Die Arbeit eines Architekten ist unterteilt in neuen klar definierte Leistungsphasen
Als Bauherren muss man nicht alle angebotenen Leistungen des Architekten in Anspruch nehmen – je nachdem, was man sich selbst zutraut.
In einem Architektenvertrag werden Leistungen und Bezahlung entsprechend der so genannten Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vereinbart. Bauherren können dann entscheiden, ob sie einen Vollarchitekturauftrag mit allen neun Leistungsphasen abschließen oder ob sie nur einzelne Phasen buchen wollen.

Die Vorbereitung

Phase: 1
Grundlagenermittlung
Bauherr und Architekt klären die Aufgabenstellung, besprechen den gesamten Leistungsumfang und legen ein Raumprogramm fest. Dazu leistet der Architekt Hilfe bei den Entscheidungen anderer Fachplaner.
Phase: 2
Vorplanung
Alle Beratungsergebnisse werden zusammengefasst und ein Planungskonzept geschrieben. Der Architekt untersucht alternative Lösungsmöglichkeiten und macht dazu die ersten Skizzen. Details werden erst später geklärt, in der Vorplanung geht es erst einmal um die Gestaltung und Funktion, um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, um Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie. Außerdem nimmt der Architekt eine Kostenschätzung nach DIN 276 – einer genormten Kostenplanung – vor.
Phase: 3
Entwurfsplanung
Der ausgewählte Entwurf wird stufenweise ausgearbeitet. Es werden Beiträge der Fachingenieure, wie Tragwerksplaner oder Heizungsingenieure integriert. Die vollständigen Entwurfszeichnungen werden dann den Bauherren im Maßstab 1:1000 vorgelegt. In diesem Stadium lassen sich Änderungen noch einfach umsetzen. Jetzt wird auch die Kostenberechnung nach DIN 276 angefertigt.
Die Dokumentation

Phase: 4
Genehmigungsplanung
Es wird ein genehmigungsfähiger Bauantrag erarbeitet. Der Architekt kennt die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des Baurechts, die besonderen Prüfungsverfahren und das Nachbarschaftsrecht. Er weiß auch, welche Zuschüsse den Bauherren zustehen können und wie man erfolgreich mögliche Befreiungen beantragt. Ist alles beisammen, reicht der Architekt die Unterlagen bei den Behörden ein.
Phase: 5
Ausführungsplanung
Hat die Baubehörde die Baufreigabe erteilt, werden endgültige und vollständige Konstruktions- und Ausführungszeichnungen angefertigt. Jetzt geht es um jedes Detail. Das ist wichtig, weil Bauunternehmen, Handwerker, und Techniker mit dieser Planung im Maßstab 1:50 bis 1:1 arbeiten.
Phase: 6
Vorbereitung der Vergabe
In dieser Phase stellt der Architekt genaue Leistungsverzeichnisse auf und koordiniert die Leistungsbeschreibungen.
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