Wie nah darf eine Garage an die Grundstücksgrenze gebaut werden?
Die bundesweit gültige Musterbauordnung (MBO) gibt unter § 6 MBO Abs. 8 vor, dass Garagen im Gegensatz zu den meisten anderen Gebäuden direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden können. Bedingung: Eine mittlere Wandhöhe von 3 Metern und die Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern werden nicht überschritten.
Allerdings können die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer hiervon abweichen. Insbesondere gilt es, die Maße der Garage und der beanspruchten Grundstücksfläche sowie die Frage nach einer Genehmigungspflicht zu beachten.
Vorschriften der Bundesländer
Bundesland | Genehmigung/ Bauantrag erforderlich? | Fläche der Garage max. (in qm) | Höhe der Garage max. (in m) | Länge der Garage max. (in m) | Bebauung Grenze max. (in m) |
---|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | nein | 30 | 3 | 9 | 25 |
Bayern | nein | 50 | 3 | 9 | 15 |
Berlin | nein | 30 | 3 | 9 | 15 |
Brandenburg | nein | 50 | 3 | 9 | 15 |
Bremen | nein | 50 | 3 | 9 | 18 |
Hamburg | nein | 50 | 3 | 9 | 15 |
Hessen | nein | 50 | 3 | 9 | 15 |
Mecklenburg-Vorpommern | nein | 30 | 3 | 9 | 15 |
Niedersachsen | nein | 30 | 3 | 9 | 15 |
Nordrhein-Westfalen | ja | 30 | 3 | 9 | 15 |
Rheinland-Pfalz | nein | 50 | 3,20 | 12 | 18 |
Saarland | nein | 36 | 3 | 12 | 15 |
Sachsen | nein | 50 | 3 | 9 | 15 |
Sachsen-Anhalt | nein | 50 | 3 | 9 | 15 |
Schleßwig-Holstein | nein | 20 | 2,75 | 9 | 15 |
Thüringen | nein | 40 | 3 | 9 | 18 |
Wann ist beim Bau einer Grenzgarage eine Baugenehmigung nötig?
Werden die vorgegebenen Höchstmaße eingehalten, ist die Errichtung einer Garage in der Regel genehmigungsfrei. Die Bauvorlagen müssen dennoch beim Bauamt oder der Gemeinde zur Prüfung vorgelegt werden. Bei bestimmten Bauauflagen wird darüber hinaus möglicherweise auch eine Genehmigung benötigt.
Vereinzelt schreibt die jeweilige Landesbauordnung beispielsweise auch bei genehmigungsfreien Garagen den maximalen Neigungswinkel des Garagendaches, die maximale Fläche der Zufahrt oder gar den Nachweis einer Notwendigkeit für den Bau einer Garage vor. Daher sollte man sich vor dem Baubeginn unbedingt beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob alle Vorgaben erfüllt werden und ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
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Was ist bei der Grenzbebauung mit einer Garage zu beachten?
Die genauen Regelungen zur Grenzbebauung finden sich in den Landesbauordnungen, dem Nachbarschaftsrecht und in den örtlichen Bebauungsplänen. Außerdem sollten die Garagenverordnung, die Bauvorlagenverordnung und die Technischen Baubestimmungen beachtet werden. Sie beschreiben Zuwegungen, die zulässige Ausführung der Garage sowie Vorschriften zu Bauantrag und der Konstruktion der Bauwerke.
Vorschriften des Bebauungsplans
Die jeweilige Gemeinde bestimmt in Form eines Bebauungsplans per Satzung besondere Vorgaben für bestimmte Baugebiete. Dieser so genannte B-Plan beinhaltet bauliche Festsetzungen und Vorschriften anderer Träger wie die Art der baulichen Nutzung, die Maße, die Fläche der überbaubaren Grundstücksflächen und die Verkehrsflächen.
