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Gesetze und Vorschriften beim Hausbau: So gelingt der unkomplizierte Einzug ins Eigenheim

Viele Menschen träumen von den eigenen vier Wänden und der damit verbundenen Freiheit sowie Eigenständigkeit. Wer ein Haus bauen will, muss sich allerdings nicht nur um die Finanzplanung kümmern, sondern diverse rechtliche Aspekte beachten. So gibt es beispielsweise klare Regelungen hinsichtlich der Dachform oder dem einzuhaltenden Abstand zum nächsten Objekt. Wir erklären Ihnen im nachfolgenden Artikel, welche Gesetze und Vorschriften es beim Hausbau zu beachten gilt und geben wertvolle Tipps, damit der Bau reibungslos klappt.

Das Wichtigste zum Hausbau und dessen Vorschriften
auf einen Blick:

  • Bauherren können in der Regel keine Baumaßnahme durchführen, ohne Gesetze berücksichtigen zu müssen.
  • Die Regelungen beziehungsweise Vorschriften sind in den einzelnen Bundesländern häufig unterschiedlich.
  • Für bestimmte Baumaßnahmen reicht eine Bauanzeige.
  • Auch für den Innenbereich eines Hauses gibt es Verordnungen und Gesetze.

Was muss man beim Hausbau rechtlich beachten?

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und Verordnungen beziehungsweise Regelungen, die Bauherren beim Hausbau berücksichtigen müssen. Planen Sie den Bau eines eigenen Hauses, werden Sie unter anderem in folgenden Bereichen mit Vorschriften konfrontiert:

Baugenehmigung
Bebauungsplan
Bauabnahme
Flächennutzungsplan
Grundbuch
Baulastenverzeichnis
Grenzbebauung
Bauvertrag
Gestaltungssatzung
Info
Die Bundesländer regeln die baurechtlichen Vorschriften und Gesetze teilweise unterschiedlich. Für Ihr Bundesland finden Sie in etwa hier die jeweilige Bauordnung.

10 typische Hausbau-Vorschriften, die Sie kennen sollten

Viele Bauherren haben keine genaue Vorstellung davon, welche Regelungen es bezüglich des Hausbaus gibt. Bereits in der Planungsphase sollten Sie sich daher mit dem Baurecht auseinandersetzen und sich gegebenenfalls Rat suchen, beispielsweise bei einem Sachverständigen. Es ist nämlich tatsächlich so, dass es für fast jedes Grundstück genaue Vorgaben dahingehend gibt, welches Haus beziehungsweise Objekt Sie überhaupt errichten lassen dürfen.

Doch auch in der eigentlichen Bauphase und nach der Errichtung des Gebäudes spielen Vorschriften, zum Beispiel die Bauabnahme, eine entscheidende Rolle. Wir fassen daher die zehn wichtigsten Aspekte zum Baurecht für Sie zusammen, um Ihnen einen Überblick über dieses komplexe Thema zu geben.

1. Was darf ich auf meinem Grundstück bauen?

Was genau Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen, ist im Bebauungsplan festgelegt. Bebauungspläne entwickeln die Städte beziehungsweise Gemeinden, um zu verhindern, dass Flächen willkürlich zugebaut werden. Das könnte nämlich zum Beispiel dazu führen, dass eine Baufirma zehn Hochhäuser nebeneinander errichtet und mittendrin ein Einfamilienhaus steht.

Die Bebauungspläne der einzelnen Kommunen beziehungsweise Bundesländer sind unterschiedlich. Manche lassen recht viel Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Bebauung zu. Andere wiederum schreiben den Bauherren sogar vor, welche Farbe das Haus haben muss.

Bebauungsplan

Durch Baulinien, Baugrenzen und Baufenster soll ein einheitliches Stadtbild geschaffen werden, indem unter anderem festgelegt wird, wie, in welcher Richtung und ob überhaupt gebaut werden darf.

2. Wie hoch darf ich bauen?

Auch hier gibt es selbstverständlich klare Vorgaben. Die meisten Kommunen schreiben eine maximale Höhe von 12 m vom Boden bis zum Dach vor. Doch hier gibt es ebenfalls unterschiedliche Regelungen. Daher ist es sinnvoll, vor dem Baubeginn Einsicht in den Bebauungsplan zu nehmen.

