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Baustelleneinrichtung: Das Grundstück für den Hausbau vorbereiten

Das Eigenheim ist fertig geplant und der wohl spannendste Abschnitt – die Bauphase – soll endlich beginnen. Doch bevor das Bauteam loslegen kann, fehlt noch ein letzter wichtiger Schritt: die Baustelleneinrichtung. Von Lagerplätzen über Geräte bis hin zum Arbeitsschutz, beim Einrichten der Baustelle muss an vieles gedacht werden. Was alles benötigt wird und welche Verantwortung und Aufgaben der oder die BauherrIn übernehmen muss, erklären wir in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste zur Baustelleneinrichtung auf einen Blick:

  • Mit der Baustelleneinrichtung wird das Grundstück auf die Bauphase vorbereitet und es werden alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt.
  • Die Sicherheit auf der Baustelle hat höchste Priorität - Unfallgefahren müssen vermieden werden.
  • Die Kosten der Baustelleneinrichtung belaufen sich i.d.R. auf ca. 5 - 10 Prozent der gesamten Baukosten.
  • Je besser die Baustelle eingerichtet ist, desto reibungsloser und schneller kann das Bauprojekt umgesetzt werden.
  • Die Baustellenverordnung ist unbedingt einzuhalten. Kommen Bauleute ihrer Aufsichtspflicht nicht nach, sind sie schadensersatzpflichtig.

Was gehört zur Baustelleneinrichtung?

Bevor es losgehen kann, muss der Arbeitsplatz vollständig ausgestattet sein. So ist es auch auf einer Baustelle.
Die Baustelleneinrichtung bereitet das Grundstück für den Hausbau vor. Denn nur wenn alles Erforderliche vorhanden ist, kann die Bauphase reibungslos und zügig ablaufen. Benötigt werden unter anderem Materialien und Baustoffe, Lagermöglichkeiten, Geräte und die Versorgung mit Strom und Wasser. Zudem ist es wichtig, notwendige Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um den Schutz der Arbeitenden zu gewährleisten.

Baustelleneinrichtung Infografik - Was gehört dazu?

Die Baustelleneinrichtung ändert sich von Bauphase zu Bauphase, je nachdem was gerade auf der Baustelle benötigt wird.

Welche Vorschriften müssen eingehalten werden?

Die Basis für eine ordnungsgemäße Baustelleneinrichtung bildet die Baustellenverordnung (BaustellV). “Safety first” ist hier das oberste Gebot. Damit beim Bau niemand zu Schaden kommt, muss die Sicherheit und Gesundheit des Bauteams höchste Priorität haben. Folgende Vorgaben müssen eingehalten werden, indem dazu notwendige Maßnahmen getroffen werden:

  • Verkehrssicherungspflicht:
    Alle BauarbeiterInnen müssen die Baustelle unversehrt wieder verlassen können. Die Baustelle muss so abgesichert sein, dass Unbefugte keinen Zutritt haben.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
    Die Arbeitsbedingungen auf der Baustelle müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahr für die ausführenden Personen darstellen – es gilt Unfallrisiken vorzubeugen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
    Erste-Hilfe-Material und Sanitäranlagen müssen auf der Baustelle vorhanden sowie Flucht- und Rettungswege eingerichtet sein.
Achtung: Jeder kennt das Schild mit der Aufschrift “Eltern haften für ihre Kinder”. Dies trifft allerdings nicht zu, wenn die Baustelle nicht ausreichend gesichert war und ohne Probleme betreten werden konnte. Es ist zudem schwierig nachzuweisen, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Daher lieber zu viele Sicherheitsvorkehrungen treffen, als zu wenige!
Baustelle betreten verboten

Für Unbefugte gilt bei einer Baustelle: Betreten verboten.

Wer ist für die Baustelleneinrichtung zuständig und verantwortlich?

