Mit Anpacken lohnt sich
Unwidersprochenen Schätzungen zufolge können bis zu 20 Prozent der Baukosten gespart werden, wenn man selber mit anpackt. Das klingt erst einmal gut, hat aber schon viele hochmotivierte Bauherren beziehungsweise erfahrene Bauleiter in den sprichwörtlichen Wahnsinn getrieben.
Schlimmer noch: Wenn’s richtig schief läuft, liegen die Kosten sogar höher als ohne eigenes Engagement. Wer auf Eigenleistungen baut, sollte eine Reihe von Aspekten beachten.
Schon bei der Kostenkalkulation ist Sorgfalt erste Pflicht. Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat eine aufschlussreiche Beispielrechnung aufgestellt. Wer es schafft, bei 140 Quadratmetern Wohnfläche und reinen Baukosten von 275.000 Euro rund 25.000 Euro einzusparen, hat umgerechnet die stolze Leistung von 850 Arbeitsstunden erbracht. Das sind mehr als 21 Wochen reine Nettozeit an Arbeit – Zeit, die entweder zu Lasten des täglichen Jobs geht oder zusätzlich eingeplant werden muss. Das raubt Kraft und birgt einiges Konfliktpotenzial. Laut einer Statistik des Bauherren-Schutzbundes liegen knapp 50 Prozent der Eigenleistungen unter 10.000 Euro.

Wertumfrage von Eigenleistungen, Quelle: Online-Umfrage des Bauherren-Schutzbund e.V. unter 500 privaten Bauherren, 2012
Die Eigenleistungen können ohne die tatkräftige Unterstützung von Dritten kaum erbracht werden. Das zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich, denn „die Meldung der Helferstunden bei der BG BAU gehört zu den Mitteilungs- und Auskunftspflichten eines jeden Bauherren,“ so Joachim Förster, Sprecher eben jener Berufsgenossenschaft Bau. Die Kosten für die sogenannte Helfer-Versicherung lagen 2014 pro Arbeitsstunde bei 1,19 Euro in den neuen Bundesländern und bei 1,40 Euro in den alten Bundesländern (Mindestbetrag: 100) Euro. Recht dicke kommt es für die Bauherren und den Ehe-/Lebenspartner, die bei der Helferversicherung ausgeschlossen sind. Sie zahlten 2014 einen jährlichen Beitrag von 4.202,18 Euro.
Wer die Ausgaben für die Versicherung meidet, muss wissen was er tut. Laut Joachim Förster registriert die BG BAU jedes Jahr zirka 400 teilweise schwere Unfälle. Die Meldung der Helfer dient der Absicherung. Bauherren gehen damit Bußgeldern und Regressverfahren aus dem Weg und lindern das schlechte Gewissen, wenn Helfer womöglich ihr Leben lang von den Folgen ihres Freundschaftsdienstes gezeichnet bleiben.
Keinen nachhaltigen Gewinn erzielen
Aufpassen müssen Bauherren in Sachen Schwarzarbeit deren gesetzliche Regelung vage bleibt. So darf beispielsweise mit den Hilfsleistungen kein „nachhaltiger“ Gewinn erzielt werden. Außerdem sollten die Arbeiten von Angehörigen/Lebenspartnern, aus Gefälligkeit, durch Nachbarschaftshilfe oder im Wege der legalen Selbsthilfe erbracht werden. Schwammig wird es, wenn Dienstleistungen „in erheblichem Umfang“ gegen Bezahlung erbracht werden. Wie viel das ausmacht ist unklar. Klar hingegen ist , dass die Helfer gegebenenfalls die Agentur für Arbeit, die Jobcenter, die Krankenkassen und die Finanzämter über ihre Tätigkeiten informieren müssen. Bis zu 100.000 Euro an Strafe droht Bauherren, wenn ihnen die Beschäftigung von Schwarzarbeitern nachgewiesen werden können.
Wer sich jetzt noch umfassend über die Sicherheitsvorschriften auf Baustellen informiert, kann den Blick auf die Vorteile und das Machbare bei Eigenleistungen werfen. Wichtig ist noch, die eigenen handwerklichen Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Nichts ist für die Arbeiter störender und nervender als ein Bauherr, der alles besser weiß, aber nichts besser kann. Bauherren, die definitiv über die relevanten Fähigkeiten verfügen, können und sollten sich einbringen. Am besten holt man sich den Rat eines Sachverständigen ein, der den Bauablauf gut plant und fachlich beaufsichtigt. Dann wissen Bauherren, wann sie gefragt sind und wie lange sie für ihre Arbeit Zeit haben.
Der Verband Privater Bauherren rät ausdrücklich: „Wer selbst baut, der sollte sich unbedingt vorab Hilfe vom Sachverständigen holen. Er sollte bereits vor Vertragsabschluss und mit Hilfe seines Bausachverständigen genau auflisten, was er an Eigenleistung erbringt“, so Pressesprecherin Eva Reinhold-Postina. Die detaillierte Festlegung der Eigenleistungen bringt Klarheit in der Organisation und die nötige Rechtssicherheit.
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