 3. Ist die Gestaltung des Innenausbaus nach meinen Wünschen erlaubt?

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das Ihnen vorschreibt, welche Möbel oder Pflanzen Sie in Ihr Haus stellen dürfen. Sie sind in der Gestaltung der Innenräume daher frei. Allerdings müssen Sie tatsächlich Verordnungen beachten, die festlegen, welche Anzahl an Steckdosen in den Räumen vorhanden sein sollen. Außerdem sind Regelungen bezüglich der Elektrik sowie der Energieeffizienz (Stichwort GEG – Gebäudeenergiegesetz) zu berücksichtigen.

4. Muss ich meinen Nachbarn auf mein Grundstück lassen oder ihm ein Parkrecht für den Pkw einräumen?

Wenn Sie sich für den Kauf eines bestimmten Grundstücks entschieden haben, sollten Sie schauen, ob Lasten beziehungsweise Beschränkungen auf dem Grundstück liegen. Damit ist gemeint, dass Sie zum Beispiel bestimmte Bäume nicht fällen dürfen und dem Nachbarn Wegerechte oder ähnliches einräumen.

Solche Details können Bauherren im Baulastenverzeichnis einsehen. Auch das Grundbuch sollten Sie sich in diesem Zusammenhang anschauen. So kann es vorkommen, dass das Grundstück mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist.

5. Darf ich die Dachform und Fassadenfarbe meines Hauses frei wählen?

Es gibt einige rechtliche Regelungen beziehungsweise Vorschriften bezüglich der Ausgestaltung des eigenen Hauses. Neben dem Bebauungsplan, den wir Ihnen bereits vorgestellt haben, gibt es in vielen Gemeinden eine sogenannte Gestaltungssatzung.

Diese soll sicherstellen, dass sich durch neue Bauten oder Modernisierungen das allgemeine Stadtbild nicht zerstört beziehungsweise zu sehr verändert. Dort kann zum Beispiel auch festgelegt sein, welche Fassadenfarben zulässig sind.

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6. Wann kann der Bau des Hauses nach der Planungsphase beginnen?

Nach der Planungsphase möchten Bauherren gern sofort mit der Errichtung der Immobilie beginnen. Allerdings ist das nicht möglich. Bevor Sie mit dem tatsächlichen Bau anfangen können, müssen Sie eine Baugenehmigung einholen. Dabei handelt es sich um die schriftliche Bestätigung der jeweiligen Genehmigungsbehörde, dass Ihr geplantes Bauvorhaben nach öffentlichem Recht in Ordnung ist.

  Wann sollten Sie ein Haus bauen?

Baustelleneinrichtung
Hausbau nach Jahreszeiten:

Bauherren sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, in welche Jahreszeit der Hausbau fallen soll. Was Sie zu den einzelnen Jahreszeiten für Ihren geplanten Hausbau wissen sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

7. Wie weit muss mein Haus vom Nachbargrundstück und von der Straße entfernt sein?

In den verschiedenen Bundesländern gibt es Vorgaben bezüglich der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück und zur Straße. Diese rechtlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer, die in den Bauordnungen festgeschrieben sind, ähneln sich jedoch sehr stark.  ganz Deutschland ist festgelegt, zum Nachbargrundstück mindestens 3 m Abstand einzuhalten.

Die konkreten Abstandsflächen, die in Ihrem Bundesland gelten, finden Sie in den Bauordnungen, dem Nachbarschaftsrecht und den Bebauungsplänen der Länder.

8. Was ist bei der Einfriedung erlaubt?

Eine „Einfriedung“ ist die Abgrenzung des Grundstücks, beispielsweise mit einem Zaun oder mit Büschen, zum Nachbargrundstück. Möchten Sie einen Zaun errichten, um sich vor den Blicken der Nachbarn zu schützen oder Ihr Grundstück abzugrenzen, so ist dafür in vielen Fällen eine Baugenehmigung erforderlich.

Solche Veränderungen am Grundstück sind häufig genehmigungspflichtig, da sie als bauliche Anlagen gelten. Möchten Sie eine Hecke pflanzen, müssen Sie hingegen nachbarschaftliche Grenzabstände beachten.

