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Das Wichtigste zuerst
- Malern, Tapezieren, geeignete Bodenbeläge und einfache Gartenarbeiten kommen für geübte Heimwerker infrage. Trockenbau, Türen und Dämmung verlangen hingegen mehr Erfahrung.
- Sie sparen die Arbeitskosten der übernommenen Leistung. Zusätzliche Ausgaben für Werkzeug, Nacharbeiten oder Verzögerungen mindern die Ersparnis.
- Ob und in welcher Höhe Ihre Bank Eigenleistungen als sogenannte Muskelhypothek berücksichtigt, müssen Sie vor der Finanzierung klären.
- Übernehmen Sie nur Arbeiten, die Sie beherrschen und rechtzeitig fertigstellen können. Umfang, Termine und Zuständigkeiten gehören in die Vereinbarung mit dem Bauunternehmen.
- Wenn private Helfer mitarbeiten, müssen Sie das Bauvorhaben bei der BG BAU melden und den Versicherungsschutz klären.
- Was ist Eigenleistung und was bedeutet Muskelhypothek?
- Welche Arbeiten kann ich beim Hausbau selbst übernehmen?
- Welche Arbeiten sollte ich Fachbetrieben überlassen?
- Welche Eigenleistungen sind beim Fertighaus möglich?
- Wie berechne ich die Ersparnis durch Eigenleistung?
- Kann ich meine Eigenleistung steuerlich absetzen?
- Wie weise ich Eigenleistungen bei der Bank nach?
- Wie viel Eigenleistung ist realistisch?
- Was muss ich mit dem Bauunternehmen vereinbaren?
- Wie versichere ich private Bauhelfer?
Was ist Eigenleistung und was bedeutet Muskelhypothek?
Eigenleistung bedeutet, dass Sie als Baufamilie bestimmte Arbeiten selbst oder mit privaten Helfern übernehmen. Typische Beispiele sind Maler-, Bodenbelags- oder Gartenarbeiten. Den finanziellen Wert dieser Arbeit kann eine Bank bei der Baufinanzierung als Eigenkapitalersatz berücksichtigen. Dafür wird der Begriff Muskelhypothek verwendet. Die Anerkennung ist jedoch eine Entscheidung der jeweiligen Bank. Der angerechnete Wert steht Ihnen nicht als Geld zur Verfügung und ersetzt verfügbares Eigenkapital nicht vollständig. Wenn Sie selbst eine Fachfirma beauftragen, organisieren Sie eine Fremdleistung – persönliche Eigenarbeit ist das nicht.
Welche Arbeiten kann ich beim Hausbau selbst übernehmen?
Maler- und Tapezierarbeiten, einfache geeignete Bodenbeläge und Gartenarbeiten können Sie mit handwerklichem Geschick selbst übernehmen. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen auf der Baustelle stimmen und Ihre Arbeit klar von den Aufgaben der Fachbetriebe abgegrenzt ist.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Kenntnisse die einzelnen Arbeitsbereiche verlangen.
