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Hausbau steuerlich absetzen – ist es möglich?

Der Bau eines Eigenheims soll meist nicht nur ein Zuhause schaffen, sondern auch eine finanzielle Zukunft sichern. Dafür können Sie bestimmte Baukosten steuerlich absetzen. Welche Ausgaben Sie genau geltend machen können und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste zuerst

  • Beim Hausbau fallen Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer und ggf. Grundsteuer an.
  • Baukosten für selbst genutzte Häuser sind nicht absetzbar, nur bei Einkünfteerzielung.
  • Absetzbar sind z. B. Kosten für ein Arbeitszimmer, vermietete Einheiten oder beruflich genutzte Flächen.
  • Handwerkerkosten können bis zu 1.200 € pro Jahr abgesetzt werden, aber nur für Arbeitsleistungen.
  • Die Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen und per Überweisung bezahlt werden.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Kinderbetreuung sind ebenfalls absetzbar.

WELCHE STEUERN FALLEN BEIM HAUSBAU AN?

Beim Hausbau fallen hauptsächlich Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer auf Bauleistungen und gegebenenfalls Grundsteuer an. Zusätzlich können je nach Bauart auch Steuern auf Erschließungskosten oder Notarleistungen anfallen. Einkommensteuerliche Auswirkungen entstehen nur, wenn das Haus vermietet oder betrieblich genutzt wird.

KANN MAN BEI EINEM NEUBAU DIE BAUKOSTEN STEUERLICH ABSETZEN?

Die Baukosten für ein Haus zwecks Eigennutzung können nicht abgesetzt werden, weil das private Wohnen nicht der Einkünfteerzielung dient. Nur wenn Sie mit dem Haus Einkünfte erzielen, etwa durch Vermietung einer Einliegerwohnung, können Sie bestimmte Kosten steuerlich geltend machen. 

In solchen Fällen erkennt das Finanzamt Werbungskosten oder Betriebsausgaben an. Dazu zählen etwa anteilige Baukosten bei einem Arbeitszimmer oder vollständige Kosten bei vermieteten Einheiten. Voraussetzung ist immer ein klarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Einkunftserzielung.

WELCHE KOSTEN SIND BEIM HAUSBAU STEUERLICH ABSETZBAR?

Nur Kosten, die mit der Erzielung von Einkünften oder beruflicher Nutzung zusammenhängen, sind beim Hausbau steuerlich absetzbar. Dazu gehören insbesondere folgende Posten:

Arbeitszimmer

Baukosten für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn es ausschließlich beruflich genutzt wird.

Vermietete Einheiten

Bau- und Architektkosten für vermietete Teile des Hauses können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Baunebenkosten

Notar, Grundbucheintrag, Maklergebühren und Grunderwerbsteuer sind absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit vermieteten Flächen stehen.

Zinsen für Baukredite

Nur, wenn das Darlehen für vermietete oder beruflich genutzte Räume verwendet wird.

Abschreibungen (AfA)

Für vermietete oder betrieblich genutzte Gebäudeteile können Sie die Herstellungskosten über 50 Jahre abschreiben.

Kosten für Energieberatung oder Gutachten

Nur absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer Vermietung oder steuerlich relevanten Tätigkeit stehen.

IN WEICHEM UMFANG KÖNNEN HANDWERKERKOSTEN VON DER STEUER ABGESETZT WERDEN?

Handwerkerkosten können in Deutschland mit bis zu 20 % von maximal 6.000 € pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Das entspricht einem Steuerbonus von bis zu 1.200 € jährlich. Absetzbar sind jedoch nur die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber die Materialkosten. 

WAS MUSS BEI DER ANGABE DER KOSTEN BEACHTET WERDEN?

Bei der Angabe der Handwerkerkosten müssen Sie beachten, dass nur die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten absetzbar sind. Diese Posten müssen in der Rechnung separat ausgewiesen sein. Materialkosten sind nicht steuerlich begünstigt. 

Die Arbeiten müssen in einer selbst bewohnten Immobilie innerhalb Deutschlands oder im EU-Ausland stattfinden und dürfen nicht Teil eines Neubaus sein. Anerkannt werden nur Rechnungen, die per Überweisung bezahlt wurden. Barzahlungen und Arbeiten an Neubauten sind vom Steuerbonus ausgeschlossen. Auch wer öffentliche Fördermittel wie KfW-Zuschüsse erhält, kann diese Kosten nicht zusätzlich steuerlich geltend machen.

WELCHE HAUSHALTSNAHEN DIENSTLEISTUNGEN KÖNNEN ABGESETZT WERDEN?

Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie von der Steuer absetzen, wenn sie in Ihrem Haushalt stattfinden und privat veranlasst sind. Dazu zählen unter anderem:

Reinigungsarbeiten

Fenster putzen, Wohnungsreinigung durch Putzkraft

Gartenarbeiten

Rasen mähen, Hecken schneiden, Laub entfernen

Pflege- und Betreuungsleistungen

Haushaltshilfen, Pflegekräfte, Unterstützung für Senioren

Schneeräumung und Winterdienst

auf dem eigenen Grundstück oder Gehweg

Hausmeisterdienste

Treppenhausreinigung, kleinere Reparaturen

Wäsche- und Bügelservice

wenn im Haushalt erbracht

Kinderbetreuung im Haushalt

Babysitter oder Tagesmutter in den eigenen vier Wänden

Tierbetreuung im Haushalt

etwa Gassigehen oder Füttern zu Hause

PRAXISBEISPIEL FÜR DIE STEUERABSETZUNG

Beispiel A

Sie beauftragen eine Fachfirma zur Wartung Ihrer Heizungsanlage. Dabei müssen zusätzlich einige kleinere Reparaturen im Haus durchgeführt werden. Die Rechnung weist insgesamt 4.000 € an reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten aus.

Da das Finanzamt 20 % dieser begünstigten Kosten anerkennt, ergibt sich folgender Steuerabzug: 4.000 € x 20 % = 800 €

Sie können 800 € direkt in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Beispiel B

Sie führen im Rahmen einer energetischen Sanierung durch verschiedene Gewerke mehrere Maßnahmen durch: Dämmung des Daches, Austausch der Fenster und Erneuerung der Heiztechnik. Die reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten belaufen sich auf 10.000 €.

Die Berechnung ergibt: 10.000 € x 20 % = 2.000 €

Allerdings erhalten Sie maximal 1.200 € jährlich für Handwerkerleistungen, sodass Sie maximal diesen Betrag steuerlich absetzen können. Dieser Höchstbetrag gilt pro Haushalt und Jahr, unabhängig von der Anzahl der beauftragten Maßnahmen oder Handwerker.

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Die steuerliche Absetzbarkeit von Erschließungskosten

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