Bevor Sie mit dem Bau beginnen können, müssen Sie die Baustelle einrichten. Sie müssen nicht nur Platz für Bagger, Gerüste, Baumaterial und -abfall schaffen, sondern auch den Ablauf planen. Welche Aufgaben hinter der Baustelleneinrichtung stecken und warum sie für den Bauablauf entscheidend ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste zuerst
- Zur Baustelleneinrichtung gehören Lagerflächen, Maschinen, Medienversorgung, Sicherung, Verkehrswege und Abfallentsorgung.
- Ein Baustelleneinrichtungsplan regelt Organisation, Logistik, Flächenaufteilung, Bauphasen, Verkehrswege und Sicherheitskonzepte.
- Die Kosten liegen bei 5 bis 10 % der Bausumme.
- Rechtlich gelten Baustellenverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, DGUV-Vorschriften und Landesbauordnungen.
- Genehmigungen sind nur notwendig, wenn öffentliche Flächen genutzt werden.
Was gehört zur Baustelleneinrichtung?
Zur Baustelleneinrichtung gehören alle notwendigen Einrichtungen und Arbeitsmittel, die eine Baustelle funktional, sicher und effizient machen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte:
Material- und Baustofflager
Sie sorgen dafür, dass benötigte Materialien stets verfügbar und gut zugänglich sind. Damit vermeiden Sie unnötige Wege und Verzögerungen.Geräte und Maschinen
Hierzu zählen Krane, Bagger, Betonpumpen, Bauaufzüge und ähnliche Hebe- und Fördergeräte. Sie übernehmen zentrale, oftmals wiederkehrende Aufgaben auf der Baustelle.Gebäude und Unterkünfte
Temporäre Büro-, Lager- und sanitäre Räume sind unerlässlich.Medienversorgung
Strom-, Wasser- und Kommunikationseinrichtungen sowie Abwasserentsorgung müssen bereitstehen. Falls notwendig, kommen auch Generatoren zum Einsatz.Baustellensicherung und Schutzmaßnahmen
Baustellenzaun, Verkehrssicherung, Brandschutz, Gewässer- und Baumschutz sowie Witterungsschutz gewährleisten Sicherheit und verhindern Schäden.Verkehrsflächen und Transportwege
Eine sichere Zufahrt, klare Lagerwege, Baustraßen und Wendemöglichkeiten garantieren einen reibungslosen Materialfluss.Abfallentsorgung
Rest- und Bauabfälle müssen gesammelt und entsorgt werden. Geeignete Sammelbehälter sind wichtig für Ordnung und Umwelt.
Was gehört in den Baustelleneinrichtungsplan?
In den Baustelleneinrichtungsplan gehören vor allem alle Angaben zur Organisation, Sicherheit und Logistik, die über die reine Ausstattung hinausgehen. Der Plan zeigt also nicht nur, was vorhanden ist, sondern wo es sich befindet und wie die Abläufe koordiniert werden. Wesentliche Inhalte sind:
Flächenaufteilung
Darstellung, wie Arbeitsbereiche, Lagerzonen und Verkehrswege räumlich angeordnet sind.Ablauf- und Bauphasenplanung
Anpassung der Einrichtungen an die Baufortschritte, damit keine Behinderungen entstehen.Verkehrs- und Wegeführung
Detaillierte Planung von Zufahrten, Laufwegen und innerbetrieblichen Transporten zur Vermeidung von Staus und Gefahren.Sicherheits- und Fluchtwegeplan
Markierung von Sammelplätzen, Notausgängen und Fluchtwegen für den Ernstfall.Koordination mehrerer Gewerke
Festlegung, wie unterschiedliche Handwerksbetriebe gleichzeitig arbeiten, ohne sich gegenseitig zu behindern.Genehmigungen und Vorschriften
Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, z. B. aus der Baustellenverordnung oder der Arbeitssicherheitsrichtlinien.Wie bereite ich eine Baustelleneinrichtungsplan vor?
Bei der Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplans müssen Sie zunächst alle baurelevanten Daten erfassen und diese in einem übersichtlichen Plan darstellen. Diese Planung erlaubt, dass Arbeitsabläufe effizient und sicher erfolgen. So gehen Sie vor:
Grundlagen analysieren
Prüfen Sie Lage, Größe und Beschaffenheit des Baugrundstücks sowie Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten.
Bauablauf berücksichtigen
Planen Sie die Baustelleneinrichtung in Abstimmung mit den Bauphasen, damit Anpassungen jederzeit möglich sind.
Flächen einteilen
Legen Sie fest, wo Arbeitsbereiche, Lagerflächen, Transportwege und Stellplätze für Geräte vorgesehen sind.
Sicherheitsaspekte einplanen
Markieren Sie Fluchtwege, Sammelplätze und Bereiche für Brandschutz- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen.
Technische Versorgung klären
Planen Sie Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser sowie Kommunikationsmittel.
Behördenanforderungen prüfen
Stimmen Sie den Plan mit gesetzlichen Vorgaben, der Baustellenverordnung und ggf. der Genehmigungsbehörde ab.
Welche gesetzlichen Vorschriften gelten?
Für die Baustelleneinrichtung gelten in Deutschland primär die Baustellenverordnung (BaustellV) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese regeln Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Darüber hinaus gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV-Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) und Landesbauordnungen.
Welche Genehmigungen benötige ich?
Für die Baustelleneinrichtung benötigen Sie dann Genehmigungen, wenn öffentliche Flächen genutzt oder besondere Sicherheitsauflagen erfüllt werden müssen. Entscheidend ist also, ob die Einrichtung nur auf dem eigenen Grundstück erfolgt oder zusätzlich Straßen, Gehwege oder Nachbarflächen betroffen sind.
Im Folgenden erhalten Sie ein paar Beispiele:
| Genehmigung | Wann erforderlich | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Sondernutzungserlaubnis | Wenn Container, Bauzäune, Gerüste oder Lagerflächen öffentliche Wege oder Straßen blockieren | Straßenverkehrsbehörde / Ordnungsamt |
| Aufgrabgenehmigung | Bei Arbeiten an Leitungen oder wenn Straßenbeläge auf öffentlichen Flächen geöffnet werden | Tiefbauamt / Versorgungsunternehmen |
| Verkehrsrechtliche Anordnung | Wenn Zufahrten gesperrt, Parkplätze aufgehoben oder Verkehr umgeleitet werden muss | Straßenverkehrsbehörde |
| Umwelt- und Lärmschutzauflagen | Wenn Staub, Lärm oder Erschütterungen über zulässige Grenzwerte hinausgehen | Umweltamt / Bauaufsichtsbehörde |
| Baugenehmigung | Deckt die Baustelleneinrichtung auf dem eigenen Grundstück in den meisten Fällen ab | Bauaufsichtsbehörde |
Wer ist für die Baustelleneinrichtung zuständig und verantwortlich?
Für die Baustelleneinrichtung ist in erster Linie der Bauherr verantwortlich, da er die Baustellenverordnung einhalten muss. In der Praxis überträgt er die Aufgabe an Architekten, Bauleiter oder einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Diese sorgen für Planung, Umsetzung und Kontrolle der Einrichtung und der Sicherheitsmaßnahmen.
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