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Bauherren bzw. der Bauherrin, das Baugrundstück vorzubereiten und die Baustelle einzurichten. Da diese Aufgabe sehr komplex ist und viel Verantwortung mit sich bringt, ist es empfehlenswert, sie an erfahrene Profis übertragen. Das kann zum Beispiel ein(e) externer BaubegleiterIn vom Bauherren-Schutzbund oder Verband privater Bauherren (VPB) sein oder die zuständige Baufirma. Die Absprachen hierzu werden im Bauvertrag festgehalten.
Werden die Aufgaben an das Bauunternehmen übertragen, ist dieses dafür zuständig, die Baustelle vollständig einzurichten sowie notwendige Maßnahmen im Sinne der Baustellenverordnung zu ergreifen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der oder die BauherrIn sich nun entspannt zurücklehnen kann und nichts weiter zu tun hat. Denn die oberste Verantwortung verbleibt immer bei der auftraggebenden Person.
Normalerweise kann davon ausgegangen werden, dass die Baufirma die Baustelle ausreichend sichert und sich ausgebildete Fachleute so gut wie möglich selbst schützen. Dennoch müssen Bauleute im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig die Baustelle besuchen und die Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Sicherheitsvorkehrungen überprüfen. Wenn offensichtliche, also für den Laien erkennbare Sicherheitsmängel bestehen, muss der/die BauherrIn handeln und die Baufirma zu weiteren Schutzmaßnahmen auffordern. Gehen Bauleute dieser Verpflichtung nicht nach, machen sie sich strafbar und müssen mit Bußgeldern rechnen. Sollte sich jemand ernsthaft auf der Baustelle verletzen, kann es sogar zu einer Haftstrafe kommen.

Achtung: Anders ist es bei privaten BauhelferInnen: hier müssen Bauleute selbst für geeignete Schutzmaßnahmen sorgen und übernehmen die volle Verantwortung.

Wie können Unfallgefahren erkannt werden?

Bei Besuchen auf der Baustelle gilt es, die Augen offen zu halten, um mögliche Gefahrenquellen wahrzunehmen. Für alle Sicherheitslücken, die ein Laie nicht erkennen kann, haftet die Baufirma. Dennoch sollten Bauleute im Interesse aller genau hinschauen und im Zweifelsfall die Baufirma ansprechen.
Die folgenden Fragen können sich Bauleute stellen, um mögliche Risiken leichter zu erkennen:

  • Sind Baugruben abgedeckt oder ausreichend durch Bauzäune abgesperrt?
  • Ist die Baustelle für Kinder unzugänglich?
  • Tragen die HandwerkerInnen Schutzkleidung wie Helme, Schutzbrillen und Sicherheitsschuhe?
  • Sind Chemikalien und Baustoffe ordnungsgemäß gelagert?
  • Gibt es Stolperfallen durch herumliegendes Werkzeug oder Geräte?
  • Sind Baugerüste korrekt montiert, besteht irgendwo Sturzgefahr?
  • Sind Maschinen richtig angeschlossen?

Wurden Gefahrenstellen erkannt, muss das zuständige Bauunternehmen aufgefordert werden, diese zu beseitigen. Zu ihrer rechtlichen Absicherung sollten Bauleute zudem alle Mängel und die Aufforderung zur Beseitigung dokumentieren.

Tipp: In jedem Fall ist es wichtig, ausreichend abgesichert zu sein. Unser Ratgeber klärt auf, welche Versicherungen Bauleute abschließen müssen.
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Wie ist der Ablauf der Baustelleneinrichtung?

Die Baustelleneinrichtung kann inklusive Vorbereitung bis zu drei Wochen beanspruchen. Der folgende Leitfaden verschafft einen Überblick über alle anfallenden Aufgaben.

Wie muss die Baustelleneinrichtung vorbereitet werden?

Bevor alles geliefert und aufgebaut werden kann, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Dazu gehört:

  • Bodengutachten anfertigen und Altlasten beseitigen
  • Bäume fällen und Sträucher entfernen oder Schutz anbringen
  • Genehmigungen einholen:
    Beispielsweise wird eine Sondernutzungserlaubnis für Gehsteig oder Straße benötigt, falls auf dem Grundstück selbst nicht ausreichend Platz vorhanden ist sowie eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse, falls ein Kran benötigt wird.
  • Besichtigung des Bauplatzes
  • Anfertigung des Baustelleneinrichtungsplans:
    Nachdem der Bauplatz vor Ort begutachtet wurde, wird ein maßstabsgetreuer Flächennutzungsplan von der Bauleitung erstellt. Diese Vorab-Planung hilft, den Überblick zu behalten und die Baustelle so einzurichten, dass keine Kollisionspunkte entstehen.
  • Absteckungen durch eine(n) VermesserIn
    Der Baustelleneinrichtungsplan wird auf das Grundstück übertragen, indem ein(e) VermesserIn die Eckpunkte aller geplanten Flächen auf dem Grundstück absteckt.
Baumschutz

Auch die Bäume sollten auf der Baustelle geschützt werden.

