Ein erschlossenes Grundstück ist die wichtigste Grundlage für den Bau eines Hauses. Dabei können diese teil- oder vollerschlossen sein. Was der Unterschied zwischen beiden ist und welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Artikelübersicht:
- Was gehört zur Erschließung eines Grundstücks?
- Was bedeutet teilerschlossenes Grundstück?
- Was ist ein vollerschlossenes Grundstück?
- Wie erkenne ich, ob ein Grundstück voll oder teilerschlossen ist?
- Was kostet die Erschließung eines Grundstücks?
- Wie erfolgt die Anbindung des Grundstücks und welche Versorgungsleitungen sind nötig?
- Erschließung des Baugrundstücks: Wer ist dafür zuständig?
Das Wichtigste zuerst
- Zur Erschließung gehören Anschlüsse für Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telekommunikation und eine Zufahrt.
- Teilerschlossene Grundstücke haben nur einige Anschlüsse und erfordern weitere Erschließungen.
- Vollerschlossene Grundstücke verfügen über alle Anschlüsse und sind sofort bebaubar.
- Ob ein Grundstück voll oder teilerschlossen ist, erfahren Sie bei der Gemeinde oder im Kaufvertrag.
- Für die vollständige Erschließung entstehen Kosten zwischen 10.000 und 25.000 €.
- Für die äußere Erschließung ist die Gemeinde zuständig, Hausanschlüsse tragen Eigentümer selbst.
Was gehört zur Erschließung eines Grundstücks?
Zur Erschließung eines Grundstücks gehören alle Anschlüsse und Zufahrten, die das Grundstück baureif machen. Dazu zählen der Anschluss an Strom, Wasser, Abwasser, Gas und Telekommunikation sowie eine gesicherte Zufahrt über eine öffentliche Straße. Erst wenn diese Grundvoraussetzungen vorhanden sind, können Sie das Grundstück für den Bau nutzen.
Grundstücke können teilerschlossen und vollerschlossen sein. Im Folgenden finden Sie die Unterschiede beider:
| Merkmal | Teilerschlossenes Grundstück | Vollerschlossenes Grundstück |
|---|---|---|
| Straßenanbindung | Straße vorhanden, aber ggf. nicht vollständig ausgebaut | Vollständig ausgebaute und öffentliche Straße |
| Stromanschluss | Nicht immer vorhanden, muss oft nachgerüstet werden | Bereits bis an die Grundstücksgrenze gelegt |
| Wasseranschluss | Leitungen häufig noch nicht verlegt | Wasseranschluss liegt am Grundstück an |
| Abwasserkanal | Anschluss oft nicht vorhanden oder nur vorbereitet | Direkter Anschluss an das Abwassernetz möglich |
| Gasanschluss | Meist noch nicht vorhanden | Gasleitung an Grundstücksgrenze |
| Telekommunikation | Selten vorhanden, muss selbst organisiert werden | Telefon- und Internetleitungen liegen an |
| Bebaubarkeit | Meist erst nach Nacherschließung möglich | Sofort bebaubar |
| Kosten für Käufer | Geringerer Kaufpreis, hohe Folgekosten für Erschließung | Höherer Kaufpreis, aber keine zusätzlichen Erschließungskosten |
Was bedeutet teilerschlossenes Grundstück?
Bei einem teilerschlossenen Grundstück ist nur ein Teil der notwendigen Anschlüsse vorhanden. Meist besteht bereits eine Anbindung an die Straße, doch wichtige Leitungen wie Wasser, Abwasser, Strom, Gas oder Telekommunikation fehlen noch. Bevor Sie dort bauen können, müssen diese Anschlüsse auf eigene Kosten nachgerüstet werden, was zusätzliche Zeit und hohe Ausgaben verursacht.
Was ist ein vollerschlossenes Grundstück?
Ein vollerschlossenes Grundstück ist ein Baugrundstück, das bereits über alle notwendigen Anschlüsse und eine gesicherte Zufahrt verfügt. Dazu gehören Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telekommunikation sowie der Anschluss an eine öffentliche Straße. Mit einem vollerschlossenen Grundstück können Sie sofort mit dem Hausbau beginnen, ohne zusätzliche Erschließungskosten für die grundlegende Infrastruktur tragen zu müssen.
Wie erkenne ich, ob ein Grundstück voll oder teilerschlossen ist?
Ob ein Grundstück voll oder teilerschlossen ist, erkennen Sie am besten durch einen Blick in den Kaufvertrag und das Grundbuch sowie durch Auskünfte der Gemeinde. Lassen Sie sich von der Gemeinde oder dem Verkäufer schriftlich bestätigen, welche Erschließungen bereits vorhanden sind.
Was kostet die Erschließung eines Grundstücks?
Die Erschließung eines Baugrundstücks kostet im Durchschnitt zwischen 10.000 und 25.000 €. Der genaue Betrag hängt von der Gemeinde, der Grundstücksgröße und benötigten Anschlüssen ab. Rechnen Sie je nach Lage mit etwa 20 bis 60 € pro Quadratmeter.
Für die einzelnen Anschlüsse entstehen folgende Kosten:
- Der Stromanschluss schlägt mit rund 1.500 bis 3.000 € zu Buche,
- für Trinkwasser zahlen Sie etwa 2.000 bis 5.000 € und
- der Abwasseranschluss liegt bei 3.000 bis 7.000 €.
Wie erfolgt die Anbindung des Grundstücks und welche Versorgungsleitungen sind nötig?
Für die Anbindung Ihres Grundstücks sind Strom, Trinkwasser, Abwasser und Telekommunikation notwendig, optional kommen Gas oder Fernwärme hinzu. Die Umsetzung erfolgt per Antrag bei den Netzbetreibern mit anschließender Leitungsverlegung bis zur Hauseinführung und erfolgt folgendermaßen:
- Prüfen Sie den Bebauungsplan und holen Sie eine Leitungs- bzw. Medienauskunft ein.
- Identifizieren Sie die zuständigen Netzbetreiber und Versorger.
- Stellen Sie Anträge für Hausanschlüsse und Baustrom bzw. Bauwasser.
- Reichen Sie Lageplan, Grundriss und Trassenvorschlag ein.
- Klären Sie Genehmigungen für Aufgrabungen und die Verkehrssicherung.
- Vereinbaren Sie eine Baustellenbegehung zur Festlegung der Trasse.
- Lassen Sie die Mehrsparten-Hauseinführung setzen, inklusive Schutzrohren.
- Der Tiefbau erstellt Gräben auf dem Grundstück, der Versorger kommt bis zur Grenze.
- Netzbetreiber verlegen Leitungen und setzen Zählerplätze und Übergabepunkte.
- Installateur führt die inneren Leitungen bis in den Technikraum.
- Veranlassen Sie Prüfungen und Abnahmen, danach setzt der Versorger die Zähler.
- Stellen Sie Oberflächen wieder her und übernehmen Sie die Bestandsdokumentation.
Erschließung des Baugrundstücks: Wer ist dafür zuständig?
Für die Erschließung eines Baugrundstücks ist in der Regel die Gemeinde zuständig, da sie Straßen, Gehwege und Leitungen bis zur Grundstücksgrenze herstellt. Innerhalb des Grundstücks tragen Sie als Eigentümer die Verantwortung und Kosten für die Hausanschlüsse. Die Kosten der äußeren Erschließung werden oft über Erschließungsbeiträge an die Grundstückseigentümer weitergegeben.
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