Kann man den Hausbau von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich ist es möglich, einen Teil der Hausbau Kosten von der Steuer abzusetzen. Allerdings gelten dabei folgende Einschränkungen: Es können nur Kosten abgesetzt werden, die für einen bestehenden Haushalt anfallen. Das bedeutet, dass Sie nur Baumaßnahmen in der Steuererklärung angeben dürfen, die nach Ihrem Einzug durchgeführt wurden. Außerdem ist wichtig, ob der Neubau für die Eigennutzung oder zur Vermietung gedacht ist.
Auch interessant

Welche Kosten sind beim Hausbau steuerlich absetzbar?
Entscheidend ist, ob Sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten möchten – denn je nach Nutzungsart können unterschiedliche Kostenpunkte in der Steuererklärung angerechnet werden.
Diese Kosten sind bei entsprechender Nutzung steuerlich absetzbar:
Private Nutzung | Vermietung |
---|---|
Handwerkerleistungen (nur Lohnkosten) | Anschaffungs- und Herstellungskosten (für die Errichtung, Erweiterung und Verbesserung des Gebäudes) | Haushaltsnahe Dienstleistungen | Werbungskosten (zum Erwerb, Sicherung und Erhalt der Einnahmen durch Vermietung oder Verpachtung) |
Steuern vom Hausbau des privaten Eigenheims absetzen
In welchem Umfang können Handwerkerkosten von der Steuer abgesetzt werden?
Nehmen Sie beim Hausbau Leistungen von Handwerkerfirmen in Anspruch, darf ein Teil der Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie können 20 Prozent der Fahrt- und Lohnkosten von Handwerkerleistungen absetzen, allerdings maximal 1.200 Euro jährlich. Materialkosten mit Ausnahme von Verbrauchsmitteln sind hingegen nicht absetzbar.
Beispiel A:
Sie zahlen 4.000 Euro an Fahrt- und Lohnkosten für Handwerkerleistungen.
4.000 Euro x 20 Prozent = 800 Euro
Sie können Handwerkerleistungen in Höhe von 800 Euro absetzen.
Beispiel B:
Sie zahlen 9.500 Euro an Fahrt- und Lohnkosten für Handwerkerleistungen.
9.500 Euro x 20 Prozent = 1.900 Euro
Das Finanzamt rechnet nur eine Höchstsumme von 1.200 Euro jährlich für Handwerkerleistungen an. Sie können in diesem Fall also nicht die vollen 1.900 Euro, sondern nur 1.200 Euro absetzen.
Was muss bei der Angabe der Kosten beachtet werden?
Die Kosten für Handwerkerleistungen dürfen nur unter folgenden Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden:Die Arbeiten wurden nach Ihrem Einzug durchgeführt.
Die Handwerkerleistungen sind „haushaltsnah“ – das bedeutet, sie wurden auf Ihrem Grundstück durchgeführt, nicht extern.
Die Bezahlung muss per Überweisung erfolgt sein, Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Die Handwerkerarbeiten werden nicht bereits durch andere staatliche Mittel unterstützt, denn eine doppelte Förderung ist unzulässig.
Es wird nur der Arbeitslohn, sprich die Lohnkosten und nicht die Material- oder Maschinenkosten erstattet. Diese müssen im Zweifel immer als Einzelposten nachgewiesen werden. Rechnungsposten sollten daher generell immer einzeln aufgeschlüsselt werden.
Belege sollten mindestens zwei Jahre aufgehoben werden, um bei Nachprüfungen durch das Finanzamt darauf zurückgreifen zu können. Gewerbetreibende müssen diese unter Umständen sogar bis zu 10 Jahre aufheben, denn auch der Erwerb oder Errichtung einer Betriebsstätte gehört streng genommen schon zur gewerblichen Tätigkeit.
Wann können Eigenleistungen ausnahmsweise abgesetzt werden?
Im Gegensatz zu Leistungen von selbstständigen Betrieben sind Eigenleistungen nur schwer bis gar nicht steuerlich absetzbar. Außergewöhnliche Leistungen, wie die Beseitigung oder Sanierung von asbesthaltigen Materialien, Räumlichkeiten oder Immobilien, die Schaffung einer behindertengerechten Peripherie oder Beseitigungskosten von Schäden durch Sturm, Hochwasser oder einem Brand können ausnahmsweise auch geltend gemacht werden. Diese Punkte können auf Bauherren zutreffen, welche eine Bestandsimmobilie sanieren oder einen Neubau auf einem Grundstück planen, jedoch vorher noch Vorarbeiten wie einen Abriss leisten müssen.
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen können abgesetzt werden?
Folgende haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie bei der Steuererklärung ebenfalls geltend machen:
- Schornsteinfeger
- Gärtner
- Winterdienst
- Putzdienst
- Umzüge
Pro Kalenderjahr lassen sich so maximal 4.000 Euro von der Steuer effektiv absetzen. Hier gilt ebenfalls die 20-Prozent-Regel, eine Rechnungssumme von 20.000 Euro ist also maximal absetzbar.
Durch geschickt gelegte Termine können Sie noch stärker von der Steuerersparnis beim Hausbau profitieren:
- Nehmen Sie beispielsweise Arbeiten am Garten, Carport oder das Pflastern von Wegen erst nach Ihrem Einzug in Anspruch. Denn die Kosten werden nur gefördert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Leistungen bereits im Haus wohnen.
- Das Jahr ist fast vorbei, die Höchstsumme des Steuerabzugs bereits ausgeschöpft, aber Sie haben noch eine Handwerksfirma beauftragt? Versuchen Sie, einen Zahlungstermin im nächsten Jahr zu vereinbaren. Dadurch können Sie die Kosten im Folgejahr absetzen, da nicht das Datum der Arbeiten entscheidend ist, sondern das Zahlungsdatum!