Was braucht man alles auf einer Baustelle?

Ist die Vorbereitung abgeschlossen, kann die eigentliche Baustelleneinrichtung beginnen.
Was genau benötigt wird, ändert sich von Bauphase zu Bauphase. Beispielsweise wird in der Rohbauphase ein Kran gebraucht, um die Fertighausteile an ihren Platz zu setzen und eventuell ein stärkerer Witterungsschutz. In der Ausbauphase kommen hingegen andere Geräte und Materialien zum Einsatz. Der Bauleiter überprüft und passt den Baustelleneinrichtungsplan daher stetig an die Rahmenbedingungen an.
Außerdem sind weitere Voraussetzungen wie benötigte Maschinen vom individuellen Bauprojekt abhängig. Pausenräume, Zufahrtswege, Abfallentsorgung und Strom und ähnliches muss dagegen immer vorhanden sein.

Infrastruktur:

  • Zufahrtswege
  • Rettungs- und Fluchtwege
  • Durchfahrt- oder Wendemöglichkeit
  • Lagerflächen
  • Bearbeitungsplätze

Gebäude:

  • Lagerräume für Baustoffe, Hilfsstoffe und Werkzeuge
  • Aufenthaltsräume für das Bauteam
  • Baustellenbüro
  • Sanitärcontainer und Toiletten
  • Labor und Prüfeinrichtungen
  • Witterungsschutz

Versorgung und Entsorgung:

  • Wasser
  • Energie (evtl. Generatoren)
  • Kommunikation
  • Gas
  • Entsorgung von Bauabfällen

Geräte und Baumaschinen:

  • Bagger
  • Kran
  • Gerüst
  • Wasser- und Betonpumpen
  • Bauaufzug

Baustellensicherung und Schutz:

  • Bauzäune
  • Beschilderung
  • Beleuchtung
  • Witterungsschutz
  • Baum-, Gewässer- und Pflanzenschutz
  • Schutz von Nachbargrundstücken
  • Schutz für Leitungen
  • Verkehrssicherung
  • Brandschutz
  • Erste-Hilfe-Ausstattung, Liste mit wichtigen Telefonnummern
  • Schutzausrüstung für ArbeiterInnen
Hinweis: In der Praxis wird eine private Baustelle oftmals nicht vollständig mit einem Bauzaun eingegrenzt. Im Zweifelsfall sollten Bauleute aber lieber auf Nummer sicher gehen und den Bauplatz stärker absperren, zum Beispiel wenn viele Kinder in der Nähe wohnen und spielen. Nur so kann man sichergehen, dass wirklich niemand zu Schaden kommt.

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Was kostet das Einrichten einer Baustelle?

In der Regel betragen die Kosten für die Baustelleneinrichtung ca. 4 – 10 Prozent der gesamten Baukosten.
Die genaue Höhe ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren:

  • Dauer der Bauarbeiten
  • Umfang des Neubau-Projektes
  • Lage und Bodenverhältnisse des Grundstücks
  • Benötigte Geräte
  • Witterungsverhältnisse
  • Veränderungen der Rahmenbedingungen während der Bauphase

Um die Kosten genau zu bestimmen, ist es notwendig, den Bauplatz mit Fachleuten zu besuchen. Denn die spezifischen Rahmenbedingungen des Grundstücks lassen sich nur durch eine Besichtigung genau beurteilen.
Oftmals ist ein Großteil der Kosten bereits im Angebot der Baufirma enthalten.