| Arbeitsbereich | nötige Kenntnisse | wichtige Grenze |
|---|---|---|
| Maler- und Tapezierarbeiten | handwerkliches Geschick und Kenntnisse zur Vorbereitung des Untergrunds | Der Untergrund muss geeignet sein; planen Sie genügend Zeit für Vorbereitung und Ausführung ein. |
| Bodenbeläge verlegen | bei geeigneten Laminat- oder Teppichböden reichen entsprechende Heimwerkerkenntnisse; Fliesen sind anspruchsvoller | Untergrund, Restfeuchte und Verlegesystem müssen zusammenpassen. |
| Trockenbau | Erfahrung mit dem vorgesehenen Wand- oder Deckenaufbau | Anschlüsse an andere Bauteile und Anforderungen an die Konstruktion vorab fachlich klären. |
| Garten- und Außenanlagen | für Rasen und einfache Gartenarbeiten genügen grundlegende Kenntnisse | Aufwendige Wege oder andere bauliche Arbeiten sind gesondert nach Können und Aufwand zu beurteilen. |
| Innentüren einbauen | Erfahrung beim Einsetzen und Ausrichten von Tür und Zarge | Der Einbau ist nicht pauschal ohne Fachkenntnisse machbar und muss zum fertigen Bodenaufbau passen. |
| Dämmarbeiten | Kenntnisse des jeweiligen Bauteilaufbaus und seiner Anschlüsse | Dachdämmung ist keine allgemeine Anfängerarbeit; Fehler können aufwendige Nacharbeiten verursachen. |
| Elektro- und Sanitärarbeiten | Fachkenntnisse und je nach Installation ein eingetragenes Fachunternehmen | Elektro- und Trinkwasserinstallation im Neubau gehören in Fachhände. Nicht jede Arbeit im Badezimmer fällt unter dieselben gesetzlichen Regeln. |
| tragende Mauerwerksarbeiten | Fachwissen zur Konstruktion und Statik | Tragende Bauteile beeinflussen die Standsicherheit des Hauses und sind eine Fachaufgabe. |
| Dacharbeiten | Fachwissen zur Dachkonstruktion und sicheren Ausführung | Unfallgefahr und mögliche Folgeschäden sprechen gegen Eigenarbeit ohne entsprechende Qualifikation. |
Wählen Sie daraus zunächst wenige Arbeiten, die Sie bereits sicher ausführen können. Ein hoher Lohnanteil allein macht ein Gewerk noch nicht zu einer sinnvollen Eigenleistung: Wenn Sie die Ausführung erst lernen müssen und der nächste Handwerker auf Ihr Ergebnis wartet, steigt das Risiko von Mehrkosten.
Welche Arbeiten sollte ich Fachbetrieben überlassen?
Elektro- und Trinkwasserinstallationen im Neubau sowie Arbeiten am Dach und an tragenden Bauteilen sollten Sie Fachbetrieben überlassen. Für die Errichtung der netzverbundenen Elektroanlage verlangt § 13 NAV grundsätzlich den Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen. Die Errichtung und wesentliche Veränderung einer Trinkwasseranlage darf nach § 12 AVBWasserV ebenfalls nur der Versorger oder ein eingetragenes Installationsunternehmen vornehmen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede handwerkliche Tätigkeit im Badezimmer gesetzlich einem Fachbetrieb vorbehalten ist. Ob etwa Fliesenarbeiten für Sie geeignet sind, müssen Sie nach Erfahrung und dem konkreten Aufbau beurteilen. Bei Dach und tragenden Bauteilen stehen außerdem die Sicherheit und die fachgerechte Konstruktion im Vordergrund. Stimmen Sie auch vorbereitende Eigenarbeiten mit dem zuständigen Fachbetrieb ab, bevor Sie sie einplanen.
Welche Eigenleistungen sind beim Fertighaus möglich?
Beim Fertighaus sind vor allem Eigenleistungen im Innenausbau möglich, da die Gebäudehülle meist vom Hersteller fertiggestellt wird. Was Sie selbst übernehmen können, hängt von der vereinbarten Ausbaustufe ab. Ein Ausbauhaus lässt andere Arbeiten offen als ein weitgehend fertiggestelltes Haus. Auch „schlüsselfertig“ bezeichnet keinen einheitlichen Leistungsumfang. Prüfen Sie deshalb die konkreten Leistungen. Die Übersicht zu den Ausbaustufen hilft Ihnen, die Unterschiede einzuordnen.
Klären Sie mit dem Anbieter, welche Arbeiten aus seinem Auftrag entfallen und um welchen Betrag sich der Preis dadurch verringert. Ebenso wichtig ist, wer das Material liefert, welche fachliche Unterstützung Sie erhalten und in welchem Zustand der Anbieter Ihnen die Räume übergibt. Vereinbaren Sie, wann Ihre Eigenleistung fertig sein muss, damit anschließende Arbeiten beginnen können. Erst mit diesen Angaben lässt sich beurteilen, ob die gewählte Ausbaustufe zu Ihrem Können und Ihrer verfügbaren Zeit passt.