9. Darf ich in meinem Garten Bäume und Blumen nach freier Wahl pflanzen?

Bis auf ein paar Ausnahmen sind Sie in der Wahl Ihrer Pflanzen im Garten relativ frei. Eingeschränkt werden Sie lediglich durch die Abstands- sowie Grenzregeln, die Sie zum Nachbarn einhalten müssen. Die Pflanzen Ihres Gartens dürfen zum Beispiel nicht in den Garten Ihres Nachbarn ragen. Außerdem enthalten manche Bebauungspläne Vorgaben, dass Sie aus einer Auswahl an bestimmten Bäumen einen Baum pflanzen müssen.

10. Darf ich eine Garage neben mein Haus stellen?

Auch für die Errichtung einer Garage oder eines Carports benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. In einigen Bundesländern können Sie Garagen und Carports sogar ohne Genehmigung bauen. Zu beachten ist jedoch, dass Sie beim Bau selbstverständlich die Abstandsregelungen zum Nachbarn beachten müssen.

Fazit:

Beim Bau eines Hauses müssen Bauherren diverse rechtliche Regelungen berücksichtigen. Um sicherzustellen, dass Sie gegen kein Gesetz verstoßen, ist es sinnvoll, sich vor dem Bau oder der Errichtung von Häusern sowie Zäunen und ähnlichem rechtlich bei der Stadt abzusichern und umfassend zu informieren. Verstoßen Sie gegen Vorschriften, kann das zur Folge haben, dass Sie die bauliche Maßnahme wieder rückgängig machen oder hohe Strafen zahlen müssen.

Häufig gestellte Fragen zu den Vorschriften beim Hausbau

Wer kümmert sich um die Einholung des Bebauungsplans?

Sie können bei der Gemeindeverwaltung Einsicht in den Bebauungsplan nehmen. Da der Architekt zwingend den Bebauungsplan beachten muss, wird dieser jedoch ebenfalls diese Aufgabe übernehmen. Wenn Sie sich allerdings selbst um den Bebauungsplan kümmern, wissen Sie bereits bei den Gesprächen mit Baufirmen, was Sie bauen lassen dürfen. So können Sie sich in etwa bereits auf einen bestimmten Haustyp konzentrieren.

Was passiert, wenn eine Baumaßnahme nicht dem Bebauungsplan entspricht?

Haben Sie eine Baumaßnahme geplant und stellen Sie dann fest, dass diese nicht dem Bebauungsplan entspricht, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In manchen Fällen dürfen Sie die Baumaßnahme trotzdem durchführen. Bei einer Ablehnung der Ausnahmegenehmigung müssen Sie die geplante Baumaßnahme dahingehend ändern, dass sie dem Bebauungsplan entspricht.

Wann besteht beim Hausbau eine Genehmigungspflicht und wann eine Anzeigepflicht?

Manche Bauvorhaben bedürfen einer Genehmigung. Für sie besteht also eine strenge Genehmigungspflicht, sodass Sie sie nicht umsetzen dürfen, bevor die Zustimmung des Amtes vorliegt.

Für andere Bauvorhaben ist hingegen geregelt, dass Sie sie nur anzeigen müssen. Das bedeutet, dass es ausreicht, dem Amt beziehungsweise der Stadt/Gemeinde die geplante Baumaßnahme mitzuteilen. So können Sie kleinere Zäune oder Gebäude ohne Genehmigung errichten lassen. Auch für den Einbau einer Heizungsanlage reicht in der Regel eine Bauanzeige aus.

Welche Baumaßnahmen sind grundsätzlich genehmigungsfrei?

Die einzelnen Bundesländer regeln genehmigungsfreie Bauvorhaben in den Landesgesetzen.  anderem können Sie jedoch beispielsweise folgende Bauvorhaben in fast allen Bundesländern ohne vorherige Genehmigung umsetzen:

  • Bau von Gartenlauben in Kleingärten
  • Errichtung von Wochenendhäusern auf entsprechenden Wochenendplätzen
  • Gebäude bis zu einer Firsthöhe von bis zu 4 m
  • Schutzhütten für Wanderer
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