, hängt von Größe, Nutzung und den Vorschriften Ihres Bundeslandes ab. Kleine Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Grundfläche sind oft genehmigungsfrei. Sobald jedoch Schlafräume, Strom- oder Wasseranschlüsse geplant sind oder die zulässige Größe überschritten wird, brauchen Sie eine Baugenehmigung. 

Die genauen Vorgaben finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung.

WELCHE GARTENHÄUSER SIND GENEHMIGUNGSFREI?

Gartenhäuser sind meist genehmigungsfrei, wenn sie klein, eingeschossig und nicht zum dauerhaften Wohnen gedacht sind. Entscheidend ist das Raumvolumen, das je nach Bundesland zwischen 10 und 75 m³ liegen kann. Genehmigungsfrei sind auch einfache Geräteschuppen oder Pavillons ohne Heizung, Toilette oder Küche.

Bundesland Genehmigungsfrei bis…
Baden-Württemberg 40 m³
Bayern 75 m³
Berlin 10 m³
Brandenburg 75 m³
Bremen 30 m³
Hamburg 30 m³
Hessen 30 m³
Mecklenburg-Vorpommern 10 m³
Niedersachsen 40 m³
Nordrhein-Westfalen 30 m³
Rheinland-Pfalz 50 m³
Saarland 10 m³
Sachsen 10 m³
Sachsen-Anhalt 10 m³
Schleswig-Holstein 30 m³
Thüringen 10 m³

WIE GROSS DARF EIN GARTENHAUS OHNE BAUGENEHMIGUNG SEIN?

Gartenhäuser dürfen mit 10 bis 75 m³ ohne Baugenehmigung errichtet werden. Wie groß ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein darf, hängt vom Bundesland ab. Kleine Geräteschuppen sind meist genehmigungsfrei, größere Gartenhäuser benötigen dagegen fast immer eine Baugenehmigung. 

WAS KOSTET EINE BAUGENEHMIGUNG FÜR EIN GARTENHAUS?

Die Kosten für eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus liegen meist zwischen 300 und 1.200 €. Allerdings fallen die Gebühren je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. Ein Richtwert für die Genehmigungskosten ist 0,5 bis 1 % der Gesamtkosten. Bei einem Gartenhaus im Wert von 10.000 € wären das 500 bis 1.000 €.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die typischen Genehmigungskosten und mögliche Strafen beim Bau ohne Genehmigung:

Bundesland Genehmigungskosten Mögliche Strafe
Baden-Württemberg 500 – 1.000 € mehrere tausend Euro, je nach Größe
Bayern 300 – 800 € bis zu 50.000 € möglich
Berlin 400 – 900 € 500 bis mehrere tausend Euro
Brandenburg 300 – 700 € bis zu 10.000 €
Bremen 400 – 800 € einstellige bis vierstellige Beträge
Hamburg 600 – 1.200 € 1.500 bis 25.000 €
Hessen 700 – 1.200 € bis zu 60.000 € möglich
Mecklenburg-Vorpommern 400 – 800 € einige tausend Euro
Niedersachsen 500 – 1.000 € bis zu 12.500 €
Nordrhein-Westfalen 600 – 1.000 € 400 bis 7.500 €
Rheinland-Pfalz 500 – 900 € bis ca. 7.770 €
Saarland 400 – 800 € bis ca. 7.500 €
Sachsen 400 – 800 € bis ca. 7.500 €
Sachsen-Anhalt 400 – 800 € variiert stark
Schleswig-Holstein 500 – 1.000 € mehrtausend Euro möglich
Thüringen 400 – 800 € bis ca. 7.500 €

GARTENHAUS OHNE BAUGENEHMIGUNG BAUEN – WELCHE STRAFE DROHT?

Wenn Sie ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen, drohen Bußgelder, eine Nutzungsuntersagung und in vielen Fällen der Rückbau. Behörden können Bußgelder verhängen, die Nutzung untersagen und Sie zur Entfernung des Gebäudes verpflichten. In einigen Fällen ordnet die Behörde eine nachträgliche Genehmigung mit erhöhten Gebühren oder Auflagen an. Kommt es zu einer Anzeige durch Nachbarn, können zusätzliche Kosten für Rechtsanwalt und Gutachten entstehen. Im Extremfall kann die Baubehörde Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, die alle Kosten zu Ihren Lasten gehen.

WELCHE REGELUNGEN GELTEN BEIM BAU EINES GARTENHAUSES?

Beim Bau eines Gartenhauses gelten neben der Genehmigungspflicht weitere baurechtliche Regelungen, die Sie unbedingt beachten müssen. Dazu zählen:

Abstandsflächen

Je nach Bundesland meist 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze.

Gebäudehöhe

In vielen Ländern ist eine maximale Firsthöhe von etwa 3 bis 4 m erlaubt.

Bebauungsplan

In manchen Gebieten ist die Platzierung oder Größe durch den Bebauungsplan eingeschränkt.

Brandschutz

Mindestabstände zu anderen Gebäuden und brennbaren Materialien sind einzuhalten.

Versorgung

Wasser-, Abwasser- oder Stromanschlüsse können zusätzliche Genehmigungen erfordern.

Zuwegung und Erschließung

Ein Gartenhaus darf Zufahrten oder Rettungswege nicht blockieren.

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