Liegt dem entsprechenden Baugebiet ein Bebauungsplan zugrunde, ist eine Grenzgarage grundsätzlich genehmigungsfrei, insofern sie dessen Festlegungen entspricht. Existiert kein Bebauungsplan, gelten die Vorgaben aus Baugesetzbuch und Landesbauordnung.
Schreibt der Bebauungsplan eine geschlossene Bauweise vor, muss die geplante Garage an der Grundstücksgrenze gebaut werden. Gleiches gilt, wenn der Nachbar seinerseits an die Grundstücksgrenze gebaut hat.
Wie groß darf eine Garage bei der Grenzbebauung sein?
Die Grundfläche, auf der eine Grenzgarage genehmigungsfrei errichtet werden darf, differiert je nach Bundesland zwischen 20-50 Quadratmetern. Die bei der Grenzbebauung erlaubte maximale Seitenlänge ist insbesondere für Bauherren wichtig, die eine verlängerte Garage planen, beispielsweise um zwei Fahrzeuge abzustellen. Ein bereits an der Grenze errichtetes Gebäude – z.B. ein Gartenhaus – verringert die maximale Seitenlänge der Grenzgarage.
Hierbei orientieren sich die meisten Bundesländer an den Vorgaben (9 Meter) der Musterbauordnung (MBO), in manchen sind jedoch auch Längen von 12 Metern gestattet. Der Bau von Doppel-, Großraum- oder Wohnmobilgaragen übersteigt in der Regel diese maximal möglichen Maße.

Grenzpunkt eines Grundstücks
Wann ist die Zustimmung der Nachbarn zur Grenzbebauung mit Garage nötig?
Im Gegensatz zu den meisten anderen Grenzbauten genießen Grenzgaragen Genehmigungsfreiheit, insofern sie gewisse Vorgaben erfüllen. Muss jedoch das Bauamt – beispielsweise wegen einer Überschreitung der zulässigen Maße – die Grenzgarage prüfen und genehmigen, wird auch die Zustimmung der Nachbarn erfragt, falls diese nicht bereits im Vorfeld eingeholt wurde.
Eine genehmigungsfrei erstellte Garage darf übrigens nicht zweckentfremdet werden. Möchte der Besitzer sie beispielsweise zum Hauswirtschaftsraum umfunktionieren, verliert sie ihr Privileg als genehmigungs- und abstandsfreie Grenzbebauung. Dann muss der Umbau rückgängig gemacht oder der nun baurechtlich vorgeschriebene Mindestabstand zur Grundstücksgrenze durch eine Versetzung hergestellt werden.
Alternativ kann eine Einwilligung der Nachbarn eingeholt und eine so genannte Baulast auf deren Grundstück eingetragen werden. Dies bedeutet, dass die vorgeschriebene Abstandsfläche auf dem Nachbargrundstück zur Verfügung gestellt wird. Solche Baulasten können allerdings eine erhebliche Wertminderung mit sich bringen, da sie die Bebaubarkeit des Nachbargeländes einschränken.
Was ist bei einer Grenzgarage außerdem unzulässig?
Unter Zweckentfremdung fällt auch die Einrichtung einer Terrasse auf dem Dach oder einer Werkstatt im Inneren der Grenzgarage. Selbst ein integrierter Abstellraum – etwa für Gartengeräte oder Fahrräder – ist bei genehmigungsfreien Grenzgaragen nur dann erlaubt, wenn dieser innerhalb des betreffenden Gebäudes eindeutig lokalisiert und abgegrenzt ist. Außerdem muss seine Nutzung umfangmäßig erheblich hinter der Hauptnutzung zurückbleiben.
Auch vermeintlich unerhebliche, nachträgliche Anbauten – wie etwa das Anbringen einer Parabolantenne auf dem Garagendach – können aus der genehmigungsfreien Grenzgarage eine genehmigungspflichtige Grenzbebauung machen, etwa wenn durch sie die maximale Bauhöhe überschritten wird.
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