Häufig gestellte Fragen zur Grundstücksteilung
Kann man ein Grundstück ohne Vermessung teilen?
Eine Grundstücksteilung braucht für den Eintrag ins Grundbuch eine Vermessung, diese ist also Pflicht. Bei der ideellen Teilung braucht es jedoch keine offizielle Grenzsetzung und -markierung.
Was bedeutet das Geh- und Fahrtrecht?
Das Geh- und Fahrtrecht gehört zur Grunddienstbarkeit. Grundstücksbesitzern in der zweiten Reihe sowie Besuchern muss der Zugang über das Nachbargrundstück ermöglicht werden. Auch bei gewerblichen Gebäuden kann dies besonders wichtig sein, aber auch eine Belastung des Nachbargebäudes bedeuten. Dafür kann eine Entschädigung notwendig sein. Das Geh- und Fahrtrecht wird vertraglich geregelt und hält schriftlich fest, was Nutzern erlaubt ist und was nicht.
Wann ist ein Grundstück nicht teilbar?
Es kann sein, dass aufgrund von Bauvorschriften keine Realteilung vorgenommen werden kann. Bei der Vermessung wird auch geprüft, ob das Grundstück überhaupt wie von den Eigentümern gewünscht aufgeteilt werden kann. Obwohl meist keine Teilungsgenehmigung erforderlich ist, müssen bauplanrechtliche Vorgaben beachtet werden. Insbesondere bei Grundstücken, die bereits bebaut sind, gibt es einiges zu beachten – zum Beispiel kann ein Grundstück nicht so geteilt werden, dass bebaute Flächen geteilt werden, ohne dass Grunddienstbarkeiten wie der Zugang zum Haus klar geregelt sind.
Dann bietet sich eine ideelle Teilung an, bei der das ursprüngliche Grundstück im Grundbuch erhalten bleibt und die zusätzlichen Eigentümer sowie Grenzen eingetragen werden.
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