Hier einige Richtwerte, um eine Vorstellung für einzelne Preise zu bekommen:

  • Container: Einfache Container zur Lagerung oder als Büroraum können für ca. 300 – 400 Euro pro Monat gemietet werden.
  • Sanitär und Toilette: Die Preise hierfür liegen etwas höher und beginnen jeweils bei ca. 600 Euro pro Monat.
  • Fahrzeuge: Bagger oder Tieflader kosten ca. 70 und ca. 100 Euro die Stunde.
  • Bauzaun: Der Preis von ca. 20 Euro berechnet sich pro laufendem Meter.
  • Baumschutz: Der Schutz für den Baum selbst liegt bei ungefähr 50 Euro pro Baum, der Schutz für die Wurzeln berechnet sich pro Quadratmeter (ca. 20 Euro je m²).
Tipp: Die Informationen darüber, welche Kosten im Festpreis enthalten sind, werden in den Bau- und Leistungsbeschreibungen unterschiedlich aufgeführt. Entweder sind die Details einzeln ausgewiesen oder unter “Gemeinkosten der Baustelle” zusammengefasst. Wer sich im Vorfeld genau informiert, kann unerwartete Mehrkosten vermeiden.

Checkliste Baustelleneinrichtung für private BauherrInnen

Checkliste: Unser Leitfaden führt Sie durch alle wichtigen Schritte der Baustelleneinrichtung.

PDF: Checkliste für die Baustelleneinrichtung
Musterhaus.net Checkliste die Baustelleneinrichtung
PDF-Dokument · DIN A4, ca. 570 kB
Verbesserungsideen? Sie haben etwas in der Checkliste vermisst oder haben Verbesserungsvorschläge? Dann schreiben Sie uns bitte kurz! Wir sind immer daran interessiert, die Checklisten für Sie zu verbessern.

Kontakt: Farina Lüddecke, lueddecke@musterhaus.net. Besten Dank und viel Freude bei Ihrem Bauprojekt!

Weitere häufig gestellte Fragen zum Thema Baustelleneinrichtung

Was ist ein Baustelleneinrichtungsplan?

Der Baustelleneinrichtungsplan stellt die Flächennutzung des Grundstücks maßstabsgetreu dar. Gebäude, Gerätschaften und Zufahrtswege werden eingezeichnet, um die Baustelle optimal einzurichten – damit nichts im Weg steht und der Bau reibungslos ablaufen kann. Der Baustelleneinrichtungsplan wird von der Bauleitung nach der Grundstücksbesichtigung erstellt. VermesserInnen übertragen den fertigen Plan auf das Grundstück. Während der Bauarbeiten hilft er außerdem dabei, sich auf der Baustelle zu orientieren. Wie ein Stadtplan zeigt der Baustelleneinrichtungsplan genau, was sich wo befindet.

Was ist Pflicht auf einer Baustelle?

Was auf einer Baustelle benötigt wird, kann nicht pauschal festgelegt werden. Die Ausstattung ist abhängig von den Rahmenbedingungen des Bauprojekts. Beim Bau eines Fertighauses kommen beispielsweise andere Maschinen und Materialien zum Einsatz, als beim Bau eines Massivhauses. Andere Dinge wie Toiletten, Stromversorgung und Abfallentsorgung sind natürlich immer notwendig. Am besten überlässt man erfahrenen Fachleuten wie der Bauleitung die Planung, damit nichts Wichtiges vergessen wird.
Laut Baustellenverordnung ist es Pflicht, dass Rettungswege, eine Erste-Hilfe-Ausstattung und Sanitäranlagen vorhanden sind. Weitere Sicherheitsvorkehrungen sind von der Art der Arbeiten abhängig. So wird bei manchen Arbeiten eine Schutzbrille und -maske notwendig, bei anderen eine Sicherung gegen Absturzgefahren. Hier kennen sich ebenfalls Fachleute am besten aus.

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Fazit:

Eine durchdachte Baustelleneinrichtung ist die Basis dafür, dass die Bauphase problemlos und pünktlich ablaufen kann. Oftmals übernimmt die zuständige Baufirma oder ein(e) externer BaubegleiterIn das Einrichten, die Verantwortung trägt letztendlich aber der oder die BauherrIn. Sicherheit und Gesundheit des Bauteams haben höchste Priorität. Die Baustelle sowie Maßnahmen sollten regelmäßig überprüft werden, um Gefahrenquellen rechtzeitig zu erkennen. Insgesamt ist die Baustelleneinrichtung ein wichtiger Schritt beim Hausbau, denn auf einer gut eingerichteten und gesicherten Baustelle kann umso besser gearbeitet werden!

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