Wie berechne ich die Ersparnis durch Eigenleistung?
Die Ersparnis durch Eigenleistung berechnen Sie, indem Sie vom vollständigen Handwerkerangebot einschließlich Material sämtliche eigenen Zahlungen für denselben Leistungsumfang abziehen. Berücksichtigen Sie dabei Material, zusätzliche Werkzeuge oder Werkzeugmiete, Entsorgung und noch erforderliche Fachleistungen. Entstehen durch Ihre Arbeiten Verzögerungskosten, gehören auch diese in die Rechnung.
Ersparnis = Handwerkerangebot einschließlich Material − eigene Zahlungen für denselben Leistungsumfang
Ein hypothetisches Beispiel: Ein Angebot für Malerarbeiten beträgt 7.000 Euro. Darin sind 6.000 Euro Lohn und 1.000 Euro Material enthalten. Wenn Sie selbst arbeiten, zahlen Sie ebenfalls 1.000 Euro für Material und zusätzlich 300 Euro für Werkzeugmiete. Weitere Kosten werden in diesem Beispiel nicht angenommen. Die Beträge sind reine Rechenannahmen, keine aktuellen Marktpreise.
| Kostenposition | Fachbetrieb beauftragen | Selbst ausführen |
|---|---|---|
| Arbeitsleistung des Fachbetriebs | 6.000 € | 0 € |
| Material | 1.000 € | 1.000 € |
| zusätzliche Werkzeugmiete | 0 € | 300 € |
| gesamte Zahlungen | 7.000 € | 1.300 € |
Damit sparen Sie in unserem Beispiel 7.000 − 1.300 = 5.700 Euro. Die Materialkosten fallen in beiden Varianten in gleicher Höhe an. Wenn Sie stattdessen vom entfallenden Lohn ausgehen, ziehen Sie deshalb nur die zusätzliche Werkzeugmiete ab: 6.000 − 300 = 5.700 Euro. Das Material nochmals vom Lohnwert abzuziehen würde die Rechnung verfälschen.
Ihre eigene Arbeitszeit erfassen Sie daneben. Multiplizieren Sie Ihre Stunden nicht einfach mit einem angenommenen Handwerkerstundensatz: Wenn Sie länger brauchen als ein Fachbetrieb, wächst dadurch nicht die eingesparte Rechnung. Maßgeblich bleibt die tatsächlich entfallende Leistung im Angebot. Ob die verbleibende Ersparnis Ihren Zeiteinsatz rechtfertigt, entscheiden Sie anhand Ihrer persönlichen Planung.
Kann ich meine Eigenleistung steuerlich absetzen?
Ihre eigenen unbezahlten Arbeitsstunden können Sie nicht als Handwerkerleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzen. Für diese Eigenarbeit entstehen keine bezahlten Arbeitskosten eines Handwerksbetriebs. Auch für den eigentlichen Neubau sollten Sie keinen Handwerkerbonus einplanen. Die Steuerermäßigung betrifft begünstigte Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, nicht die Errichtung eines neuen Haushalts.
Wie viel Eigenleistung ist realistisch?
Realistisch sind überschaubare Arbeiten, die Sie beherrschen und innerhalb der tatsächlich verfügbaren Zeit fertigstellen können. Prüfen Sie deshalb jedes Vorhaben anhand Ihres Könnens, Ihrer körperlichen Belastbarkeit und der freien Stunden neben Beruf und Familie. Eine pauschale Quote der Baukosten sagt nicht, ob Sie den geplanten Umfang bewältigen.
