Ein Gartenhaus kann das Wohngefühl verändern und den Garten in ein kleines Paradies verwandeln. Doch benötigen Sie eine Baugenehmigung, damit Sie ein Gartenhaus bauen dürfen? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln gelten und worauf Sie achten müssen.
Artikelübersicht:
- Benötige ich für ein Gartenhaus eine Genehmigung?
- Welche Gartenhäuser sind genehmigungsfrei?
- Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?
- Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
- Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen – welche Strafe droht?
- Welche Regelungen gelten beim Bau eines Gartenhauses?
Das Wichtigste zuerst
- Ob ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, hängt von der Größe, der Nutzung und den Regeln des Bundeslandes ab.
- Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen je nach Bundesland zwischen 10 und 75 m³ groß sein.
- Eine Baugenehmigung kostet je nach Bundesland zwischen 300 und 1.200 €, Strafen bei Verstößen können bis zu 60.000 € betragen.
- Neben der Genehmigungspflicht gelten weitere Vorschriften wie Abstandsflächen, Gebäudehöhe, Bebauungsplan, Brandschutz und Erschließung.
BENÖTIGE ICH FÜR EIN GARTENHAUS EINE GENEHMIGUNG?
Ob Sie für ein Gartenhaus eine Genehmigung benötigen, hängt von Größe, Nutzung und den Vorschriften Ihres Bundeslandes ab. Kleine Gartenhäuser bis zu einer bestimmten Grundfläche sind oft genehmigungsfrei. Sobald jedoch Schlafräume, Strom- oder Wasseranschlüsse geplant sind oder die zulässige Größe überschritten wird, brauchen Sie eine Baugenehmigung.
Die genauen Vorgaben finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung.
WELCHE GARTENHÄUSER SIND GENEHMIGUNGSFREI?
Gartenhäuser sind meist genehmigungsfrei, wenn sie klein, eingeschossig und nicht zum dauerhaften Wohnen gedacht sind. Entscheidend ist das Raumvolumen, das je nach Bundesland zwischen 10 und 75 m³ liegen kann. Genehmigungsfrei sind auch einfache Geräteschuppen oder Pavillons ohne Heizung, Toilette oder Küche.
| Bundesland | Genehmigungsfrei bis… |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 40 m³ |
| Bayern | 75 m³ |
| Berlin | 10 m³ |
| Brandenburg | 75 m³ |
| Bremen | 30 m³ |
| Hamburg | 30 m³ |
| Hessen | 30 m³ |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 m³ |
| Niedersachsen | 40 m³ |
| Nordrhein-Westfalen | 30 m³ |
| Rheinland-Pfalz | 50 m³ |
| Saarland | 10 m³ |
| Sachsen | 10 m³ |
| Sachsen-Anhalt | 10 m³ |
| Schleswig-Holstein | 30 m³ |
| Thüringen | 10 m³ |
WIE GROSS DARF EIN GARTENHAUS OHNE BAUGENEHMIGUNG SEIN?
Gartenhäuser dürfen mit 10 bis 75 m³ ohne Baugenehmigung errichtet werden. Wie groß ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein darf, hängt vom Bundesland ab. Kleine Geräteschuppen sind meist genehmigungsfrei, größere Gartenhäuser benötigen dagegen fast immer eine Baugenehmigung.
WAS KOSTET EINE BAUGENEHMIGUNG FÜR EIN GARTENHAUS?
Die Kosten für eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus liegen meist zwischen 300 und 1.200 €. Allerdings fallen die Gebühren je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus. Ein Richtwert für die Genehmigungskosten ist 0,5 bis 1 % der Gesamtkosten. Bei einem Gartenhaus im Wert von 10.000 € wären das 500 bis 1.000 €.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die typischen Genehmigungskosten und mögliche Strafen beim Bau ohne Genehmigung:
| Bundesland | Genehmigungskosten | Mögliche Strafe |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 500 – 1.000 € | mehrere tausend Euro, je nach Größe |
| Bayern | 300 – 800 € | bis zu 50.000 € möglich |
| Berlin | 400 – 900 € | 500 bis mehrere tausend Euro |
| Brandenburg | 300 – 700 € | bis zu 10.000 € |
| Bremen | 400 – 800 € | einstellige bis vierstellige Beträge |
| Hamburg | 600 – 1.200 € | 1.500 bis 25.000 € |
| Hessen | 700 – 1.200 € | bis zu 60.000 € möglich |
| Mecklenburg-Vorpommern | 400 – 800 € | einige tausend Euro |
| Niedersachsen | 500 – 1.000 € | bis zu 12.500 € |
| Nordrhein-Westfalen | 600 – 1.000 € | 400 bis 7.500 € |
| Rheinland-Pfalz | 500 – 900 € | bis ca. 7.770 € |
| Saarland | 400 – 800 € | bis ca. 7.500 € |
| Sachsen | 400 – 800 € | bis ca. 7.500 € |
| Sachsen-Anhalt | 400 – 800 € | variiert stark |
| Schleswig-Holstein | 500 – 1.000 € | mehrtausend Euro möglich |
| Thüringen | 400 – 800 € | bis ca. 7.500 € |
GARTENHAUS OHNE BAUGENEHMIGUNG BAUEN – WELCHE STRAFE DROHT?
Wenn Sie ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen, drohen Bußgelder, eine Nutzungsuntersagung und in vielen Fällen der Rückbau. Behörden können Bußgelder verhängen, die Nutzung untersagen und Sie zur Entfernung des Gebäudes verpflichten. In einigen Fällen ordnet die Behörde eine nachträgliche Genehmigung mit erhöhten Gebühren oder Auflagen an. Kommt es zu einer Anzeige durch Nachbarn, können zusätzliche Kosten für Rechtsanwalt und Gutachten entstehen. Im Extremfall kann die Baubehörde Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, die alle Kosten zu Ihren Lasten gehen.
WELCHE REGELUNGEN GELTEN BEIM BAU EINES GARTENHAUSES?
Beim Bau eines Gartenhauses gelten neben der Genehmigungspflicht weitere baurechtliche Regelungen, die Sie unbedingt beachten müssen. Dazu zählen:
Abstandsflächen
Je nach Bundesland meist 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze.Gebäudehöhe
In vielen Ländern ist eine maximale Firsthöhe von etwa 3 bis 4 m erlaubt.Bebauungsplan
In manchen Gebieten ist die Platzierung oder Größe durch den Bebauungsplan eingeschränkt.Brandschutz
Mindestabstände zu anderen Gebäuden und brennbaren Materialien sind einzuhalten.Versorgung
Wasser-, Abwasser- oder Stromanschlüsse können zusätzliche Genehmigungen erfordern.Zuwegung und Erschließung
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