Besitzer einer Gasheizung müssen einmal im Jahr den Schornsteinfeger beauftragen. Wärmepumpen hingegen können selbst vom Besitzer gewartet werden.
Warum sollten die Baumaßnahmen bei Möglichkeit über mehrere Jahre erfolgen?
Der Hausbau kann sich manchmal über mehrere Jahre erstrecken. In diesem Fall können Sie ganz legal durch einen längeren Absetzungszeitraum profitieren und somit in den vollen Genuss der Steuerermäßigung kommen. Die jährliche Maximal-Fördersumme von 1.200 Euro (20 Prozent von 6.000 Euro Handwerkerkosten) darf also mehrmals in Anspruch genommen werden. Wer im zweiten oder dritten Jahr erst eine Garage oder ein anderes Bauvorhaben auf demselben Grundstück realisieren möchte, profitiert daher mehrfach.
Auch bei dem Ausbau eines Dachgeschosses, Hof- oder Einfahrt-Pflasterung oder der Errichtung eines Gartens können Sie so auf finanzielle Erleichterungen hoffen. Warum also nicht die volle Bandbreite der Angebote und Möglichkeiten in Bezug auf das Thema Hausbau Steuer absetzen ausnutzen?
Steuern absetzen vom Hausbau zur Vermietung
Was kann bei der gewerblichen Nutzung einer Immobilie abgesetzt werden?
Sofern kommerzielle Absichten vorhanden sind, beispielsweise Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erfolgen sollen, gibt es weitere Möglichkeiten bei der Steuer Kosten abzusetzen.
Viele nutzen ein Grundstück oder Immobilie als Geld- und Wertanlage. Wenn Sie ein Eigenheim bauen und dieses dann vermieten wollen, können Sie fast alle Kosten für die Errichtung und was damit zusammenhängt, steuerlich absetzen. Die verschiedenen Zeiträume zwischen Privat- und gewerbliche Nutzung müssen jedoch beachtet werden, denn auf die wesentlich Nutzungsart kommt es am Ende immer an.
Die Kosten können in der Steuererklärung als Werbe- und Herstellungskosten angegeben werden. Es gibt jedoch Unterschiede bei der Methodik. Werbungskosten können direkt im Baujahr abgesetzt werden. Herstellungs- sowie Anschaffungskosten, welche beispielsweise bei der Erweiterung, beim Bau oder Wohnraumverbesserungen entstehen, werden jedoch über die Folgejahre sowie Nutzungsdauer nach und nach abgeschrieben. Unter die Anschaffungskosten fallen auch Gebühren für einen Notar oder Makler.
Welche Werbungskosten können bei Neubauten oder Bestandsimmobilien geltend gemacht werden?
Vermieter können bei einer Immobilie von deutlich mehr Steuervorteilen profitieren als Eigennutzer. So lassen sich alle Werbungskosten, also alle Ausgaben die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung eines Hauses oder einer Wohnung dienen, von der Steuer absetzen. In der Praxis sollten daher folgende Ausgaben in der Steuererklärung eines jeden Vermieters auftauchen:
Reparatur, Wartung und Renovierung
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kreditzinsen der Finanzierung
Grundsteuer
Hausnebenkosten
Hausgeld
Mietersuche
Anwaltsgebühren und Beiträge in relevanten Verbänden
Kosten für Darlehen bei Finanzierungen
Gutachterkosten
Hausmeisterkosten
Hochwasserschäden bis maximal 45.000 Euro
Fazit:
Abschreibungen über mehrere Jahre sind immer eine sinnvolle Methode, um Bauvorhaben am besten steuerlich geltend zu machen. Das Thema Steuern absetzen beim Hausbau ist sowohl bei Häuslebauer im Privat-, aber auch im gewerblichen Bereich gleichermaßen interessant. Wer in dem ganzen Steuer-Wirrwarr in Deutschland den Überblick verliert, sollte sich Hilfe holen. Die bekommt man in der Regel von Lohnsteuervereinen und Steuerberatungen.
Weil Sie sich für Steuern interessieren:

Sie haben noch nicht Ihr Traumhaus gefunden?
Hier sind unsere neun beliebtesten Häuser – einfach Infomaterial gratis anfordern!
Verwandte Artikel
Weitere interessante Artikel aus dem Hausbau-Ratgeber, die zum Thema passen

Wer beim Hausbau Geld sparen möchte, hat die Möglichkeit, selbst anzupacken. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Aufgaben Sie ...

Mit der Baugenehmigung allein ist es aber noch nicht getan – Was die Baufreigabe genau ist, warum sie auch ‘Roter Punkt’ genannt wird ...

Wir stellen die einzelnen Ansprechpartner für den Hausbau vor, umreißen ihr jeweiliges Tätigkeitsfeld und machen Angaben zu den Kosten. ...

Wer sein Traumhaus baut, sollte vorab ausreichend Zeit in die Grundrissplanung investieren. Der Grundriss muss im Alltag optimal ...