Angenommen, Sie benötigen für Ihre Arbeiten 120 Stunden und können zehn Stunden pro Woche auf der Baustelle arbeiten. Dann brauchen Sie 120 ÷ 10 = zwölf Wochen ohne Puffer. Das ist ein Beispiel zur Zeitplanung, keine typische Ausführungsdauer. Materialbeschaffung, Abstimmung und mögliche Nacharbeiten müssen ebenfalls in Ihren Zeitplan passen. Benötigt das nächste Gewerk Ihr Ergebnis früher, müssen Sie den Eigenleistungsumfang verringern oder die Ausführung anders organisieren.
Den eingesparten Arbeitskosten und der persönlichen Mitgestaltung stehen zusätzlicher Zeitaufwand, Fehler und mögliche Verzögerungen gegenüber. Nacharbeit, längere Mietzahlungen oder zusätzliche Finanzierungskosten können den finanziellen Vorteil verkleinern. Planen Sie daher zeitliche und finanzielle Reserven ein, auch für den Fall, dass ein Fachbetrieb eine begonnene Arbeit übernehmen muss. Wenige sicher beherrschte Aufgaben sind besser kalkulierbar als viele Arbeiten, die eng voneinander abhängen.
Was muss ich mit dem Bauunternehmen vereinbaren?
Mit dem Bauunternehmen sollten Sie vor Vertragsabschluss genau vereinbaren, welche Arbeiten Sie übernehmen, welche Vorleistungen der Anbieter erbringt und wer für die jeweiligen Übergänge verantwortlich ist. Halten Sie die Absprachen schriftlich fest. In der Bau- und Leistungsbeschreibung lässt sich der vereinbarte Umfang anhand konkreter Leistungen prüfen.
Nutzen Sie dafür diese Checkliste:
Vorleistung
In welchem Zustand übergibt Ihnen das Unternehmen die Räume oder Bauteile?Eigene Arbeit
Welche Leistungen übernehmen Sie genau, welche bleiben beim Anbieter und wer liefert das Material?Preisabzug
Welche Vergütung entfällt durch die herausgenommenen Leistungen?Fertigstellung
Wann dürfen Sie beginnen und bis wann muss Ihre Arbeit abgeschlossen sein?Betreuung und Kontrolle
Wer unterstützt Sie fachlich und wer prüft das Ergebnis, bevor darauf aufgebaut wird?Folgearbeiten
Welches Gewerk schließt an, und wie werden Verzögerungen oder notwendige Nacharbeiten abgestimmt?Förderung
Falls Sie ein Förderprogramm nutzen, welche technischen Anforderungen und Nachweise gelten dort für die geplanten Eigenleistungen?Für Fehler Ihrer eigenen Arbeit können Sie vom Hausanbieter grundsätzlich keine Mängelbeseitigung verlangen. Ihre Rechte wegen einer mangelhaften Leistung, die das Unternehmen selbst schuldet, entfallen dadurch jedoch nicht pauschal. Treten Schäden an einem Übergang zwischen eigener und beauftragter Arbeit auf, sollte die Ursache fachlich geklärt werden. Gerade deshalb müssen die Zuständigkeiten vor Beginn eindeutig sein.
Wie versichere ich private Bauhelfer?
Private Bauhelfer sichern Sie über die gesetzliche Unfallversicherung bei der BG BAU ab. Melden Sie Ihr Bauvorhaben mit privaten Helfern binnen einer Woche nach Beginn und zeichnen Sie die Helferstunden auf. Diese Pflichten gelten auch bei unentgeltlicher Unterstützung durch Freunde oder Verwandte. Eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung ersetzt die gesetzliche Absicherung nicht. Die Informationen der BG BAU für neue Bauherrinnen und Bauherren erläutern die Meldung und die weiteren Pflichten.
Sie selbst als Bauherr sowie Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sind darüber nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Freiwilliger Schutz ist möglich. Ob eine einzelne familiäre Gefälligkeit unter den gesetzlichen Schutz fällt, sollten Sie im Zweifel direkt mit der BG BAU klären. Stimmen Sie den Schutz Ihrer Helfer und Ihren eigenen Versicherungsschutz vor dem ersten Arbeitseinsatz ab.
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