Ein Baugrundstück markiert den Anfang jeder Hausplanung – doch bevor der erste Spatenstich erfolgt, steht die Vermessung an. Sie entscheidet über Grenzen, Bebauungsmöglichkeiten und rechtliche Sicherheit. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vermessungen notwendig sind, wie der Ablauf aussieht und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Eine Grundstücksvermessung bestimmt Lage, Größe und Grenzen und wird im Liegenschaftskataster eingetragen.
- Vermessungen sind bei Bauvorhaben, Grundstücksteilung oder unklaren Grenzen notwendig.
- Die Kosten liegen zwischen 600 und 3.700 €, abhängig von Art, Umfang und Lage.
- Es gibt verschiedene Vermessungsarten: Grenzanzeige, Grenzfeststellung, Grenzvermessung, Teilungsvermessung.
- Eigentümer tragen die Kosten, bei Grenzabmarkungen müssen auch Nachbarn mitzahlen.
- Der Ablauf umfasst Antrag, Grenztermin, Protokoll, Widerspruchsfrist und amtliche Erfassung.
WAS IST EINE GRUNDSTÜCKSVERMESSUNG?
Eine Grundstücksvermessung ist die präzise Bestimmung der Lage, Größe und Grenzen eines Grundstücks durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Sie dokumentiert die tatsächlichen Verhältnisse und wird in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen. So entsteht eine rechtlich verbindliche Grundlage für das Grundstück.
WANN WIRD DIE VERMESSUNG DURCHGEFÜHRT?
Eine Grundstücksvermessung wird durchgeführt, wenn Grundstücksgrenzen unklar sind, bei Bauvorhaben oder wenn eine Grundstücksteilung geplant ist. Bei Neubauten sind drei Vermessungen gesetzlich vorgeschrieben: für den Bauantrag, bei Baubeginn und nach Fertigstellung.
WAS KOSTET EINE GRUNDSTÜCKSVERMESSUNG?
Eine Grundstücksvermessung kostet zwischen 600 und 3.700 €, abhängig von der Art der Vermessung und dem Grundstückswert. Die Kosten richten sich nach der Vermessungsgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes und umfassen Faktoren wie Grenzlänge, Bodenwert und Anzahl der Grenzpunkte.
| Art der Vermessung | Kosten |
|---|---|
| Grenzanzeige | 600 – 1.200 € |
| Grenzfeststellung | 700 – 1.400 € |
| Grenzvermessung | 1.000 – 1.500 € |
| Teilungsvermessung | 2.600 – 3.700 € |
| Gebäudeeinmessung | 500 – 1.200 € |
| Baukontrollmessung | 500 – 1.000 € |
Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele mit einer detaillierten Kostenaufstellung.
BEISPIEL: GRENZFESTSTELLUNG IN BRANDENBURG
Nehmen wir an, Sie möchten die Grenzen eines 800 m² großen Grundstücks in Brandenburg feststellen, da die alten Grenzsteine nicht mehr auffindbar sind. Dann würden folgende Kosten entstehen:
| Kostenposition | Kosten |
|---|---|
| Sockelbetrag (pro Grundstück) | 700 € |
| Grenzlänge 60 m x 8 €/m | 480 € |
| 3 angebrachte Abmarkungen zu je 30 € | 90 € |
| Mehrwertsteuer (19%) | 241,30 € |
| Gesamte Kosten für Grenzfeststellung | 1.511,30 € |
BEISPIEL 2: GEBÄUDEEINMESSUNG IN NORDRHEIN-WESTFALEN
Möchten Sie das Grundstück für den Bau eines neuen Einfamilienhauses mit Baukosten von 350.000 € in Düsseldorf vermessen, dann entstehen folgende Kosten:
| Kostenposition | Kosten |
|---|---|
| Vermessungskosten | 920 € |
| Mehrwertsteuer (19%) | 174,80 € |
| Gesamte Kosten Gebäudeeinmessung | 1.094,80 € |
KOSTENRECHNER FÜR DIE GRUNDSTÜCKS- UND GEBÄUDEVERMESSUNG
Die genauen Kosten für Ihre Vermessung können Sie mit einem Online-Kostenrechner ermitteln. Diese berücksichtigen die Vermessungsgebührenordnung Ihres Bundeslandes sowie spezifische Faktoren wie Grundstücksgröße und Bodenwert.
WELCHE ARTEN DER GRUNDSTÜCKSVERMESSUNG GIBT ES?
Es gibt vier Hauptarten der Grundstücksvermessung, die sich nach Sachverhalt und Umfang unterscheiden. Einige sind gesetzlich vorgeschrieben, andere optional je nach Bedarf des Grundstückseigentümers.
Grenzvermessung
Eine Grenzvermessung ist die amtliche Feststellung der Grundstücksgrenzen durch das Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Dabei werden die Grenzen vor Ort genau untersucht und mit den Angaben im Liegenschaftskataster abgeglichen. Falls notwendig, werden neue Grenzzeichen gesetzt oder fehlerhafte Abmarkungen korrigiert.Grenzfeststellung
Eine Grenzfeststellung wird durchgeführt, wenn im Liegenschaftskataster alte Grenzen eingetragen sind, die nicht mit modernen Vermessungsmethoden ermittelt wurden. Die Grenzen werden dabei neu festgelegt und abgemarkt. Anschließend findet ein Grenztermin statt, bei dem alle betroffenen Grundstückseigentümer über die neuen Grenzen informiert werden.Grenzanzeige
Eine Grenzanzeige ist eine kostengünstigere Variante der Grenzvermessung, bei der die Grenzen nur optisch markiert werden. Die vorhandenen Grenzsteine werden lediglich gekennzeichnet, aber nicht korrigiert oder verändert. Diese Methode eignet sich zur ersten Orientierung über den Grenzverlauf.Teilungsvermessung
Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn Sie ein großes Grundstück teilen möchten. Dabei werden zunächst zwei separate Flurstücke im Liegenschaftskataster gebildet. Anschließend erfolgt die eigentliche Teilung vor Ort durch das Setzen neuer Abmarkungen. Der Eigentümer muss die Teilung in einer Grenzniederschrift bestätigen.WER ZAHLT DIE GRUNDSTÜCKSVERMESSUNG?
Die Kosten einer Grundstücksvermessung trägt grundsätzlich der Grundstückseigentümer, der die Vermessung beauftragt. Bei einer Abmarkung müssen sich jedoch die Nachbarn an den Kosten beteiligen, da sie ebenfalls von der Grenzfeststellung profitieren.
WIE LÄUFT DIE VERMESSUNG EINES GRUNDSTÜCKS AB?
Die Vermessung eines Grundstücks erfolgt in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten, die je nach Art der Vermessung variieren können. Grundsätzlich läuft die Vermessung wie folgt ab:
Antragstellung: Beim zuständigen Katasteramt oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur muss ein Antrag gestellt werden. Den Antrag kann nur der Grundstückseigentümer oder sein Vertreter stellen.
Grenztermin: Dieser wird auch als Abmarkungs- oder Vermessungstermin bezeichnet. Außer dem Vermesser müssen alle betroffenen Eigentümer anwesend sein. Dies betrifft auch Personen, deren Grundstück an das zu vermessende Grundstück angrenzt.
Vermessungsprotokoll: Mit den erfassten Messdaten wird über die Vermessung ein Protokoll erstellt. Die sogenannte Grenzniederschrift muss von allen betroffenen Eigentümern anerkannt und unterschrieben werden. Sie gilt als Nachweis und als Grundlage für die Erfassung der Grenzfeststellung im Katasteramt.
Widerspruchsfrist: Üblicherweise haben die Beteiligten vier Wochen Zeit, damit sie Widerspruch einlegen. Erst danach werden die Grenzverläufe endgültig im Grundbuch und im Liegenschaftskataster aufgenommen.
Amtliche Erfassung: Sobald die Widerspruchsfrist verstrichen ist, wird die Vermessung nochmals final geprüft. Anschließend werden die ermittelten Grenzverläufe im Grundbuch und im Liegenschaftskataster eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt sind sie amtlich.
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